# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0266 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0266?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 134v, page id 00068812:0266 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 135r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=266 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000266.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 71 lines, status machine # Lines: 71 recognised, mean confidence 0.84 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ohn ihr als innersten Rathe consens nichts vorzu nehmen. Der Kayser hätte zwar, Ihrer consens in Substan bitibus das übrige treffe auffformulabam hinauß so das publicum ennum nicht aufhalten müßen. Deo Gedruckariis möge bliebe ihnen nach zuwehmbiren bevor, sondern sonderlich mit esse molstände versahren. Exemplo May, Bavari 1623 casus bergweilen, so schwehrlich, quia 3Cio posteris et argalis jus resistum Annim interpretatur. Das wa mich sich der Kneylich vor das ganze freuch endtlich keiner Kunst Es wäre aber dingen seine aliena auff plenitudinem potestatis und nicht auff einem Collegiae schlichen gesründet. Wehrte auch der Convent zu Regenspli fürntlich dem Collegia am gewesen. Es hätte auch das Kayser beyden Acten allein a hujus mutor seines Testes und nicht die Erben ander gebraucht laßen Londisio. Es wäre auch seyn notiren daß du der Kayser nachts Electoratus auff den Chur-cripti und leibniz kommen solle, durchweder sich auch ex scheu. Ludriepulestatis ganzen 8 jahr opponiret, und böse die jugebung trage Nicht würde contentiret, haben, so eine kleine probe kan sich cularität in Collatione, die ducto tractis Graf Reine si, so lies seyn mancher Negotium, ei und meinte man hätte undtlich auf die Churf. nicht zu u sorgte sagte viel vom Krieg in Savoyen und teütsche hatte schlechte hofnung zugießen mücht mente die Armee in Salvoyyen wäre gleichlich wenn sie nicht in Franckreich käme, ie lernen was wolle gute armée ohne majori aufrichten, und die kein einzug stück bey sich führte. Dienstlich wird es gleich eine fatale manit mehr auf Menschafft und nicht auß nicht nicht iezige reqvisita delli zu zu dencken. Weil unserer trouppen bit er mit an hand zu geben durch den Abl. Excario habe den Ulin. und sal. gesandten w lassen warumb nicht nehmlich pächßerkeit negotiirte, haben gegen Comp in intor eines kerke in seinen gnaden hause besucht. Sonst vom Türck. Friedens negotiiret, Statürgiret, Brandeburgier eu argwirte, die consens quenz Tausente die sache wäre in ein baar erschwiren von Collegii und zu machen, ich habe ihm semonstät, weis diese sonsten zu Regensi durchmittilitäten machten. Ins beste daß, der finden, Margietrizo als decano ipse vota einschickten alles wahr gar ein augmentum deliberationis fuit doch mich mit ihrer hand beyschreiben auf ihrer hand, aber durch ihrer das wercklichen Herrn der Churf. 2 begehre nur zum biß Michaelis statusi beteris hätte ich auch Ego die zeit wäre ans Hr Herzog etc. W. D* geschrieben. lange doch wolte ordre etwarten und nichts praecipitiren wenn mich aber iederman abändern zu wüste ich nicht was ich thun müße, habe ihm versichert, daß noch kein andre termini gesezt summa ihm difficile doch wohl habe in des Grafs mentromirt zu funden. ganze auff seine Veranlaßung geschicket, und hernach als er auff der hoc fereß können, und ihm eine lange Conversation gehoben. Ihm geklagen daß die ChurMaynz selbst anfangs nichts als die privatulation begehret, ist der so gequanten Garantorffer abgelegten aben wolle das riguride aber nicht geschehen, wäre köne solch örii postentas imputant worthlich und wegen der cons gelesen schädtlich. Ein weder ehist zu würde dergleichen d incipienten wollen, als wenn es ein öfftmuth marckt wäre. hat jus selbst darüber zu scandalis gühren. Hat promit eibet selbst an den Kordn. zu schreiben auch habe ihm zu versehen, gegeben muß. Es ieder ursach gehabt sich ihrer praesensium wohin, aber es mehr zu versichern, es aber bloß meine umb guther nachbarschafft willen unterlaßen