# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0431 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0431?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 216r, page id 00068812:0431 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 199v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=431 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000431.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 35 lines, status machine # Lines: 35 recognised, mean confidence 0.72 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. an protestorem deswe d, werden arüberleiden à stehet, an wißenen. Denn Collegensen daß 13.) genehm von werthun erstatten, generalium seyn werden. reichte seyn, und nur allezeit dem Justiz zweifeln (welchen nicht leicht kaysen Seyn sagen, daß ich töchtig und Schuld hen nicht susensorum, clare auch nicht in einer interpretationiret, nun meiste doch sich an seinen bey der heimkischen an et gewiß wäre darinn eine himmel seyn köndte. Sünde veranhalten, worauf fürderst deßen ieder morgen selbst ehen zu haben und den zwischen wiederumb zu Rübischand in der habe ihrer bildele selbst den landsstewegen Verkünführung des Catharischen Exceris aslustiret. (§. der billig damit zu verstehen. Und daß auch nich so bey bey bey bey dem beyden beyden succediren kondte, werde mit stehen danck, wie und werck consiliaus dem Hochfürst, Bremm Eheyrnigst undt schaden werden die abgesetzeten urthel den rath e H. Schaburg respondet ex praesendiat dadurch den Hildes zu nicht dem Herzog gehen, . Doch zu Saltzfeld beym Reichshoffrath daß der herzen Friedrich mit seinem 16. eigen h andern aufgerichtete partum und praecedirte seinen völligen antheil nach dem Emtzenk- in solcher parte daß judicarii auch würcklich lbst an irsen müssen könne, daß er zu Erzog wirdts versezung, Büßler daß es seine Herzog n Patris, welche, und die erhalte gesehen worden, welcher auf den Beclagten e . Alten die 4 jahren Bruders zu allenbirten nachrichtig verpflichteten Rath und concurriren also bey der Landes Regirung. Der oben Schöttin Hörse commendant zu Friedencken ist in arrest gegen worden nescrochen. Einwächsam sich die post es schließes Sachen seyn ihm beykand zu darinn pflant gewesen. Für sich, wurdt nicht ob sind der der Obern. Geld haben hingegen zu geschrießen zu laugnen, ihme gelaßen müßen abgedienet. Einen von ihren außn Elsaß werde succretiren. Sebottebe orth, waren des Oberschenen Meyschitz (so Schönborn chwäger) faction die l’autor werden dürffte