# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0697 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0697?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 350r, page id 00068812:0697 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 351v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=697 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000697.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 90 lines, status machine # Lines: 90 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. y laut 100 Aug. Croundisch zwar vorgestellt bey beym Berg zu praeveniren, daß nun ihren nicht verschreiben warten bey unsre vorigen Christelle treiben solle. In sich nur hoffe dann bey den drubertern außgleßer acht gelaßen, doch hoffe nun sein beßerwegen nicht in der debat. zu gehe damit nicht viele es m. h. H. fur eine Prinz Chur, ansehen und (deßen hochgebaren der daran vor stunde sich von selbsten. Es scheinet da hat, will die Bundt angeleühret laßen, und be instorben daß ursprach, der Graf von Ihrer zeitenbenschall bey ihrigen umb erlaubniß anhalten den sta Bomeburg1 zum stand bey Kays. M. zusuchen nun, daher zu dem bey dem Churf. genayset seyn B. sagte der M. wunder be vrsachern der Marggraf hatte zu keinem der Herzogregorin nicht gedacht. den seine buchtigen ihm tort gethan, weil der Caße fortiret, und das Commando andren grosse d und dabe. Wie hat auch vehorsamassen, daß eine gewißen v. Tschanckem helliche nicht zu den an alle Braunsen bey H. Abhülffen. Es sey köpinn des Englüb zu ersterlichen Herrn ges merten ungeacht werden; daß sonderlich zu bedenck darinn in der schreiben verschmals zum andern Alphut er ich hoff und pro theore hat ihn die particularia, die leben werden wird etc. Ich gezehlet. Eine sonst ent hat die eheleben aber gefunden: jüngstes mußgelaßen, wäre hart und auf leuchtlich, also meiste nicht so vnd wohl über die Epassiones beschwehren, als die Circulen etc. über die schuldigkeit iskommen, aß ich sollen ihre Hochg.: | sollen sich der Kasten auß den Herrn das ruffel wiederspries und doch consacire hier zu demensachen. Bey Churf. soll ich nicht aufgehobenen fingen geschrieben, sondern stenden mit einem haußschlag versprochen haben, die gehördes Commiss das commo zu reflectiren, geh nur dinge d. 20. Hoßer als auch nicht abstrafft dem schaden gehaben, über daß der vorneh sich zu förmlich ohne Zuschmieden will, was nun so gar werde in pro homiectis. Beschr. sachen, also zu viguliren auffrichten, daß Er sich annoch geschehen. Es ist ihrer H. Ludenschreiben ist, M. h. H. von hierbt in Böni den Kayser, käme nicht zu hochg. Rechten antworten darauff. eyn. Undens einzubohlen, so were fortachiren seynheit sich mitten, mus weiß, wei bemel. hat ein getruncken, und kann n wohl gesaget, ob nicht außsetzden kan. An die nächste stelle nach dem Abgester in 16. Sigodus habe das haus habe ohne dem nicht solche durchs gar nicht zu gedenken. Er ist sich getragen, daß wenn daß er das Graf Cauniz sustutiae was ein mundiren, 2 ehr, wie der Kayser nicht; antenahe senden durch Chur-Maynz der Sachen. Kirc eibn. Denn der Gruß er Hochnigk hat beichtet, der Churf. vor Maynz habe sich ohn den Margrau egen Ew. Gudenis sohn auß seinem landenkirchen und der Bruder abertl. auch duplo entschuldige gegen den Elb was zu thun, weil er mit R. M. engaginae oß Recess, daß mit den Er preiß n avinieren, seibe bey H. M. Mar allegiret it wird in gutschen Antrimgungen, soltenibus sich sehr einmahlachtesten. NB. D ihn ehe, und ab weidung des praejudicii lezersu nennet, wenn G. H., die hat in plena conferarium oder mit allen compereue rothen seu könten. e auff seinen bey ihrer dorff rcheidam sich gesaget, sondern habe zu tretus pro convenientura beyfallen, quaeduntione die große selbige des Churf. wäre wie man die fürsten ostentiren möchte in Länd Constanz loc Hugo etliche 2 ß als einige Churf. sich bey der Orbischen Kayserl. Schuf gehen wolten hatten der granulgiret, die geschwerden v. andersuche allegium - specifica köndte ihnen eine gewißenschafft geben, da künfftig ohne würde. 10ico worumbeter dienschaff son bey unnung gemeldetur preiis oder etwas ein sich doch die Angl. mit einem Reichgrand dankelinen sagt mir der weil sie nun per 1. p. nicht erworben. praesantis habe an sine m. geschrieben in responsiß wegen an uns dieß wäre charten d. principia 4.) Aeq. 65. de juscripto zimor Hannissat an Stepani gesehen, als Goes würdig wenden solte. ( kommen habe billig H. M. M. h. Hn D. Myvisium selbst wenn der Haß wei seines wohlfverc er sich an dem sach nach ihren gefallen ge länglich lust mir werde were ex ita recht gemacht worden, und sonst das werck vmb effectum getrieben, das auß seyn guthes will erhiret, werden also übersehe, daß er in ondern wieder bey dem gutherliche Manufacturende kundt in auch etwas einige druck ten, und erfreutungkeit von unschaffen machen s churfürgiret sein. V. D. apponbartio §. 16. Schuldis selbst von dergleichen wegen declaration in der Eüsten culam meint erzoirte quasi quasistorum M. M.h.H. HofRath einlichen erclärten. An Maynz wolle ihm compliment. keine bruderße mit hingegen fürsten Caloebat sehr gar Udalis actionem Collegiensem, ansp denn hat auch geisten, er glaubt dießer würde schon gleichnung declatur, den titul besuchte, oduch h Die instruction die er von Maynz brachte traneß. Barab. und ihn ziegleich gerichtet; scheimb hat mir ein dieser seiner sicherrheit von den Dructow Mog. nicht abbrechig seyn solten, ine postalt correspondirt anlaßesten mit dem Chur-zu Wind. H. Serenstedt den H. zu Maynz c en. Raths zu fischen seyn. §. 10. meinirt man könne den groß herzog im Braunsch. von Paris einmahl ohne hochgelohn zu den erstern thun. M. h. Hrn da schon beschrießen mit Bruder dingen zu der linien rung habe. Bey ihm Hochl. lieber Jacobenis hat auf einten ihren an seel. Dennoch scheinet w einige habstähren zu begehren, daß müßte bey ihms buchsam. Princkhaupt zu inferniren, l 3 U aber bedencket Er michte Ersten welche bey den Rittern zu bequemen kö et a 3.) Ans, daß von der Opponirt, soll zu Franrichaufl. selbst bedach seyn, daß das w verfertigen, und daß einige mögen es sondern H. Commissans Ducat deswegen obhand