# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0599 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0599?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 300r, page id 00068812:0599 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 299v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=599 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000599.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 95 lines, status machine # Lines: 95 recognised, mean confidence 0.74 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. huß videndi bey de conferenz zu geldet. 3 Minen nach Maÿn destruirt, aber der Churf, und das Cammel mit Hamburg zu Winternzen M. h. Hn Aug. 94. Es hat dort. Hof, gleichsam nicht gebraucht, an Erbs die Cur sach beschreiben, schohn in Mayg. 93. Protzessiret, an Herr Conch, zu schreiben. von Hausburg vor 14 jahren selbst gemüht versprochen, den fürsten subjectirt wiedersehen, nter dem das einige vorhin cladis zu geist und praestenb Salaburg ausänge daß wieder gar sposulum bewochen worden n. 25.) Alß erhalten auff die Windwerg dritte mir neulich bey sichern an a der Ministri so den tractat abgehand, et unsinnung gewesen bey dem Pappen und Herrn zu s Ins gelben seyn, man hätte stahrnen zu obligiren, so sie nicht almahlen zu gewehren, gehorserlich werde auch curcanculus, die im Kopf an den Buch zu bewandern herausgleißen, hat s heil die wohl an mitteln sondern an den stillis selbst thun, verwundert und tentatis, der Rucksogierum in dem dero that vergleichen, dennoch so nicht zu instruiren, zu das Courii ja vergnügung; die manche Flora beßer dem stich beyden haben, sich Durchl. vanuscriptis arbeiti allem an der Büchern zu Wohnhausen geschmacht haben. Ich es seyte also icht rathstag, daß des Churfr. D. bey der anweisend zu berlinen. In ihren Herren zur Beschlimnung zu Ego wenn sie die mannen ger et haben sie ja majora, so sie die nicht nicht für zulanglich halten. Viele zweifeln daran allemündes hülffen. ChurMaynz für der Kayser dahin gewiß ald collegiae cujus dem Regenten pro weiten der Universiten gefächtet, und habe ihre Erzlicher Schwester auff Seine Hof gleich hier vor 100 thl. ursachen. Ich auch zu verschicken von den Craus in das fewer feierlichen Verlangten, r M. h. H. Ludnitz zu Hildenb. gewißen wegen in der Actu so er von ihren ihm extracta Das Tractaten z müßen unterlich wahren wenig zu haben, daß er nach hohe berichtet, curiam introductio zugleichen geschehen solle, ich erfahrlichen den aßen. Ich glauben zu den schuldigen, auch den H. Graf in den einen extracten von Ostern Kaysen zu den Scheuen keit wegen, da auch doch H. verworffen, die folgenden et, und changver vermochten gleichen wolten er die H. ablation, rühmen, und Ungnuß die rechten des Bewei ad. Beste, in eaque in rebitur in Caesaret, §. M. hie von fillem und auch zu consilia w. War, der H. Conferentz Etit. Churf. 8 g. Conversensag, soll an Fieri gehabt werden seyn, und die Imperium ich rusam das protocoll de laßen consens gehabt, zu verwundern, die aufmahre so proponi peuzer bliebe ort werden, summa man nicht nicht der fahnköndte baar hattigungkeit wehren köndte. abgedachten 25. Aug. 94. Dalben vor 3 odert tag zu laßen. Mayn. Seineb. wird titurae hat seu post per circulariis hierinnen, aber E. hat da vorleicht wegen einer tuitur. Nota ut liscius secours gegenheitorem in sepitulis, auch Profensi medent et exgracisibus sonderlich ch so rechte eine ambspreche geschlagen, und haben ihn auch zu ich großen zu machen. Goth or omnia hujus seine Menegati, biß biß Buchbaldigkne kosten in meiner bibliothec ch vrspruch in übrigen be expectum zu Parisovitchnis alteris ebenirat des ambros wegen, sitzen chlegenheit schuz zu stellen, daß die genehmekeit ad consieuriae et §. §. 5. §. d. helffairen des gemeinigten zweifelsohne auslegand für K. M. interesse ad Ripsum passionem ein stunde, daß Schwabeensis zur medicävi zu disponiren, itätum es ist ihres heilige laerde bringen können. Als sendt in denn zwei ein et wesen, der ihn oben den gferenzen ausgeschlagen, wie er im gesehen rumbriumasst Ottum sey befeh ßen; quod habe die Ländereyen, so gleichsam verhalten, so haben sind sich nur ansehen könen, daß erspricht bey ihm denn an seine Zinsprache zu vogt mir dann sey der ses habe die formo zwischen nach Magni ie zugerechnen daß eines aufsagten dieses die Reise an den Herrn d a n geschmieden laßen. Er hat remunstriren dene nicht quöchte gegen Rangersheimmeister, Herm seußen spuhr hinflich angenommen. ürden, würde 8) Wenig. Wird sey hier er wirderlich auff H. ließ mit den hand und Schwab, mus also hirn s das ChurS. Weigel. qu. von ihnen habe ein verschreibenden Reichs eingefuhret da H. Decanus gesagt haben, Fürst von Otti ob ich bey das Reichs. H. Hof- t. n. zweifel das mit ei etwas zu negotiiren. Man will s 3) Wien Schauneburg soll n eine constitution chafft Collegia zu überlegen wird das fürstl. mutent zu geben, da zweifle ich wegen der würde sich beßer geben, wolle aber begrüsst seyn, onferent, auch meiner zustinction antworten solle 20 May. Ihr. Cammerstoff, pro Notario: | et pactorare wohl an den honiret, und urgleichen gmeur war bey den als Haus Hochmann episcopirt, man wird weren zurechnet, das zwey schwach ihren consideration die Bür. Gott vorgestellet daß der Schwaben. Weiß difficultärt andere das Chur Ruhmigk. van keinem Oberg nicht abgehen daß mit Graffen Collegio, da doch den erwehnt mit Chur. Fraud in conferenz treten eine von Franckreich angelegenheit einzu haben, und habe einzog mir verwahrheit zu gelegen, ehe H. Mich gewesenheit gegen die schuldigster Spr ivang, (...) sept) einige curien conciiis, in nach so zu erschickt b eichs Conductori f. A Boepae septe. Die H. Krafft: nach omn. dem Rölte Prinz Gst, si nicht bedienten a per Bekümbar die Lehne adrüßen ihm sehr bona der sic Ist selbare ein Kayserl. zogt bey Casal narma beschwehrt sich hoch es gut wird, ausz bey den Marckreichten der Bruder obr. Bellius hat den Kayser der drum Knecht vom publ. dahin vor selbenen todt andern modo sch fais soll, da weit einem durch schreiben, dahingegen unter deme consistu Münster g hujedenz geschwähren, worück gewiße Stiefe und vor böhmen den Reich sich von neue in Citrina s aliosen zu dem Metallen könne haben, künge in contruarum angewand; aber Rechtl. hätte 300