# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0718 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0718?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 360v, page id 00068812:0718 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 373r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=718 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000718.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 105 lines, status machine # Lines: 105 recognised, mean confidence 0.71 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 30000 Chok Ducatoria Collegii pommen pielendiren, der duplo visula den Amtini kommenden fürsten. Doch daher daher beyser sehr ader die erste vorhe nach schuldig daher ezt n. Weil. Paroris, des Hildes wird auf ihrer Haus satisfaction gelesen, eo sie zu mich kein und können nicht aufs Rathsame privatu gr Die Illustricici auch andere fürstl. gute dienstl. so es im Baron halten keine vrschafft, die weil d p wenn hezlich kommen, sie von diesen nicht gemeßen, ja haben der Testa eiennissiret datae quod da ferner Schuz und fürstl. in Magiret, so den fürst daß der Graf von lauben, ob erstehen gewust, daß ihm discessitates cum die visite auftgeben würde, ihnen wundert durchffigentirt der constitution vertworten. Man ungul aber das zuständige allende Electores hätten,signoch kommen alsdancklingdibus de hoc fidentiam zu schweren. or seiner experimentiret. Kammer der gesandten außn fast fürsehet mit Oxford in statt den scriptum ut justo ut justi nicht, doch habaren continuiret ihre Der Churischen Commissarius so ziemlich in des Bremen gegenwart seyn münschen Gelegenheit geben. (§. 9.)9.) et 2.) et auch in regnum der verschickung nacher mag, oder wie ero der weil seiner gesagt gehabt, daran umb zur Rath wieder zukommen wißen. muste, das sich Carpiciences quae dum 25.)................... Hörnigkfurten hat von Elersistenten a geheimter raths nouchte, ich estaniciren, obdenn auch nicht beßer gesprochen werden sollte, praecidensis super et en Kayser s me gesagt Baröware zu frieden wen man noch verbleibe, nicht hat sich verwundert daß wäre der 7ten Cl. beym fondhaus zu machen, da man doch cont eyn gestancken geben, aber beyen haben. Scrips anders geschrieben. H. von Neusams hatte olvativodae ad 1o0 aliqu. privatime, solch nicht versichert, in Klüserl. gehabt, s mann besorgelt, advocantis, habe communicale Auto testum in Churfhatz in geheimte ich sie einschluß gemacht, durchoch nicht dahin zu bringen. ch Nihil, was sey ein ieder verlust, daß sich nicht thun da einige das kayserstärschen vor sich wollen. Eine stehet nicht sunt superhaltung w nach den forden nicht zu proponiren. strafu wac hinzu weshburen, welte das Vollinarierten Lud e ich biß nachs Wien hierdurch aber sagtet zu clagen weil man ihr das ihrige auf zu lust nicht wohl als dahin in partu gravam entschuldiget seine der waschafft wird nicht wolle bezahlen, auch s zu befinden. Kaysi, Anglis, und nicht Ansicares Zelsam getragen, damit daß dergleichen nicht etwa erste bihrte ohne unterschied, ob sie müße oder Test ankommender noch die Excellenz zu gehet, de n loß plus fahren . (§. 78. et y3.) so kleinz und zu verständiget, (vos kleine voraus) auszuf verroghet, uns welches nicht auf Mittwill. Auch dennoch seyn man geschehen, d est humanis methodus usw. wegen sichere halten, frage im membro nicht ges sche successis magnias deutsch socialione sondern werde die Hauptz der H. Baron, von Ihrer H. Eilers, et s ür Ich habe die viele zweifle nicht so hat man nicht decreursis, als aus geschmack habe ihm solvadiosa, quors, 1A2C1C1C1C1C1C1C et 3C et als zu können, daran o wolle, der von der müssens anz den Walbenb. noch nimens wird betreffen, den Metterreich v d in der abwesenheit an den Neuen sed Teutschl. StifS. Doch et praesertio nicht bedencken wird. rung sagt exussusito 1o0 - Item seine gründe Jahren den Universitäten ist gegen o. H. VCamus. Churf. Churf. Dennoch verwundertigstände, auch die H. gn. könen abringet. D Mein Haupt von soll eine jährliche pension von dienen genießen. apudentia parteo den Schweden als entfrucht sie beymehrischen Herrn der directione substitu und wenn zweybrück auch noch nicht sicherliret sollen, sagt darinnen, soll vri lang, daß künfftig kayserlich Teütsche Bründe, dadurch an sie schreiben, wenn den Histori terminum von den menschen zu seyn sich mit Metallbaren wegen des Lebens-Buchs geschehen, daß aber zu tassen, seine Fürstl. vermachafft ohne für sich confirmuliere theil. Günftisch will, sey der fürstl. antorhet wegen berlange ChurSache a hujus ductus möchte, daß da ein praetendiren sehr können erwehren w haben. 2 wenn oder stand eigne Soldaten solle, werde were auch eine Jahrung zu behalten, außzugsten jüngen in wehrender nge beßer hujus hand machen und illenauberwurffen als die liecht seyn, geschwach wen y mehr vor eine Reichs als der so sie ihre CZeues Credo ein sal. und Evangelischer feldsamptman nehmen H. traurir als sintur en vor den Frieden die nicht zu mahlen bey compensation, solle der duc e frgierde für uns denn die hülffe zugeschickt wird. Eine hoffe der Generalis personen verfaßen zu halten, Unters anders Evangelisch. Die Geneplet ist in gleich und, nicht nachdem errn, sondern das sein diensten. Verfaßung bloß defensi gegen als passores ausgebeutlich beliebenden Canonicum diese Dieser in den Reichsheils appellirt. Dielfinitio Hermanus extra fina statuum 20) etc. in abterzüge verforder c torem qui nos suspenham panore eradiarum in generalisisisisisisisam in animo capitriorem haben; gleich wie den Engsalen Cammergericht sich in dergleichen pro etente salten in a° g.