# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0296 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0296?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 149v, page id 00068812:0296 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 148r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=296 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000296.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 77 lines, status machine # Lines: 77 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. eck sonst daß unglaublich daß ChurSachsen in diese erhöhung seines gegenwerts Landscendiren werde. Schreib en 28. Octobr. (7. Nov. weilen die Conferentz Der Kayserl. Ministrorum diesen abend seyn sollen, so habe wir noch spät dem Secret, Baltenmeister zum Hoffentzler geschickt. der vornehmen ille. Der schluß sey unser infexturen cor bonii. Was aus den concipient werden die solle es doch das wesen in Vatern weil Horn eputamckiren. Andienz gehabt, die doch recommendirt doch angehenst Das ampt einen Theinet zu praespiciren, ist man fast auff die gedancken kommen, die Sachen Collegio famen vorzutragen. ( Ew le Herff sich auff declaratis per sept. III. so seye auf iezo ein Reichs-Bauern man sehr sicherer pro, es sey zu Münster di icht in proposition können, ipsa, A.B. condito a` Caesure cum Electoribus, de specialio rationes denuo gegen ieder fragen es nicht der Hofenbestand darauff das Brandeln et, da ein damahls habe Sie selbst geben necessarium esse passum einstthunlich haffte die sach solte ihren Princuribus pro majoro zuerheben seyn. o post. M.h.H. köndtig keine gehors auch anzunehmen gegeben solte, und mehr §. 25. Apr. etorliche resolution fasten. Es gab mir hie sach ad deliberandum mit unsichern, daß er noch mit niemand davon geredet, oder Canzogler sehr rath, von Meyer ist fast, wie ich wercke auf d Hoffenzlos meinung bringen können. Der von herren bednüzet soll daß sein können nicht bloßer informirt gewesen. Wegen hat i wegen daß er nicht studicire. Endtlich habe etonte man bey der weßigen Collegio dahin disponirt, daß er vnd der propositione apud subsputirtur quae probatiatur schlecht. versicherte mich Eßen Excellaraten seyn nichts zu beschören mir liberiret er, es werde als zum lieben seyn, wenn es also zurich sagen, daß am rebus Electoratu; wenn so offt eine der pestaten. Einen abgienge ego, wen müße nicht zu sehr auff lich ihrer 12 octob. Die gdachten wird anbey die important dringen nachricht seyn, als solches selbst mit den Investiten, abgestrucken. Es durffte Prosperitäter Ankahrinn bey der introduction schaden, zumahlen n wenn der besündigen voti und sanification des seines Osterreich mit den Electoribus kein, als den Eplizis der Regens seine relation zu sehen. Zu vigiliren, ie tagen seel. in conformita lautworten. haupten und folgen erfodert. Erwartigen und der Nachricht der maße sup. Sind noch zurauf haltung des Lehnbriefe zu finden, weil die Ha consensierenden Churf. es, in concluso getlangen obschohn an seinem rüße gewiße die hohetication zu thun, kan doch wohl wegen partienibus, da ich also also habe also hierinn werden. Denn hat hiebeyle Mensach zuüberwegen Es würde nur auch lieb seyn. wennet si in den einfluratigen Cron dagei auch schlieben. Wo was für notificatio zu thun. wenn die vermeinten mehreren Conclusum gleichter lichtig halten, wolte, dennoch wenn beyde Collegen das wurschen und sonsten discrepanen würde anno kero 14 octobr. 92. die außgesezten ratione beliebe. Stehen wir dahin et. M. ja die decision beyen bleiben etwas anderwegen publiciren zu rüßen. Es ist aber etwas unter der hand in Jörg endes benachrichtigungs häbens von einem disemus zu seyn, man Chur- und fast gefunden worden Electorpt. von soll ich selbst exemplaria empfan 28 Mäben haben son unsersetzen, der dennoch mit Uflavi nicht genommen, weilen aber zubestei essein ein bloß umbelangen haben, haben proder aus die Amt eines Erzwachtung ihre wen deßen so Wolfenb. im Reichshofft einget worden laßen, daß wir auch privilecium Electoratorem haben da Ob nicht kan est von Compenschen bey dem fürsten declariren köndten, daß das gesch Er glaubgangen in denen Ertz, erfordert und niemand praejudiciren solle. Schweden zielet auch zu diesen temperamento, wie der gesandt zu Regenschen. zuerkommen, alß mit casu mit Chur Er befolget, daß 10 M. Electoratus möchte inholen; so hat ihr von der zwey deliberation den so auch den 23 jussato zugefertiget, darinn derselbe dissolution gedacht zu abstracir Hanover 16 octob. deburgica