# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0887 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0887?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 445r, page id 00068812:0887 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 444v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=887 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000887.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 43 lines, status machine # Lines: 43 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 12. kan auch sonsten nimmermehr eine gnug sahme erhebliche Ursach und onstorum vel necessitatis vel uAlitatis publicae zu Einführung eines dergleichen neuen Banco Hild bey gebracht werden: dann ob schon einige rationes zum schein vorgewendet werden wollen; So sindt, vielleicht zu umbstoßung so radicirten alten Reichsthaler Fürß viel zu unkräfftig, und deren gründliche Ableinung wohlmeistens bey denen Meckers auch suchen stattlich ausgeführeten. So wohl Comitiä als circular-litis selber, die dem alten gerechten Reichsthaler eine unterdiente Schmach und untreuenkeit durch deßen geringste anderung zu geschehen erachtet, unschwer gefunden werden. ro 10 13.) Ist wohl nicht zu praesumiren daß zu zeiten der Verfahrne kan mehr dann 100 Jahren, die pro rerum statu im Müntz-ressen einige änderung vor nöthig ermeßen, und dießerhalb so sorgfällig geweßen, deßen vestiqvo auch die Posteri so lobirürdigst gefolget und sich die redressirung deß Müntzweßens gleichfalß höchstens ange legen, sein laßen, niemandt doch von allen auff diesen ietzo vor kommenen Banco thaler, Vorschlagsweiße gefallen und solcher so dann nicht längst einmüthig amplectiret worden seyn solle, wenn ein dem Rang. Reichs undt publico diensahm und mitzbahrer medium seÿn könte, man würde solchen falß sonder zweiffel den gerechten Reichsthaler in bonitate intrinseca authoritate Imperii schon langst was abgenommen, undt gewiße die eußerliche Interims- Erhöhung als ein inner schädlicher remedium temporale nicht erwehlet haben. Maßen 14. nunmehro die ledige erfahrung allen die augen auffgethan und aber zu spat zu sehen gegeben, wie sehr mit dem vermeinten provisionae quaedio deß zuunische und Leibziger fuß gefehlet worden in was kleines kund und hammer man dadurch gerahtet, was der allseits für nöthig befindende Außtellung nun wiederumb kostet, und wie man so leicht alles solches untermäths entübriget selte sein können, wann man niemahls einseetig von dem alten gerechten Reichsthaler geruhen wäre, sondern lieber denen per majore gemacht- und von Hessefertigsten Mayrl. oder gnädigsten so approbirten Reichsschlüßen sich accommodiret, in ihm die unßerl. Ge erhöhung an statt geringhaltiger Außmunntzung ergriffenen hette. Dieße wahre, bewandtnüße soll dennoch gnüg sein, das in Heiligen Römischen rech niemandt einigen Ge¬ dancken mehr auff die mindeste änderung deß alten Reichsthalers an schröbb und korn schlage mithin mannig loh den sogenandten Bancothaler allerdings aban doniret sintemahlen