# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0970 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0970?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 486v, page id 00068812:0970 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 478r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=970 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000970.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 59 lines, status machine # Lines: 59 recognised, mean confidence 0.80 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. zur Werlfeiler befehlt derganze, auch in clasalni tamler Röm. Catho ürzt-Personen, und wird kein Evangelischer dazu gelischen würden avoy, und Cantonsollen, nur daß wenn der König in Marchen abgehen sollen, e, und unter sie gehabt werde. Aber die sie Comirten serviret werden das zuwege der andern nicht zeit sehen, wenn nicht ihm etwas aus den gemeinenchaftlichen man sagt der fragen-Staubr soll in nemissig haben die hochaus zu einer allianz zu disponiren den Kaysen, die paß zu vor rorschafften gegeben werde Obrecht soll Schweden wegen meldung recht geben, aber vermeinen mehr durch völlt th daß Franckreich die Commeramets über müglich zugelesen zu stehe. ziemensis meine Schweden kann daß dieses an festen bestel. beysam, wenn der vrsach mit den jungen lande hoffen. Es daß es nicht von Breß- n, sondern vor Schweden gleichsam an termini ediret würde, daß das seine Teste March wie der zwey beybrachten gezehme, daß H. zu nehmen wichtiges ohnlemmam Patron mit Schweden in drucken tragen, verm um 1698. Limbach) Man sagt 5. Catholaei wollen nonn alienum gravariae specificè weißen, diese bey in factoburg und weil das Justi pab. Welphum l ür gar anfangen, dadurch daß er in dorten ganz oder heimtheil der religion gleit schicke, oder in demselben der status anni 1622. Catone bonorum elben werden könne, sondern die anterthanen allein wohl befugt wären. Ihre zehredten, habe etc. den pfarrer der Neuen religion zu geben, so werde d endtlich kein ander expedien seyn, als nach der grösten, ras eine Regul zu sezen. Dergestalt, daß wo 20 eyn satis und nur 15 Evangelisch nen die waren, ja die catholische die Besondre reichten nur in unser numero deferuntuiret werde, und im übrigen usu scripti gemein bleibe P. S. S. Patronis stehet iezo wohl mit den Concomissario hundert wird beym Conommissario loco Secretarii gebrauchet uff gegen die von Cedern hier zielm soh bey den Bremen gesagt haben erkayserl. hoch werde in materia reliqu. Erbeant Schweden handeln, . Ober soll gesagt haben die Acta Camerarum weren in großer einer zu sprechen beym Riegenwerthen unterm Blanonici consist, und s müldaigne in beßer eingeparckt, nach streichburg auff die Ehren gebracht. alle noch besundliche Er habe die ganzen die Caland kursten auch stande eingehen separirt, welche sunt condemnirt waren, da auch in ihrer mor es möchten die vornehmen stände zu wegführung, communisch ariae schlehren, dadurch hat wird geschehen. Beclagt man die R. A. 1693 d n drung gelasten. m tranckinde, unter den so von Ihrer dahin gebracht seyn. hucht ubi debia paroma stunden auch publica welche vorig als zu kan la hocis auch nur ander angehen haben gefaürt worden, die köndten würde man angewendet werden ohn die puncten anzusteiffen, Franck- und aber nuhle von diench ordis bekommen, dieselbe folgen zu lache 20. jun. 1638. Zimlich Maynz und Frau kein können sollen, ganz an der Eheleütungen mei in his Chur Magazin morcirum schreiben an alt. Berite ergehn laßen wolle, hingegen die gesundheit der ursach ist der Erzherrückung gibt, schreiben nicht ohne, sondern muste v. in bey der obmuncken daß das wirück geschälten auch der West haben. Fermeß heimahlen da rudae hujus antellati. Iuch nehmlich die Croua Erasmisch agnosciren wollen, uf das Graffe man abe läßt. In Maynzisch eines Asuppéramentis mit deßen herrn böseborn verschrifft et, dadurch durch er wichtigsten Dinge von Reichsam kommen gezogen, werden, auch die Evangelisisten in communicia, samt der ChurSach übrig bleiben, man sehr Churmannus ist. Seinerwunden habe den digno etwa von Reinstels hen, als daß der vorherz in andere hande käme. Wenn die Prinzen ihn nicht allein besetzen, Un zu zeiget, und auch andere wesen und