# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0508 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0508?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 254v, page id 00068812:0508 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 253r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=508 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000508.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 87 lines, status machine # Lines: 87 recognised, mean confidence 0.76 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. e ch num parti in probo Betticher zuhaßel couvirt gewesen alt auf ihren recht dem vorzunehmen, gefolgt, s alß wunder, wie es damit zugangen, da andere schrieffe zugleich noch außer demselben vortgeschickt, gemacht, hatauer bey festen den Churbaren etlich wo mann doch die daraus gesehen. Weigel die König große gedachten g weilen es nichts davon, weis sonderbahret, wolle nur anneh Grossen zu empfinden, den um Oberhoffen Marsall, Man mügnet es werde, seine solds-sari Gehet mit dem von Hausbruck in großer confidenz 28.) Nun j) zu vertrauen bin benachrichtiget daß der Hochdesehr obs Leben zu rumbaehrn, welle ich nicht erfolgen, so gleichsam auch nicht geschreiben. unter gegen hende esso viel, in arbarn laßen wollen, sambt 2 dasseits, gedultung und oo man infunget willig ubiatur. Ich wäre solle allen von der landischen Adien daerendiren solle sich hoffen mit dem Marckhauß zu dem genommen komt, die stambrache mit gehen und solle auff solchen teil ihm die brief aus den Kayserintheils für billig erst gegeben worden, weilen sie die nahdurften nicht höher als an seinem Maychman zu ch vor vorzusendten Regenden damitstellet die antwort der der von Roman zu welfen, Graf offensive ist hier ankommen, über Horn sagt heine sodit zu haben sich were ihm ablaßen zu laßen. Man wunder hier die abwehrung nicht bucht zum conform on sehen, denn gerus sentimentum meinen u disponiret zu haben, und Span werden sie nicht so finden kaufft abstrunnen. Zu dem furchtet man den mit H. onniz praetendirt innerhalb wenig tag noch den Haag aufzu ren, so jura (16 May3 von herrn habe vernommen, daß herrn einmogno wiße restandtniß erstianz sich noch zu den Electorat sichs wegen ihm länffe. Ich und also er habe es thun lipsus die ersteß allein unter dem Kayleten Hauptman gehabet, und werden sie alles auch zu machen pro legis Ursum, weniger aequa erponensia nicht haben, nichts extra einige arbinn aber ohnfeisten zeit zu addressiren, soll ihm mehr einiges keines durchzutreben, sp wie viel sich hier wollen diesehalten, daß Herrn seine abschafft anders gegenommen derselbe tlich meinet man bemahlig habe seine instante gekommen, und alles richtig, und solle auch drinae stehen, daß 7. sich inwahrlichen ordnungs kan keiner wie, da zu, was wißen hne H. M. großen allianz nicht bedienen wollen, ut ihre succession in Amsterdam Wundischgrä ist der meinung daß man dem fujus conferenz per unsre weter als durch Audienzen und Mémoires, qui Churf. nicht admittiren wollen, bonnibus Secretarius soll die Tractaten bracht haben. wie rühmet E. D. acquerl. zu ffurt Schnurm, vollen und sein auß dem hoch eine déduction geben, so auff eine Missessor ohnverkauffen w heils Er die Schullers is aber j uetenden Vaterandipsessor dazu der Ehe (sen dergleichen Actus so May qui hiezzog Boedinar et mênet dem armen die Kayserl. Munstri, einer sache nicht Tractor loci rath erziehen, so auch den geringen handbietung bey Histitu von sich zu geben verbothen. dadurch auch wirdurch zu wirdt. Es wenn auch nobis pro sujus similia Marschall hierffen, daß die theilis frauen zu cha sagte, liecht an prioro die Kayser meaß M. h. H. General Elersd. Churfürsten, communicatimam, Münster di nach der Quadriarchen Avise schohn wolte, so wolle man sich damit wegen aufge und dero beytragsstande stillgent contentibus und wieder assignaliores du st M. h. H. L. unser testehen. Darüber, cläger er sehr in dem dadurch Münster ur die helffte daß sie in dem Landgraffen versprochen. Dem publico beschrießen werde zußweißen thun wird den Jul. Hn Gemann der Teütsch dahin gehen, brach an fini erkennert, der bald seine rechte sich sinnbli gutweln soll. Wolches ist mir der begehr von Breßen praesentirte es wil bahr nicht im Rheden müße er postulirt werden, der teücher den hatte in favem abstat Baron Gori berichtet, daß ungeacht n Kaysers, decrets Münster i eo man unter höchstch, communiciret, sollen werde, und klech Ruhm weil seine bona unter andern Herrn Kayserl. hat julvum daß die margist von Baden das Generalpl. von orrier von Sign Louis, da samit zu Pe den Röm. in krieg und Friedenszeit aufgetragen. intifici non bonis Armee nur 2 1/2 hunde quidem Magieur, man ist attarmirt de s dern argosen, das aufs auch so lignen aus Francken durch nicht aufgehohren, und daßgleichen ehr noch nicht bey einander hinzigen, Franzosen Stuck von Hildeshausen, des nahmens M. haben die considenz eingezedenc Schonim ist, daß sich wird heraus haben, auch die ratification habe. Den General darauf tutet quidemicum davuntas postitu vor einiger daß schuhrachsten die hochg. H.dischium allen orthen bey den wollen, . H. Hoffentibus selb were auch zu richten, meinung daß sie mit dar rthgt, kan passu gehen soll. Daher guth den Chirbürthum sich dahin expliciret. chwohl wegen rechtenswo praestrocht allodentia dabey nicht zu excordiren. Schohn m ch glauben beziehet, so leicht das man ihren justificatiam nicht lassen wollen, atteheim hauß zum Schmiede gehen, wenn man ihr einige schwartz, und muß mit Franckreich 1674 und gewinnener gratificationen überführen köndte.