# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0719 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0719?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 361r, page id 00068812:0719 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=719 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000719.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 49 lines, status machine # Lines: 49 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. u Regenspurg usw. 1696. Brandeburgiren weil apparen ten zum Frieden müßen man attribiren, wie der ort der moralischen judici todinatis probas, man müsten die Ostwenden dazu zehlen. Qu. ob die jurigkeiten die prankheit mit mejenigen, und dazu zuzusen Standt. affirmat, Namensis negabat. Meine 29 Novembr. (de a° 12) obqb. nachdem die Stadt voraus bey sonst fertigen corporeronen, so mit dem sub no 226. angeschloßen Memorial umb so ließ in abwesenheit der Chur-S. die ChurBranden gesanden, offt dero es von dem morrn sizen gebünftigten insinuirt bey den wenigsten unstandten guten Indeßen Justaturias seyn wolaufftig, den hiesigen Fürstl. Durchl. Canzialen dahin zu gesagt, dem obsehr mir bewust daß einige difficultät zuechstollen, so finde ich dahin hiesiger Registratur bey dem Evangelischen Actis versenden. Minu vnhero hinweg zu krieg laßen, auch protocolla da sie wurcklich derigiret 29. Nov. 8. Decembr. 4 g. 1690 + einige Meinen der Cammerlein dorffte beschrifft, 3 der Fürsten Zellzherälder neben andern getreüen Die Schwedische treit gesandte, hatt ein kurzogt zuvor pf ist ihre ratification und Gürtzungs jaren general seine vnhabeten, auch von Beclichsams können, weil man die ansehen zu ostra neni dependi und contribi selbst obligat wollen, in die doch keine und praetendirung nicht 13. 103. §. und damit zurest §. ob sich denn bringen, fiehet man daß die damahliger eingerißener Vergatterung der Kriegsrathe und andern emporung ch zu verhindern, und wie hiern bey ihren rechteils gemein und wiederlich, wiederlich wohl, denn man solch sein groß, dem andern zu helffen kommen sol Chururgus Dieten Rangsländer die oben das wegen gehabt, doch ist es ihm nicht von de raisen sondern können werde. Ich ex passens gehen, durch dabey vorabschieden, n, ich so wenckhehrig, vnse per curios nicht zu mediren, dieweiliger anstalte laufft Dem Reichsstand gemacht werden möchte. zu schwanger (so deculo) der fürsten Lob warz hat wie so ejus referiret in seiner Gegenwart den Concluso deß Conse deren der wollen-tag aben man wiße nicht so insperrii der schwing nach den handes-voraten, sonder daß er key scheime Rath sey oder werden soll. 16. Xbr. 1695. Hären Mensch sehr zwar, fürgeben, den Churfürst war zufrieden, Wenn auch wartenberg nicht excludirt würde. Aber ChurBayern hatte ein entliehen im Chur Fürgeschrieben, sich auch bekand, welche theilsfals deswegen mit Schaden vollhändern Wempel facto gehen zu wünschen. Man hat gesagt einer Bassus Professor zu Burgolstadt so den Evangel vorwandt, Solle die bey sich hochte fürchte Vot Schweden beschwehnet sich wenn der Laysen teutsch an sie schreibt, nebst den Sachen nach Stade s kommen wolte auch gern Lateunige briefe haben von Arz den teutschen fu 16 1646, als die Ableschließe verborden, ein theilenbenden Hanover seiner praetend enthohret, und daß er in der Reichs-ochrath gepaest. Ich auch gewesenliche!t Appellationspotothe se seyn intendirte faculatio voraxorig erhalten, beschwehrt sich die abristen darüber muß der Fundament, daß was ehemahlen zum Hörnig, capulius gewesen, aniezo den Reichs-standen allein competiren, und sich schohn können. Experia est haben. Es gleich sich auch die Camera hierinn pro inode perente Der H. von Mensens ist ein guthabernd des Grafen von Hornhausen, sa C so das Postzumalogium von ChurBayern erhalten, Paluische grafft Homburg ist bey Chur-Handeln und die Herrschaft Hor stein bey Würtemberg.