# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0261 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0261?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 132r, page id 00068812:0261 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 133v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=261 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000261.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 115 lines, status machine # Lines: 115 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. vicul 77. jul. 92. man hat alhier die hofnung zur beystitu ird, sonst die belehnung introductationen desto schwehrer machen würde. Dennoch sage der Beschmieder wenn es nicht ankomme, und daß denn den desiderio verhändet werde, sollen molst etwa ursolutur nicht eines hat sein bedencken. Confidentores raths raths wollen, den consens affenb Rokhur Magnus schreiben von 12. jul. Die sache zu erwarten. aber kein gleich können; repuriren, gübdene fallen Churzog. er zu Meinem Hauptkirchen zu dem Schluß laufft mühen, wir ihn als decano vor sich zu gehen. Er denn auch des Churf. Collegii, gemeinsame quae reminenten und des Erzstiffts publici urgium und convingentur sonderlich wen des Eichsfeld bekandern nachbarnen Nachbarschafft hand wo schier denen differenten zu verschreiben, und praerab noch außer dem was zu Anlaßen vor Churssachsen und Chur Brandrich nichten gotis occasis voca, nonabili. et appendiret worden, und Erfurtur in gen, mich in privat discurischen allerz-Bisch gemachet, dieser habten halben nichts förmlich an propositägen noch in abschlus also aber der Postung kommen zu seyn, auch errinnen von ins melden. H. H. von so wohl als des Herzogs liebden einen wingen anstand nicht über oder unser vermerken, sondern e besetzehen, daß solch important, geschafft der mehr und sondern sich erschieden, tractiret, als durch übere ginnen mehren den schuldigen mauliata inbolviret worden, ich enternüße aber nicht, ld meiner herren mit Churf. erclärungen buche, Directorio sollendes eingelanget, die sach aber an ihm solche wege zuziehen, damit per Imperina allegnisse sententiren Heßen große nichts desto weniger erreichet werde. eyn zerhe meinet, man werde es an der renuntration nicht austoßen laßen. n Quidemquamqu M. Ann H. Ausver in der Marschalkuburg, glatz g sich mit der investitur nicht zu übereitz. Wien 30 Jul. Hochg. Hochg. Hildes künste, sehe lieber das consensu u erhalten, würde doch als regnum; es desideriret habe inteßiren weil kammeux presse ntire. Vater sedere hat uphrisset der schreiben worden von Rom, als Carci Lautica, daß gethan H. M. E. Durchl, die Curwürde geben wollen, der selbst zu Mayn aber solle der consulta satisfactionis solches Bremann. Befl. meinet Schönen hab. e zu Herschmieden, die regulation verschiren. D Electorathen, werde sumovus von Meinen principus abgangen h l xon, 7. Jul. 92. er consens nicht zu ertheil Haußerl. Handtschreiben ad würde sich nicht angelaßen haben, wenn er dero Bittere lieb nehmen stehen, so könte auch anstaltigkeit, so könen kan so können d Paladae umbdus patentischen officis nicht abweichen. (§. Schreiben sein ChurMaynz eodem, dato 2. Wolte zwar ohne der Deren. Drifftl. einwahrung nicht zum progndiren unterscheide aber auch die zeit, einer halb welcher mich, auff die zu angesehen gethan, ich es were auch ganz der politus kleine von der religionen so gar nicht zu bringen. Die indestellen en und ihme H. Moran truncklich haben mihr Copiae Ihro Churf. D. Brand. Ministri reation aus Ostern 10 jul. 92. Schreiben an Churfürstl. Hochfändlerzeit mir zu versehen. Esse M. W. W. Wagner von Fürsten gnug nen, sondern zu nuzen, von den Churf. samblich Hanover Reo und habe Churfsfelden mir instinctu aniversa der studiciis; zur en ihm selbst zu beschehen geben, die es collegio Electorali vortheilhafft, hrer seiner schuldlichen Haupt, abgehohren als im Cath. Churf. Durchl. ursach hette nich zu consultiren generalis, doch zu endenstände so beschreiben, daß mir ist zuwieder seyn wollen, remedium erschaffen, sehen credit pro aestribuirt mit gewenden, so hier bey ihrer eyzeit, ob auch gleich münder jedes etwas des plendori Mathematia begienge, auch M. h. H. H. H. H. Hildenbergis. Hüller zu machen kreine, so wollen sie doch des gemeinen bestens wegen die sach geden befördern, auch von ihren Bruder censores repondiren nachsen hätte die Sache so man in Collegio H. prophebiret und begraht der ein gedencken werden solte, so können sich sollen sich von Gotten 2^15 und den armen so isten seiner originalis seyn, alten Marchirten sondern seu. Undente selbst publ. dazu in nicht daran Elis Churf. Herren gestallen, seyn wol n solches der intention in hoc pot. pot. pot. nicht geändert der würde, doch nicht ohne Frucht gewesen Franckreich wie man nachricht abe) nicht wenig durch diesen Streich decont erfert worden. d ich zur M. seilen abehalten mit dergleichen s ld wie nach begriffen. schreiben zu ch glichter abe das H Vermacht in des Comm Durchl1 zu schreiben mit heütziger of geschehen indlen nennet wenn man zu Maynen richtig g könte Em. man umb nissen einmahl oste absenden, und da vota praejudi erqunschen laßen wir n wohl das beste weil gelaßen gemein er ihn viel dispon Gudencken nach unverangen laßen, und da enz der beandt zu wieder seyn wollen. hen meist un te consensum collegialem. Thubatur