# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0597 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0597?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 299r, page id 00068812:0597 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 300v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=597 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000597.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 96 lines, status machine # Lines: 96 recognised, mean confidence 0.76 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 6 (§. 26) an 94. junge posten, sondern sich auf ihren nach, daß der zu Corpus complimentibus Römigk. sehr ausgemeßellckommen. Wie von demnach zurück gehen und jahr der Kayser hoff will die conferenz versorben, biß zu deschombium thän würdeckunfft nach Regensb. sich, alle prolenz auß furcht bey der Conferenz zu liesen an das tochoses gesagt werden. greifft der Rieleichen hefftigkeit abgeführet; wenn man die intwortigiren ungiret würde, könde e lectum malior, alßdan jure privilegium suaesten unterdienst werden la der Kayserhalslohnung erlaubt sich im furcht stand zu bandreüt mag (zelbst so ist aber noch nicht in standen sich der waß zu bedienen, n Wirdisgrachen sagte es wäre hier ein Mann dem Buchs in der Päcklein der praetendirte es hette ur ung andere mehrung gehabt, gleben es mit 8 réndnissiren und beredichkeit, passu gehen müßet. Doch habe Er zu nachricht, was man zu befördern der fürsten satisfaction durch mich und sonst anbuberlaßen haben, werde bey morgenden andrem vorstellen dene thun der in 93. juril. 3 Commission aufzugeben, zur Einigung der hohen Collegii undt gearbeiten. Da die Ew. H. auß ihre berichtigung zu verwesen, deßwegen auff jäz nach gelegenheit 27. Codia quam resolviret, es scheinet man inclinirt hier mehr mit den preisivis der pubgarten zu reden, als zu Regensb. durch die geschrieben ermumission auch zu laßen, unspracht es hochgedingt gegenommen und qualation, infension zu haben, da der endlichsten, man soll wenn solle Hanniz und Rom H. Graecels er nulluriret aber nicht dazu Schöhnung hat argwischen als ob H. Dieterhan der conferenz er und daß man meinte man könne, Sch auswirßen e hatte sich jahren den conferenz dei sonner den Baron Ministri so ihm nicht alzu geneigt wegen des Ungarischen sicurses Rudolphis erloben chafftigkeiten, ich beschlagte bey dem Beclagten Reichs-Knecht zu vor ander können in Englenburgssiegkeit schon wieder zureuten. n. H. Hofmann des Wercks weder bey disculienda, hartz noch opponn