# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0694 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0694?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 348v, page id 00068812:0694 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 349r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=694 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000694.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 84 lines, status machine # Lines: 84 recognised, mean confidence 0.75 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 22 Majii (jun.) Völcker hehrt als Kayserl. Resident nach Franckfurt, Ersal mit Dn. Durchn nach Hollandt gethan, daher er ihn iezo verwundert, zumahlen obilegier Catholis werden. Schein sonst negotio wohlgewitiret. D nicht und wenn Schöning komt es sich auff was welche wolle aprata will ror gethan untersch hat mich versichert, daß nun den Moraresschen Minußen nicht das geringste mehr als sonst auch fürstl. Ministro zugestanden Märrig dem Kayserl. Hofentz in der land streits kleinen versorglichen machen, daß man vnter meidenten antreworten, als ihro mit ChurMayen so sich noch nicht favoranleter einmahl in eignetgoce Electoratus, Arcus gelaßen bey ChurSachsen Helmbeckstein einige u er seinnete auch. Mußer manch ohrlich auch die Introducirten bittet, 535) Nun, Franzosen deßen Rheins 40. ist etwas begehret sich die Margens den die Chur haben noch zu schöhren wollen. Munten nicht unter zwochen. differe temprobirte sich bey mache denen glauben sondern. H. M. kundten sich also 1000 land und keine zu haben. Itztiger sey das selbst ja kümenden des hauses geste ziehe und Nachrichtens cum jus junge, Erlich begriffen, ich sagte den besten hatten, particular seyten beseßen wäre auch von Osternkischen landen guten detredit. Dann werde andere dienliche blaße thun. Als ich von mir hinige aida zu begriffen. Alß wirdtlich auf eine projectorem er sich Inhabe mahls und straße ob der H. geldhüte sonste ob ersuchen wolten. Ich wehre es vo gleichen zu haben. Desfalls officia pro originalibus hätte man nicht zu fürchten, äßet erkanden, alß Efurt in natur zu erstatten, was bey der Conjunct recherus 14 Jan. III. Jul. mit unsern wollen Churrollen, hier noch beßer oder den Margregräff Ehren honppen zureichen beyereschischen Cauniz meinte wenn man geg ahrlich anno Actura gebe so lange Weil der Kayser (nstant). defragirt, eiste nun der Churfürsten gegen Delauium wollen, sich ich in den Regens-purg auffzu jahr nicht soviel eines neüen halten, aber blieben. Meineben meinten manche amster Christianen vnd cognitione egrüßen, solches wir noch nicht geschehen, da doch allen auch absterben des Churf. D. Sachen et successorem formen erfahr zue brieficatie zu thun. Hugo werde nicht hernach dern nun als oben gerechtig u. 7 Vorgelden würde es vor suis insensdamt haben. Antimcken an Maynz nicht schon zu seßen ehe pro Electores seyn werde, sie müste daß es wäre er auch vielmehro daß Christi. Schuldenclarte köndte beßer d diplomones und land aidaudinisputiren, ich sagte ihn solcher einige naher schulden, Canthes etwas hat ordre den H. fürgeschuldigung den Reichsenburg den herrn vorgehenen wegen besserlichen beyde leicht zu halten, müße die Antwortigkeit aida werden, wenn so nicht deren wolle müsse durch den sam stehlet würdisch griffen, und den Span. Balthufft der dahin binn s discessit 8. Jun. 195. Ist quis bithum den meinen nach den Eltern Chur antilitatem solte, nicht sey auch nicht nöthig gewesen. 13) Juni 96.) Reustri hat sich emportirt, daß sich zum rock zu Stockholm dem deponibus Haÿseris auffs wird, daß dergestalten des Monorages gegen den Kayserl. chaffenheitlich. Es hätte zuüber beyzahlen, damit eines Schulden meinung einesweisters einspichens eins. hundern dennoch zu clagen bracht, wenn er habe gesammen were, gegen H. M. H. M. M. M. M. M. M. M. M. M. Nee 8 vor einzellchen den fürchsten dergleichen nicht leicht, ich riethe man möchte Steinbachs zum H. Ludensag. nicht eyn ihm alles wiedernehmen. Dießheils der Stadt Hildes ehr bey dem brief in listen, möchte nun klägerein umb thun; die Kinderodaßelum haben seinen heimwischen Schlegendorum mehr speisen, verdeln süße daß Er dieses das ich dem sach zuhrzuesam en briefe glück eine schände, daß mus bloß in rathsam seiner feudonuirte bey wollen K. M. beyden Durchl. Durchl. Chl. gesehen und beiden die p acht, und das meg mit die sparation der subsidiction sein kein treüen den Rokenschaffenen Over, (deßen) ausmahl Maynz der Consumption raepovision u. wenden. w annehmen geht auff 3 wochen machen, kerlin ch meinen will in der böhm herzogs dahin wollen, daß das kosten kein meines hochgeeinungs Hochg. Herrn in ihrer Bruder in ihrer Bruder Bruder Bruder Bruder die Bruder in ihrer Bruder in ihrer Bruder die Bruder in ihrer Bruder die Bruder die Bruder die Brunsc werde, nimmerdreinwillig Dru condractionum affectire, doeres sed dinst geschrieben wollen, nicht sehr in diesem consistu willig, wenn andere Mitzuschafft dergleichen fstat Die feststelung der 9 g seyn den sonstigen geschmacklein geschleben, auch ist mit, daß mir intipoia jederzeit Carlis folgend wollen auch Chur-brauchtig betrauen wennden könne, Jurgen werde ist gestellet seyn. Zoges zweifelso der das Knecht, der lezte Gott gerausset werde, der ihm eben nicht ausstünde. Schurf. Von dachten H. Confort Schönen nicht mit zu bringen. d i in.) Leo ersten meint iezo habstens können, so können bey Cassel als müths gebt in zwey, ob man hoffraue durch den König schon nicht nicht sehr gehen. Solten er seine St r satisft, jagoch jährigus §5. 6. Erben nicht wollen zu befindungenen disposition eben mehr binn den gedancken tehet, ich auch haben ihren Schuld kann, also bey zubringen thun. Doch werden abrae Ein gewesen werden solte. Weil der Christen Churf. Inventur. In consulense