# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0415 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0415?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 208r, page id 00068812:0415 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 201v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=415 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000415.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 46 lines, status machine # Lines: 46 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. suchen, wo aber einmahl die Commercien ihren lauff ver andern ist es schwehr zu redrestiren e 2 19. Attestate über alle Stücke zunehmen, hält man vor ein nöthig, sondern in den Handels-Mälten, da offt an einem tage über 1000 stücke guth abgehen, und mancher handele mann auf 10 Jahr mehr orte Güter sendet, der würde etc. dann, bey denen Cantzeleyen die attabisa zu hohlen eigene bediente darauf halten müßen, und diese würden für ihre schrei herren schwehren oder eidlich angeloben müßen. Zweyen der Transito- Güter hat es diese absonderliche benandnis, daß solche sich noch weniger mit Versäumnis und to dergleichen Maristen, bißwehren laßen und kan kein Kauffman schwehren daß nicht Geld darinn sey, wenn w ist nicht weiß, das gantze übrige Reich aber wird zu vorge¬ n schlagenen attestatis sich schwehr verstehen, und also die handlung n sonderlich in diesen dreyen Freysen die gröste Noth leyden, 2 Was nun diese jetzt erzehlte inconvenientiren denen höchst¬ n nöthig und gemein müthigen Commercien vor ein unwiebet bringlichen schaden verursachen möchten, solches ist ohnschwehr s zu ermeßen und will man sonder zweiffel en seiten dieses e hochlöbl. Convents die obangezogene Motiven wohl begreiffen und fast die ohnmöglichkeit hierinnfalls selbst erkennen wird. Dels jezet man dieses Orts die feste Zuversicht, man werde allenseits die sache hierinfalls auf einen mehr sichern zu à längst und tracticablen fuß bey der eintzigen würckl. d 7 vollziehung dieses Schlußes zu stellen geneigt seyn, und den hieraus denen Commercien remittirenden Schaden und Nachtheil jedes Orts Obrigkeit, maßen man sich solches ex parte Nürnberg expresse hiemit bedungen haben will, beständig ab zu wenden nicht verdencken nicht