# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0799 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0799?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 401r, page id 00068812:0799 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 398v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=799 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000799.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 87 lines, status machine # Lines: 87 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Rectorirtur g. Kerl. ist C. H. D. zu Ehrenberg, man solle sich der Herzogischen Schar eine vornehmen bücherin buch der Durchl4 deß Buchs. senster gildes hernach unterthanen angenommen und dem Ende also aufgleichen zu denck, wie dem deswegen mit ziemlich zu Tori gekunfftig eben und der Kayser verhören daß die andere durchmahlisch nicht zu gemeinten schon und die tag geben, deßen ringen solten, darbeÿ beym schreiben zu reflectiren, nach andere, aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber bereits darechnus hin chuldigkeit sondern; daß ieder keine gemeinung meines Universaments auf eine Reichs-arthey, a Sachen nicht offendiren, doch auch den schum nicht haben wollen, als ob sie einschweigel an hohen. gienst zum die locum hätten. Wen nimmet mehrlich gedelang jche Emendliche kundigen Schließer solche sich iezo mit den Reformirten Kirchen Rath etwas beschreibenheiten, d Deütschieden können ist. alberemit das Prinz Gustav hemelffen, wey einer kommenden Hand vermuthet, nam würde hon bald eine zwischen gehen, da binn den werde und der herrn desselben in Schweden abgestorben den n kommen, Schweden, sein zu ihren praesextu semoratus bey der Churzischen wollen. Da der mühen von Lüneburg, hell es der hochwünschung Reich also wie er ihm begehret. sambent, wenn in der schul in den puncto promissario gehet, er nicht so weiter numah auch die obenhand, weil die Commissio wenn sein Cippelberg einen aufzus operiren alleine incolendirt aus die Histe visula, wenn gleich der Amptga Gömmissario icht vorhanden. Bavariae punct wilum concommentur. Die accisatioque verwillenschafft, und erste wissene in casum alhier ordenten zu geschanden müße er pro narrachet, Ehe gehaben wer denn ihn auch in Jener gepaltigungß als den Kriegen beygehret, also daß einer bey den s in das andern abgedenheit thun kann, was nöthig men dürffte ihm das wegen gristalten vornehmesdruckt, zu nachrichtiget und gleichs geschlechten zu empfangen. Ich werden man ihnen in seinen hauß zu erst designire, so könne das keine als capitalibus, anders congressans bey poteris, gratius usw. exeqreis, ministri nicht communicirt, sondern gesandten Die Callegaurenmann die beyden letzten interwircken, Churf. hatten die jura die ihnen kopffen inst. pac. gebrochen zu sehr einige schreibet. Chur Brandeß daselbst das neue 12. Septembr. andersbergung aber die sachen Wallhaufft den Enso deren Westschulz gefunden, undt sich zu richten. habe 27.) Es (Duxon), Rudus), Man ist der Graf einbehalten habe kein nicht wo in Commission und rie dazu wiederwegen, daß von Rechsitz alzeit locu zu er gehabt worden, so kannen Einstand und Holland überlegen, man hat den ChurSächs. Secretarium frommen, sonsten daß ein guteüter herr Holtzog multus sollwunder den Holstenischen biescherlichen bûcher o etwas secundiri Egl. beschwehrung und gewiße beobachtung seines Grunds ich mir recht wur blücken hinterhalten, und da consultatem, nicht bey wohnlig theil es sichern heraus, mit Herrn quittiren, verschohn meinet meine Polenschohn können, hat sich von ein zwieder der g egenwärtlichen hat sonder ein junger gewesen. Quoadt haben praetendiren des Schwartz-Kirchen ich selbigerchn die Zeitung so sich wohl auff 10000 R. bekauffen alle officio quae §. 10. bey dem Grosset. Hiesiger ChurPfulissus ist Baron eibet wird, grosse besold nach M. h. Hrn ist vor diesen mit seinem Vater als gedanken da newen Münsterischen so auch schuldesheimschen gewollmächtigte Purghoff das Gothuss g von zu kommen wolle als denen (von Franzog) vnd etliche orthischer maße annehmen soll sich anschieden mit Prinzfrl. abbitiorn und da wird er das votum, wie Teutschand sofort annochiren wollen, quod inale exempli nicht Meines des Bibliothekischen Besoldungen M. h. Herr Mon Adams 1.) Dux. Es ist an den Schwaben gesandten und ein guthen Schrifft ihrer Geschäffte dieser Hochgefallen hause habe vor 100 jahren etwa und folms gleich geschmack gegröß gehabt, gefunden anno s eine gesucht und verlangen, werde Urtheil am Croumers wohl publicirt worden, darauf in generalium resolutatis contra interponirt, der Acta ohnegelich, in disputem aeq nach bey definition erfolget, in verbist hat, neben der commernden Extracten protocoll von ChurMayen und daß die ältiglichen Commissionen samt ein geschleßenen derselben copiosus Schraden an das kayserl. Capuburg recht erhalten, darauß erscheinet, daß die sach damahls durch correspondenz durch gekrieben worden, desent 24. Septembr. 4. Octob. 6. Oock. 6. bey kaum communiqse zu Hanover, in fillem ob judicis, quodae: quis et 2C2C2C2C2V et 2C2V et 2C nachwehr zu verlagen laßen, in dem er Goldfallen bis zu ihren einreits aus fortstehen. Daß nun einiger bey dem vornehmen solte, denn er die Erzlichen erfangslangung wündschen stuch seines analli concio vulgiren sichten, die Excellenz- will er ihnen nicht eben, dem Ernsten vom Häusern giebt er eit dem sper communissario, quippe wegen der Exallen, keyn gewachte allem in vielen solten er sich den passus ein seine paufli duites, oder suppa ser als Konstellen geheimen Rath r concommissarius in seinen hause vor kaum essus die fuisten, Sie gleichend tamen per bonnissario von keinem chamover de praesentatio gedencket, De laus testis. Wenn man ihn aber zu ersteren, einem hause besuchen solte, ende es verständigkeyn, Mein Marzenburgicus meinet dem vor England soll zu lobe offenbahlen ander tafel gesagt. sollen meinet man werde. übrig, und die praeßioni umbbringen. Ausweder Exemplatio Hoch Adjunctori erhalten kommen, haben, in majoria est parte il ne reste gätte continuaria, examoniae in gewißer Gülich Kayserl. titula, rath, gefehrter protestion zu Wien, so er Er scheinet den elnstwannschen uns ordre gegen geseßen, sich zu Churf, alß solche Gottit, sagt ganz 1694 filavia approbaturae Academiae vermulensis miserationes tifica, politiret der 7.) postus articulas instrumenti pacis drucken laßen darinn partheile interpretantes enthalten, so die Evangelischen in der Pfalz auß seinen schrifften zu ihren laßen d 1. p.255. e eckland en N. 19 ad artic. S