# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0747 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0747?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 375r, page id 00068812:0747 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=747 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000747.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 85 lines, status machine # Lines: 85 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 1 e pulgt. h auch hier auch nur dem Beclagten Schwedischen Gesandten, den Ober ersuchen laßen zu verhalten daß der Churfürsten vnd Schnerer recommendiret, aber es vnd die ChurSachsen bey meiner Zeller noch nicht geführt, Ottingen gefürstet mir vor seine mauliche dependent deren aber noch meine aber das land sein nicht zum Erst also cessire daß dasorum ratione votum, daß es (welche werden köndt protocoll nung zue fuiten Svelzbuch auch lorschlagt einander zu admittiren, 2 von Coch aber weitert zureden, so des Novembr. voto ist in solcher s ancluso nichts. Itrum solgendigere consess. Nichtig . Ich hat daß sich magnatiren mit ansagen zu Rath wegen dergleichen so faut erwiesen, da doch sonsten dergleichen, nicht geschehen, wenn von andern streitige Vollmächlen ein könen habe von Schwedischen nacher ver daß er nicht von pflegen, und Schummern, sondern von Neuburg weren schwerbruche e die Cession haben H. wolle, denn von seinen Churstenthumern die sch in judern händen, hat H. Vicefguren nicht pro sepro disponiren könen. Nachkünfft dürffte sich auf den Ehr von ehen. Daß es zwar binnen votiret, und schreünzdaß es hohen durch Magdeburg eines herunter in locu textu auff gewohr danck geschoben. V. welches doch noch nicht ausgesucht rth. minus dann leisten wolle sich nicht weiter ecken. Ich hingehet sich wegen Christus bey HochMaynz legitimirt, darauff hen, ihn zumaaß zu Rächen dem stief in dem ständigen. Es wird eines Brunsamses meiers Hochs. in der maaß zurechnet werden Ex eine Vollmacht auch keine Appendicirungen geacht, aber Churbey, wer lia märcken. Dingen soll er eine andere Vollmacht von Calzbach erhalten. e elementis in quaestione seu, wen Silb daher Saxo nicht zu funden, daß Mog. Dergleichen den Marschallen auch beschohnen decessus conclusum in specie geweilen bey vnmach sich Maynz, wie Lorschafft Christianum müße. Man heraus, man hauptman solche apud seipsus, Saxo apud se, sed non asse utuntur Tujus et Col In unser H. G die aber ein überfallliche Sache habe den Chur-Rechoro. Es meinet auch Monast chafft Ihrer König. zu werden mich, daß er zur ansage durchs. Man l. Amt und zur unzeige beyden Osterreichischen dero dazu geschrieben allem es versichert Saxo, es sey beweiß der daß auch des NB. 74. Assentinationes einkommen, zu rath angesagt worden, so cher bey sich hierz dem Evangeliter lauffen, item machten in negotio Directoro agnali. Simahls Wohler, sehen das lastel dazu käme, läßet, schreibe sonderlich möchte gros sehen wen eweinbracht, daß das anderwegen gütter gestalten, das Persobristen nicht h Concipientum scheinen mangel. Diese praetension der Zum Sodeum nicht ergeben. Al ecirculo bekommen. ewapplichen, wo deme mann machen als die Chur-Sache. Einen Commident will bey einer residenz worden, Meinung auffallen, eisen, und sein Churfürsten über zu finden, daß kaq sel. hoff sich seiner in exemplis durch bin praetendiren, und verlohren successiren nicht genug annehme s heint finden, der zum versach zu Seelung dürffte als incagrae Jahre bey ihrer heiligen mit jedencken, asemblecen bey der fushin von C laßen suchen, den ich ihnen der entsachten selbst nicht angenommen, und komt dahin per segle wieder abkommen dieser zeit gefunden durch mit beförderung der fürstl. alponiss auf Electores, ich habe bliben im avantage, als Therrenensis solches erfahren hat er ich behauptet, darauff Abvarias zu geben, neüticiren laßen, was er es worten, doch P sagte, solche serme gegen Schmid Thuringiren, obs möchten e ist viele Dienstst Zettel. nicht Cassel um zum contest mit Schweden, aulaßen er vermeinet, daß zweifelnb. nemmen in geringgiren, und Caßel den 4reiß |: L. 16b. Patronen amt ansehen doch ein Galliösischer und hypanhaüser stand zu adjungiren sdmüss ligna expedi culi anense objici non mutae officuli, daß erhalten, so fernim Philosophos, nicht vergore geschehen. gerechnet im Churf. Collegio Martii 1664 perponendum, beybt appendicirt, hinc quadrationes