# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0272 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0272?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 137v, page id 00068812:0272 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 136r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=272 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000272.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 79 lines, status machine # Lines: 79 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. un etwas habe daß mit den Fursten Collegii Rationes pro contra waren, zumahl wen der incons. der ala ductio und außerweil viel zu sagen daß etwa diese Erkl. Mann von einen mansideratus sieder her geschloßen oder studio geschehen eiten, daß erstehenden Kauffmann und Elosteratum Schwester machen, und auff solche an seinen immediate zu melden. Darauff in der sinten der instanto gesprochen, und in genere +. D. respect zug der plusst und aestime wegen den Nheptman bezeiget, und gleichwie Sie weiß daß in kunge könden, der fraffen für sich allten, also sie auch das mangel der geistlichen Augustus mit aller mäglichsten weltlichen ett er sezen wollen. Er hat seinen respect rietz zu nehmen hohren, schliessen vor den billig erst mich und considendenten roßen gan solches gemachet, wird der Necht zu bringen habe ich gheßiret, und sein dienste confe riret, ad statiminem sud non nicht gi pübe mit den juden opeusammer daswegen handelt, daß er dießwegen monath sich 23.oboothec zu schlechtesten auch wenn an provisand und ordre empte auch es im dochfall eine Vorrath der Münstischen denen er die Lebens thut ersetzen soll, so dan Gen. Maj Sommerfeld und obenhöpissario Deßen Kundtguth mittrires mit hier geschleifft, hat sehr approbiret was wir in der conferenz anbracht und attestenz verschwächen des z V. C. Kranckheiten, daß alle briefe, ied expectationes ürffte communicirt werden sollen, mehr modo ath vermeinet ihn resolution solle er gewesen. H. M. viele Ebersdorffholtz, und also senden von folgenden Monaths Somen noch nicht copiam schreiben, von ChurPfelz erhalten sollen. D flauben es sagen autis andere, da durch Nachmeister habe sind (Weilen erst meinung bey den offerirten provo Rhingkembr. der wesen laßen und kein faß obreihs land es so sie possidirten cediren noch ihre antichietzo einzändung, mich sie seyn daß das conclusum resolutur, dennoch umb die protestitur bereits ansu gethan. Er hat darauf aus des guten secret zu magnen schreiben Zuerkommen geben, daß Chur M. Wellenberg gefunden möchte, die nicht genug würde auch ihr gesandschafft zu Regensis (Maracels, wozu hände gesch das werck auß alle wehre zu befördern. Ich davon Neü daß Chymis mensch würde zu wiederlegen, wenn indestatura ante de xtrulusium erfolgte weil dadurch den Catholischen das aequ nachten würde, da er nöthig leichter ein Electores zu erlangen Chur bey cujusir gezuhr zu inferiren, quod per negalim a fasern gewesen, weilches aber wil es exeriret und Sp. ermangelt, cta ist geschehen köndte. Doch hoffe er es wird aber zuerholen wolle a dahin schleiten. Schöstrath Durchläahlig aber ein schreiben nachrichten. Und ist rachidenten außer ihren Wolhen, der es declinirt, weilen vorwand, daß er mit der Sach nichts zu schaffen, würde es nicht dem Kayser selbst eingehändiget haben. Al nen 2/4 Aug. R Hofrath büder verdrieß, der Reichs ayser hatt voluptatem et facultale motestolorum Länigste zu Augstl. vernommen, also die fürsten hatten thun disc zu conferiren. (§. artem contestiren können; zumahl da sie gern die Rede Königs bracht etwas hehrwandomoviret, weil punctum de rationis betrifft, haben H. M. ihre große Stäthe, und sonst so hier sie all auchwartige fürgeschmeltikeologos gehuroh, curiosa, erforderten nicht Beweißen, daß Elleticationes, Theologiae as Eipsis non vero actae zumahl keine laße assignatio vorhanden, so den osten principio rohr glauben. geben, auff |: Crafft: | Hörnigk: | hat Kayser zugeschmenden 2 personis et pleinfundiae eil. Declesiorem verwundert, daß ich mich itis erwehnet umb die sach zu difficultiren, beruhe auch auf Grausa causa, muschr antwortt als ex Hambition in A. 13 so sey auch kein formlich concursum Imperii de Seren Electoratu, voll undt was nichtensche waß, daß 20ten aber müsten demandus Il consensu statuum nicht erfordert. conventz, Kayserl. Majs. Otto Christi wohl disponirt, haben sich eins voti ad Caesuren Sind wen der Zeitun etwas gleich wollen, also wir werden terdinandi III. daß ohne das ganze Reich kein Churf. Köndt gemacht werden. Es wäre aber ieder casus extreineraliosi Italis reich schreiben wollen hernach habenden Rathsen Anti HofCanzler ützeit daß x sub Advocarios noch habe remedens libl. richt; ja er nöthig im Reich auff eine ponniren können resichern versehen seyn. Undtlich hierinn mäßlich eine gute mehr er sich rei ganheit supponiren. ux rescripto