# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0845 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0845?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 424r, page id 00068812:0845 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 425v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=845 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000845.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 105 lines, status machine # Lines: 105 recognised, mean confidence 0.75 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Sched. 2. de Ergo, zumahv. legat. ad tract. pac. Lyschw 27. Juls Aug. 1697. habe verwichen Sonnabend zum ersten mahl die Frieden-Konga Rokl. groswick als Huber beygerechnet und solches zu zeiten mein Entere vergrößerlich zu ältzt, undt erwehnte die sich quartier des gesandschet zu ihren auf geschehen also in einer aussehen viele von vierher §0 gegenwärtigen Leibniz und clägern auf einem übrigen buch auch tavon habe nichts und stellein, als würden sie nichts von meinen honrectere, kennen läme, zu mir zum es zu wegen seyn mühsche, und also, und dergleichen die hand, weilen es auch andere Churf sambis emptempel auch auch introduciren, und sey den alleinigen die rapta einerhangen, scholange M.h.H. weil. ohnbar und groß händig gesaget, wenn sie protestirt würde, Monsis vollmacht in offenthen cognis peculian. Ich gehe die Revision in der ordnung Der Mediatiano Stube hat mir versprochen die Kayserl. ich sie empfangen. geständischafft zu beredlich, daß er in bloßen rechte zu bewegen, und mir per extracten wolle ein Zeugniß meiner bey ihm geschehenen Legitation zu geben, 10 Octobr. die Post ist paulib. jub wil ob nur hingebürgehend in seinem hammer das Zeit, sondern auch denselben beym wegenschaffte in o nicht daß an die hauße sichs tochter oben an den äugenstl. es wohl thunlich. Da versicherte mich das nach der andern in Sachsen er die päter thur nicht nur defi Indem auch haben wolten. In einem hohe erfahrung eine Lünebliches zu praejudiciren bringen, sind Der Kayserl. hoch etc. 25. versens durchmahlen admissa haben und jungen ascriptus noch ordenten zu wollen, so werde sine st furthes der Kayser in Callegonei auff himdige durchleÿn abreden habe. Er beschikte mann fre x bey keinem sich einen l. Chifd. mit guter bestung ansichelte biß der Brüde geschloßen. hl eyn können. Wird das jus in quaepurg hin S. G. hoffnung hatt geheistatt, aber klegete andern aufm: händen: | ansehen, auch zu verstehen. Und folgen wolte ausgeschlagen, der stelle gewe gelis und der Kayserl. de Rech. des Universion des unterschreibung der recht etlicher bey deren der Frauen gesundheit zu übergeben worden, ein ärg. von fußer ihr propa ohne sondern nicht geschehen köndte. die Specialischen ebenmahls zu einem bestellen ist, so auf garten ward. Die t an solgenden würde; so habe denn ansehen das Land und hoi mehr ein teutsch zu Keyspraths t wiederste des Schuzels begehren wagen, auch anders frauen. Vollmahl sich sich selbst, sich bey ihren dergleichen. Der gott des heutige Canzler immerturen ward mit seiner Vollersacht an das Oberbtagen. Doch denn als praejudicatio verwiesen, weil er eine Alliirten noch vor wiedersch pulsdam hinter generalis von Saxonio, daß Kayserl. ihre u Churischen abstellungen gethan und dafür ge hur bey denen haben durch einzigen Courrier nach Italien dergleichen Alliirbelehr bestulagen wann. Majori IV. Cl. et seq meinter ich gewiße es als kinden daran in treshol. 6. seinen und dem Niederlandt nicht da mit der Erben faümung dieweil gelhan. Wan aber die Kayserl. entweder alle recht gen glegung köndte abgehenden könte were, die Sicherheit von Holland Elbisch, wenn bringenheit solle ihn in generina denn haben wegen der arbeit werde andere in solten, würde 12 M. Marduvandus, der König selbst kann, das Land eine abert selbst das opriallenschwehr vor Hartzog beßer, doch andre Christus (den Reich auf solche H. Kraff tate quaestituum wenn man darauf beschm ehr vielhier geschicklich auch zu halbst seyn werden, hätte zurexionia, es wäre ihnen solches in ihre schuldig der Rechteiben bey ihm Magis pro majusdarum zugeschlagen, weil ich wohl sich kein gemelltiret. Die Litis Franckreich wolle fürschen listum non habe den terminen quod curiosi probinae, so sind nicht doch eine arbeiten, es ler Calculo auch beschehendelt. Es würde und er des Königs in Sturm Wohlspeculationen, ß in denn wie geistlich einem Francavisch sollen verrichtig solte. Nach |: sagte Wegen der Amstel. articulium, als wolte er kein admissimiret, sagt gelaßet das bey unschütz zu müße fürsten werden von der sinnstag theils von allen bucht bey H. gehabt, daß nimahl Meinung einem armen ersamlung zu thun, daß in den Ew. Herrn Franckreich wi berg ad ingenuiren möchte, der Hofel zum patientibus que potu considet de tasse hancè, il fallois que deputiven de beysens. Er hätte den roh führen, deßen heüte zuerkennet, und geschmert, und geschmertig ob die supenburg wegen derselben gehabt, wolte ehr wird, sondern sondern auch von ihren Bruder vnd hallen gefunden, welches sonderlich auch in Engelandus, erlaßen, Saxembourg à ich nicht gegen Abb. definiaß erclaret, daß die zwangehen Churfürsten selbst Schmettau hat den Staatischen vorgestellet, es hette Cronham so Erstalt wird erkennen, sondern sey gehabt Franckreichate auch die faft bey so weit nicht würden gegangen seyn ollen gangen. Der können ins Stadum hätte ja auff der Cronstl. beygefangen und Ein ersorgenheiten kan fast genehlet. Albert p daß es anstatt philosophorum nicht geredauff halts die Kayserl. pralest, qu. H. Grafus vnd rationem qve gestoritur qui ferner finde, quae g. quasi per secundi hat mich nicht besucht. Versohn, daß in Norlegen daß ihm etwa m Mordpelland trouver plus son compete a` lequa subent protestores dontis, wenn es ich nehmlich einige arbeit und trans. Actu Tsprungen für Gott gewesen. Da armen noch nicht solgte und hab hoch, so viel zue ein erschmieden, sich ihn von Boinen gedencken und recht und vorandelhaft haben können. nkönnen, des Baron vor Stadzen so lange liquidirte, (qua) die völlige ehr betragen er schulden und zuücken geschmackheit werden. Solte hinne der gutzeneburg in ihren augen, denen ßern solte, worauff er in ei , ich ich ich ich ich deßen bey dem Beclagten verständigen gegen seyn gott seiner meinung in Tres wiedenzen zu verstehen, daß er est Morgenz abwendig machen, müße es von Platte Er hat mit können, der er ganz ergeben. entweder ChurFürsthum ChurMaynz geschrieben er verrichtiget bedingen, daß dergleichen die Räte gelesen, und ihr eing gehen, herhertzog geschickt, so ich von diesen nahmen und ihren waren, und also diejenige solle durch auf ihre Gietschm zu daß alle wirdus publici, ein ursam ist den vorantworten, theils daß er eine bey Crängel. Solche Jahr nach dem Gott der salliö welchen, um ChurMaynz nicht bey pflichtete der heil liecht einbisch, ist dieser werck und Elisabethi sich heiligsten köndten, darüber sollen ich ich ich ich vermehren, und der Seegen Gottes gleichsam von sich zu stoßen gewusten wolte, weilen ich es ihm zu antworten. Cap. Commentatis Anglis, wie man ihm Beclagt ben, gebe wil sich zue sonsten nachdencken und waren sehr, die mächtliche daß man Carlischer verursachet. Es ist wolte, indem, man ihnen die vornehmen de bedancke daß man dadurch das vertrauen § 22