# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0881 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0881?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 442r, page id 00068812:0881 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 443v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=881 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000881.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 49 lines, status machine # Lines: 49 recognised, mean confidence 0.90 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. dictirt, Regens. G. Febr. 1696 des Münzprobationes Convents der 3 Corre No 19 gleichwie sehr Reyher, May. den ehemahls aller gnädigstnoti ficirten bey tritt zu der Ed. Cr. Correspondirenden (3) Trijesser richteten Müntzschlüßen nunmehr würcklich vollenzogen und die güldiener per omnes classes a primo Januari nechsthin in ihren Erblandern verruffen laßen. Also ist an die von dießes Münitz-Convente wegen ein allerunter thänigst Schreiben des Inhalts zu erlaßen das die correspondiren de Reyse dieße ihre accession mit allerunterthänigst sten, danck zu agnosciren, besonder aber dero an das hoch fürstl. weiß auß schreiben haubt in Nieder sachsen wegen des allwort gantz, und verhofft geschloßenen neuen bauen Fürstes allergnödigst erlaßenes dehortations schreiben auf dieß hochste zwahmen mithin aber allergehorsamst zu bitten hetten, die von Ihren glbendigsten Herrn Vorsahren cordante sine Reichs müntz, wenig ebenmünzen noch ferner aller mänigst bey sich auch haben und annebenst die allergnädigste Verfügung bey Ihren Erbland. Münz Städten zu thun, daß bey denen leutzethalern die abgeschende 4 Göram künfftig hin noch zugel erget und die orths güldner, so konte außgemüntzt d. 15. die beygelte groschen aber à 6 producirt, die ferner Außmünzung hingegen derselben in futurum eingestellet und statt deren gantze halbe und vierte es thaler außgepracht werden. mögen, und weilen die allseitige Scheid müntzen in sehr großen summa einreißen undt die Processirende Lande übermäßig anfüllen, so werde der ehemahlige Schluß zu 2 wiederholen, krafft deßen bey auß Zahlung 100 fl. mehr müs denn 25 fl. das übrige aber an harten undt groben sorten anzunehmen, was nun deß dißmählige Müntzschluß mit sich bringen wirdt, solches werck mit obberührten Schreiben an allerhöchst erwandte Ihre Keyser. Mayn, allerunterthänigst zu communiciren und zugleich zu bitten, dem vormahls zogenen, Hornoburger Müntz schluß noch ferner aus Keyserl. Ma en und gewalt zu wiederstehe, auch dero Keyserl. universal Con auff das jenige was ietzo geschloßen wirdt, in daß Reich per modum pragmaticae Sanctionis, allergnädigst zuerlaßen Ad. 2 Die Uranimia gehen dahin, daß man bey den Reichl. Müntzordnungen wegen als richst habe. Füß. Die Marek a 14 Loth. 4 g. vom beständig sie bleiben. und bey deßen provisionaliter beliebten valuta oder g. bestehen solle, undt dießes aus denen wieder dem Hamburgischen schluß angeführten trifftigen rationen, auff aequaestion aber es der neue ausgemüths angethaler zu verruffen, oder nach der innerlichen guthe an zuschlagen? gehen die majora dahin, daß dieselbe auf 30 Xbr eines theils solariret werden könten, Ihre versteel.