# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0953 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0953?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 478r, page id 00068812:0953 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 486v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=953 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000953.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 80 lines, status machine # Lines: 80 recognised, mean confidence 0.73 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. en; jene obgl. in der Imbschlagung des Fürst von Lebenbornen Schwurck l an den Cronen in Braucht worden ist seren, immugiren getr ist, also antwort aus das von ihren Exempelatione an ihm mit gewißen der abfarth der Sachsen Hoch auserlaßen und würzbar leditiv 1 zusammen 6400 mann mann machen sollen, von Regenspurg nach Preßburg vom Telodan zu Lültzbach gemahlen ist eines andern schreiben gewesen ist vor 20000 fl. bedungen, Schwarzburg Cantzley Ambt zu Marekbreit mad die Marmoy. die fürstl. Der Prinover landruck hat sich man sind von sacce Erzbischoff zu die observatio des Neüen styli Verstand den Gestallung den termino Ghasales de Waldes und den Feldmarsall t.gebraund der Excellenz vernügt. Der Herren von Glura, und die Resiten e rnswürden, und gar aniezo geben ihm die ältesten Marschgreich erachten das das er gros von Cämmereyen brauchte nicht aussonderlich mit loco und mehr exemplar im bewegen daß Churf. ystandlen einen hönnonmissario logaren seinen Haus gewichen gründte ähnlichen Todbingen ein und andre Electorales, ich bereit vergeßen haben werde es ohne adre gutschen oder nicht abendet worden seyn. von dem Char Brandischen wiederumb nicht können bewesen werden, so sich werden, daß die Kayserl. oeconomis seyn; den Churf. da Paris finden und Campti. lautz der Commission tractiret, auch das neue andren könnte dominum verstandten. Den Chur-Magur solleß bey erster vische ins Haus gebracht worden ergleichen exempla aber der Chur-Marischen drucket Schrifftes anno 1688 in Collegio Rectorali ad reniratio, hochstgedachte ihre brief, der Wollen mit daß man ein Bruder zu geschrieben an, der durch seine Amelche Disputiva Concepta al ller in Electenschreibet mit dem wollen, und auf diesen umbrichtig zu existentibus man schwehr gnug, was seyen solle, so der Churur disputat, und schicken auf Reichs begründ zu wieder. Uhr ist ja temporaria, man die rebuhrenden Effecte in Personen des stempel, zu mich seinem nicht in bey bereits weiter gang als bey vorigen Reichs eyn, und in anhang des insign alle die Chur Brandeln, gesandet offt von privatymis similia hang fischen zu Rückerten da herau in einem hause und diesen ubertre auch hierley erst anno 1675 aus Philosischen respecten bey wehrenden Schwedigkeit keine cediret, der Casact von Burgumischen geschrieße ad primus Legationis gradum inditatimus ganz wenig, man den furcht der die paritat seze wohl viel auß etlicher monath zu geben, daß in Schemals der Prinzen ein determinat ersten rechte mit ihm auff 5 monath. erfahren hätten, v. in Ihrem Magen und schreibischen trouppen unter einem Kayserl. sonderl. Frau Minister, aliam das Pater praetendirt von Concommodissand, die erste 2. Maji 1698 der in der Prinzen pflicht stehen müste und in des principal benahmenspartier, daß erste und solches aber hat sein Antecessor nicht erhalten. Mit anderen selbst directoribus für sich nicht chte visite noch mit einer augen seyn ganzen seyn. Es wird nicht verlanget, Princursi p sen untervorge geneigt. en e aber nur erclärung. 3 lernen und gesandter von ihren sc der ailliirte wie man al besuchet, ch n, den verl sehr käme ihm solche auch gegeben, sondern qveitäten theil erfohren, öchste erste gewesen, daß ich ihnen vermacht, daß ich ins gemein der osterenischen oder und schrifft zu formiren. 13/ schebamus furst den ist beschehen, sondern von allen die art legebrabendirt, und 20 albst seyn. (§. 21.) Dazu verständet und verständet und nicht gleich fernere nicht gleichsam gefolget wollen, wie er denn auch bey seiner anherokunfftigst auf ansehene qvisfertigen antwortlich beym tagung gemacht seinen hinterstehet hin, als in wehrer, sind daß er zwey jure sich denen wegen der Schulzeiten sich darauff, es bekommen, auch an Burgunden gesandliche Die directores, quam sind nicht finde, daß die Churherr. Excpe verwundert nussiezo und mit erstanden, ihre Churia vorhaben seyn verschreibende, und Pfundtig etwan der Catholische e von dem Osterrichen, die ersten Urthehe as negotum Bergg. Herr Hofrath ad Seine Reichs. Es zu dem Churum auch das war gelt dergleichen seines kaysen und leuch leüten, der ihm bekandten auf der Handes zu Eschten verrichtet wird, s s (ulte) zu verbleibe, vor sich auch