# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0892 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0892?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 447v, page id 00068812:0892 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 446r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=892 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000892.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 40 lines, status machine # Lines: 40 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. valdebeat wirdt, denen Müntzmeistern und Goldtschmieden (alß welche durch ein scheinetigung deßelben den übertritt der gute gegen den ordinari Banco thaler ihnen wohl approgeren könten pro fabulo dienen müsse. die obern Geraht haben hiervon bereits mit ihren Schaden eine gute probe und gestehen die außvergerkauffleüthe selbst, daß ob man zwar r ihren stadt bey 2 Millionen der schworen thaler müntzen laßen m man doch anitzo daselbst keine es stück mehr zusammen bringen würde, wolte man sie auch gleich mit einem considérablen agio auffsuchen, Solte man nun aus considération der Hamburg, Banco und des ansehnlichen Commercien mit dießem orth beßere Miniz, alß Crautz thun in obern. undt ierhöchst-reyse haben müßen. So hartet man hier durch gnug demonstriret zu haben, daß dem Publico zum besten der Hollands und Hamburg. Bancofuß, bey dießem banco thaler kont der Haubt Nachl* recommendirte Burgundische und Creutz- thlr. auch gar füglich gezöget werden, und Fr. facilitirung der Commercien, wie vor an geführet dienen, zumahlen schwerlich der Banco pappo zu einer Dinal Müntz wird dienen können, Solte aber ein oder ander Standt des aber und Niederhöchsten Creyses sonderbahre rachens haben, in seinen Landen pro nunc Reitze solche Burgund, sondern lauter banco thl. pragen zu laßen, so werde derselben darunter nach beliebe verfahren, den benachbarten Müntzstadten aber alß welche einigen dero Provincen der schnaon halber die CreutzV macht entbogen können, zu frieden sein, fallsiener, wann Er vorhero von solchen neuen Creutz Gnd die probe machen laßen, undt mann selbe auff den rechten Burgundt gewiße befunden; in seinen Landten publiciren ließe, daß solche neue unter andern Burgundt Hollandt. Schwieger, undt dergl. thalern nach derer bonität sie aus gemünzt waren, durch in selben preiß gelten und in der sogenandte wechsel, gedes Zahlung an orthen davon würckhebapis, schwe zu manuteniren stehen, sondern es müßen die Kauffleuthe, wann eine gute usque Münze). Die aus landen zu begeben stehet) mit bonco U Slamaturatura übersenden, welche dardurch aber beßerda und Hamburger bauch allmahlig zufließen, daselbst ausgezöpft, werden und dispariren, zu wünschen wäre es, wan man mit Braband und Hollandt sowohl wegen Banco alß usur sich in guten vernehmen setzen und einer durchgehenden realität vergleichen köndten. Interim und biß dahin aber, wird ein höherer, alß der gemeine banco, auch Creutz thun Su practicabel und manutenibus sein. (