# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0655 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0655?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 329r, page id 00068812:0655 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=655 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000655.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 34 lines, status machine # Lines: 34 recognised, mean confidence 0.80 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. en. Bei vermuthen 23. febr. 1696. (dan Regensse 27 Febr. Matth ChurMaynz allhier ankommen, der Margraf fuhre klgen, eine kuth so 4000 thl. Mens. Graf von Ih. Joh. Schillingsfürst, Kaysers aber seine Hoyer mich. Weil die Herr mühe vor der reise hat man die abendmahl zu bild geendet, doch bilde das tagen 1 thl. angangen. wenig aufgangen seyn. Er andern Hans würde Turbers allfertz tafel gehalten weil der Churfürst speiße ist zu abends nicht, diesen sich doch bey der ersten und daß sampt den die wahr auff einen Meistigen bättig ihren alten sehend. Außangs wolle es zwischen dem Prinz, Branden) Carl August und der post von Hoheim, noudenz dispulenden, wegen aber der Post nicht da als. Kayserl. Commissarius salthen ach die Reichs-Bohalten, Franzosen durch itzt gewiße wesen, ohngeben, negnste Electorio und dergleichen Sommern das bestehen nicht die gefürst des vors vor der was Matricesm Durchl1 genommen, doch sie gleichwohl im Ein und ausgehen, durch den großen Saal in dergleichen und ansehen. Es sind pro ipsi auff kuch und Hörnig zuegen ihrigen haben Guthen zu den Obrist jenerich so sich bappeniren laßen, correspondentarii a roor schwehre H. Gesendet. Nun sonst praesente haben. Guth Er stand uß zu Regensenseyn Christen voto, niemand bevollmahtiget, sondern solches aus behafften ursachen sit, also kan zur brennen zu Regenschw. nicht langen des waßen scholischen Weiß derer omniz liegen 2) Durchl1.) Deren sey folgen zum König habe der vorigen Regen Oldiativen angen, doch den dinge geltstinnet wie bung eingestellt, die gewahrte Stat stez oder philosophi abzulassen, und der beiden die schicken mittel der meinen so bey gutstehenden destlicenz zu rangigkruber nicht perijudicirten solche, Sobald der Mediativen schon act. 24 personen, solle die schuldigung und Landg folgenden haben; sey andere soll ding sagen sein König acceptiren, den Mediator von kanz der singeln helffen. Ich ihn leibet ihnen Herzog wercken, und ihnen beliebe, worüber och den vorherzen allezeigung einhellen nicht alle nicht werden, gelegenheit eine sondern auch frembde ganzen überlaßen, doch sollte des weg den ämtern nicht praejudiciren, und die mediatorum denn können das wo in Eyarantiren nicht jungen allein der letzigen der Testigu meinet seyn können als garant des Stadischen Emadens und altenen gewesen können nicht ei e geschloßen werden. sollen, binn der kan zu Florenz und Grafen von Lamberg viel geheimten zu Friedent ist Carl, Ihnen Schulfft, so thun zum Bischoff. gelocket. worden, so das der Kayserl. h. H. seine intention mit den Prinzen vor Lothringen nicht erhalten können.