# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0349 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0349?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 176r, page id 00068812:0349 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 177v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=349 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000349.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 74 lines, status machine # Lines: 74 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 1.) Octobr. 694. instantinus hatte gesagt. Weil man nicht eins werden kondte, so stande dahin ob nicht auß der Zahn gesunden, doch von Böhren und die ein sache so verguten, die revoduction der vor böhmen und dergten Churzu thun und von demübrig competirt a buchen wäre. olches hab solche pacus scriptis, der kan sie hat bey der nothnde judicenden von Schönborn ommenen bißg eine selbst nennet, so kannt es fürs zu erste, werde er also kommen etc. 2. H. bruder rathsen den qvent zu ffurt nicht zubeschicken t (§. 14.) Xbr. Mann wird meinet nun keine dermahleins reflecten, daß das wenig nach genüge sich Collegii nenn zu ratio haben, und zunfftig kein Churf. ohne sie etc. machen sindeburgicis iehet gegenommen an seinen Stuckes zu keine praesuppationen in caeter der Churische, umb tubui mit den übrigen Evangelischen caussis coem zu machen hurfürst §. 25. Julii hätte bey Churfstei angetragen, doch nur l hernach der Churzen deren zu nehmen, darauff Pfelden auf eine Verrechnung und sonder Churfürsten 8 (0 alles verschoben. Scsinnet man werde noch iezo wegen der New in und Churfürsten wege anstehen, und Grafft der H. hat werde durch im zeitiges begehren die Saphachlehnehr wahren 18ten Octobr. Monubimus selbst befindet §. Kinder im A Kunenth. Knachmahl und werden beliebet. Ich hierören 14 pro) man hat anderschmel excessus zu verstehen, weilen Electoratus Hanoveri trans tempissam surabgatur aber perpetua ob gieht, wen geschmack zu ad vera damit nicht fortkommen. nöthen solte, oder selbst gegeben oder andere waren. Den anitholischen Knecht des wieder was keine Evangelische hin angefuhren wolle. Solches alhie die suchen billig und pro zu gesehen seyn. Stollen nun dahin, ob nicht als vor denselben kein nicht Papis zubringen H. scriret in Ilten Apistolob. 94. aus Ehebuben von 22 octob. Patron inmoni, denn was gestalt das jenige so der Chur-Brandinvoyk Horckwul- Monsui an ChurSächs. habe der ChurSache hiezo anzubringen hat, vornehmlich auff die infaßung eines gemeinsamen corrects aus 10 g. In sich auf eine connen- Absichtigungen vorige praecarieuse zu beyde ersten ankommen, derhalben dem ChurSachsen und investitur Bewanden solfs geweßen würde, daß das Haus Wolf. mit der Churf. nommen werden möchte. Ich er wirdet buch nun meineteigen sohn laßen den von chwilckomen von solchen gedancken zu divertiren und entfuhren, daß wie es nicht gelangen aus hoffenwanden, werden willen gegen mit auff die definivung unter Churfen einzuzubische gerichtet, dero mann man sich ümbst auß brauchen würde verhisen ben. durch diese hochmann zu agzeichen, so wird auch mus difficultäten, dardurch verursacht werden. Wenn wil das 1693., soo, 7) quasiosere Theodor zu Salzbach mit einem ganzen Prinzen erfreuck, kan die Churf Dulirt, würde sich regeln, was hierat oder geschehen könne. Die opponementen wollen, daß das H. H. proprio adversione et remir bey ihrem Herren, stehet es ja kein aequation der gegen thur M.h.H., von Beclagten wegen dergleichen das glabst Zoll, Münster der Churf. vndt-loci Sich facilit Daß Wolf. Die mit clucesitur bekamt würden die suppositiones cessa lomenis beym Churmachario Fürst an Lobst gewesen, und daß vicirenium satisfalis satisfaction wunderungen regireten geranten sind die raubarißen übel zusprechen gantz der ihn ohn zu einem reden nen, weilen denn so zu können, so können mit Bo sich ipsaque imputern und außdruckung in bey solchen orth zu gebrauchen werden sollen. D zog hociren; sollen das wohl nöthig doch sturbe, wen aber das voldung die rete ihren Schuldeswester alle ständigstensig in den ersten heimsorgeren, auch Der Chur-Bundeb. vermeint Darauff aber der Chur. Brandelschwerumben daß Ein in der Nebenstelben auch als Conr als auch ihrer ausgleichen ausgespracht worden. und wolleicht nach der salambey undt unbethen auch auch schworen Eberhand von Druck. schreibt an den Kayser ich, daß nun dennoch, die nullum oferet worden, wann man ihre orchte dingehende gesehen, den materien debat 12 (3) Nov. zu verwundern wie die ChurBrand Commissarii in collenschen respective verhöhren, silben beschreiben, sich sich sich sich sich sich sich doch auch darbe der überhin auch ob nicht zue dispensciren, Erweislungen und Regens zu Bückhausen, abstande, wolle aber nicht . (§. 25.) Soo Er Clägern von der Wißen gewesen seyn solle jeder mitt H. Antocolli I. Erbsch Ad bey der relationen legt beyständige rzweifen bey anfühnehmlich des ChurS. vndt gottes halben erstattenden Guthoffes v restringiren Considéranda. un l’Recommende Bavière desupponne entdeckent weondruche de ron (son fieri, ceux detris le seuerk de Steffani et dessementum Constant le pouvrir Ala Enge Novo ab solu del Electeur de Bav. sur sonfiere. M. h. Hn ihm beandt solle auff dem Amtwill. Anstalt ist anstatt wollen, ambrae titulum hauptsehen: so