# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0299 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0299?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 151r, page id 00068812:0299 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 150v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=299 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000299.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 83 lines, status machine # Lines: 83 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Ex Hochw. Exeqliae praesentiae p. S. Churbioseß undt ersten wi ch vor dergleichen versezet, es hat die 3. discurranten chicken sich verstanden ohne denselbenen Electoraten nicht zu willigen ngen versprechen vor, eine es wage Herr mit Hanover 2 ihnen läßet. Den sont eines interessirten procedur zu verwundert. Als ich ihme 9 sagt daß er auch vor diesem versichert y ist man ihre dergleichen mit 6 pfundire, ist der stell geschrieben der Fürsters von Wol bey sich, die es wie gerne Electoralia oben mich zu verdienen befohligen besorgte sonst es mochte was Wie Hochwürden werden uns auff den potus Electorat conterirt, des das erste sie geringen weißen verlusten, sondern ungestorben, und hofft zu Urs nur den Vaternz der declaration in ihrem dergleichen legitim l pro blutadam praetendam praetendio praetendae praetendaeum betrifft, so ist die gegebene declaration 5/35 octobr. berschickt und halt nichts in sich de discuration, qu von Besorweiß machen könne, man hat auch weiter nichts dem uns gebracht, werde also die 2te deckuration zurückschaußen vertragen können. M. M. schuldigkeiten ausredie sache ad plenu zu bringen, neue weitlaufftigkeit zu finden, zeraff vorte theil als also nun in sochen haben solches er mit Italien schon könte, daß solche die weltliche originali ostende ortul. So gemacht ist u seyn sie sie aber; man werde unsre trouppirt künfftiges sehr cken verbothen haben als diese §w. Erudiffere dinge M. h. H. Regare aber bitte corpus locis zu beantworten, weil er des fürst honn haben guther freundt begehren seyn selbst wird. Und zugewisen zu trachte höchste ihn gewürdigsten Jahren zubringen, sich aber hanischen und müsten seyn zu entschlagen annoverif t palpium rtigten in meinem beysetzen zu dem Griechen undisprefasten t etwas verdamtet haben, so können nicht sonst theil Handl den armen kein erhohren, scheinet auff den nothwendigen zuziehen, ich auch darauff erdinand ste gesagt, nebst werde den famittel weniger vorigen leiden und leibgedacht, nicht nachlauffen, es sondern modus viensandi unter größer flucht ges citrichstein oberst post, ist fast umb sich nicht zu verlauffen, hätte er Anstiner verdercklichen herrsdorn aufgelragen grüß ner Länner redet statuer vor die sach, und zächert sich fast numüge, der Fürst vor haben haben ihn deswegen reprehendiren wollen. Er sagt er werde nicht pro Bronsvicensibus, sondern pro cessore? artenen hat boschwehrt, wenn der Hufen vor deßen honoro mit den Regenschließen wolle, sowolle sie intendiret. H. Des subsidi waß der schönen suchen. Wo wir wir geschle sagt allerbothen man hätte jüngler 20. 900 thl. zu bieten laßen Memorat, auch Casula Wolthermonti (Novem) continu ch von mehrern theil der Reichsfall, senden denn wetlicher unleihsam schuld das gleich guten unterschwerdliche schuld zu wegen schuld andere passiones bey wohin als auch die mit seiner Müttingung besten, praelectireten, werckat wollfuhrtschehen, oder sie von solchen Vermeinung l bey Ih i dur mache mahliger Neüen und Münzischen Emseln qvadumatione, die successitur aufgehe eiben. Eben aber ihn gesandet, umb gnommen auch altigabelben zur absproche der Kriegen cessit von schloßen, auch ihre den nicht zubesetzen, und nehmen durch olche ortwohlung das Kaysers alle beßerlichen worth unterbrochen werden köndte. eines orth bey der General seyn, fast er und ihn zugleich fortgegenwarten. feste seu l’oppidi et Jalles sententz, und H. nover 10 gr. 12. Casur, zundt gesandten Evangel reservationibus seyn. Hochfürstl. de staben werden, umben votas in collegio Electantis davon habe das Churfs Jacoben, den man uns geschrieben ie Diar H. Gn. Siomus vidi will nicht glauben daß die restitution an seiner Bose hat ordre die Kayserl. ministeri nichts weilen zu offeriren, sondern nur ihre auch seyn hoffen, solte ihnen des rescript in originalis antwort hoffe. deßen gewiße haben. Denn die vornehmlich solches angenommen. Könne sagte es sey ermahnet gird in Teütschlanden zu bringen, wie sind aventirt, daß der Kayser das Referation an einige communiciez gesehen, da es binge bey sich behalten, es soll ich, das argumans in das Conclusu nicht mein scheinet gemacht haben. Da aben dagegen etwas entworfen, so den Kayser zu kam sollen unterMemoral ist, wen sich eben ad Consortiae recompagnirt orationen hat das item das Kayserwergelsen. Der gesagt, man muste auf Ich habe den begrischen Meyers, tausend. H. Königkeit hat, den untermahls ein daraus käme. oder mehr zu securiren freygeben, wenn er das tolliche, votum l viel behalten köndte. Desperirt an den Kriegs anstalt Julte Stratorum urgirt iemand, de pacto nach diese in der gesch zumahl wegen der dann H. Hofhausen hinkommen solte, so in zu herzen gewesen.