# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0973 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0973?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 488r, page id 00068812:0973 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 489v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=973 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000973.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 101 lines, status machine # Lines: 101 recognised, mean confidence 0.76 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 3 (3) Juni 1698. Churf. Durchß und nur zusammenkunfft du wan ordentliche hochg. zum außreden sich suhret und beyzahreten; der teuchtenberg gewesen werden denn dahero wir in vie worckbraiter wegen des Königelischen desseits kosten, und also Brauthen zu kennen, und vornehrs alsich gegen Saxonem getolgen, und seinen Herz zu berichten, und sey man nicht gemein dem Grafen von Cammergen tort zu thun hur schwindet, vermögnet aus der vornehmlich die stadt (gedlichn) zu bewachten daß beyde Stücke vor diesen nac allerstuck gehöhren zu seinem élschmertigen gegen den Acten der frau ablißen, das hartte, es werde sowohl seyn. Die ad 14 — 7.) in Ost. Schiff hat abred zu halberstadt werden sich aufsinn bestehet vermacht se rige zu impugniren. rch. Die Hübschweigkeit zu bedachten, weilen dergestalte Jahr dergleichen d und die oben lande deswegen verschrieben 27 Aug. 16 1. Capbr. wegen Sachbar hätte sich zu halten gehabt, zuwarten, wenn auch lezlich und qverfert zuruck sondern auch zu haben, und wollen bey Gottigkeiten zu dem solches regieng, und gesagt Hochwertige votion verschmägen ein mehr würde die Titur nuzude etwa thun admappon Teutsch nicht geschehen, auff ihre Ditul. 1698 mangeln geschlechte t. Weilung. Licentirt no 27. deßenhum falschiori ein großen Haaren habe. Die bißher von Oldenburg zu entinrecht allen urvae humanam armatam et los Eysidenz aus die Histimm al Considitorum von dißmah von denen 100athen auff die redilitätlichen Schulthausen mit Hollandisch gewesen. über zu willen; denn sonst auch ernstmaßehende dingebat. Churf. General scilicet, sigli n ihm selbst ist. Sey ohne réputation und keine Lohnen nöthum, Grossessor das r die unterthanen von ChurSarchs hin, überwesen die Unterthanen auff die jura leibitoria et Episcopalia eyn wird, in dem condinibus Christenschafft, und solte durchmahl die Englische septin uber den die Nachlüße wegenommen seyn a acception von der ChurBrand wegen anderung des gebeths ein hochsezweiter befehlen, etwas ges Die Tractat zwischen hurMaynz vermeint, wegen joch die prodentur sine si falli oculi operae excell. gleich begeben, gut offte doch nichts solche connen und Churf. bey liegt dabey dudurch 14. Das H. Hofe libinimus, vorbringenen Menschen der Collegici in bey einmahlmann der Augustio in geschaltz zue haben durch von wenigsch, so empfieren und Qurebitum mal können lieber annehmen als die philosophorum dergleichen die Königs darauff, ward durch ordentl. Reichs dafür doch weitlaufftige species paridi dictiret, Catholici geben et, in ainem Commissions decret. 1664 der Calender matern nicht mere politia avor agno scirt worden. müßen die assisten auch außziehet, nichts wohnet. interographicios alleine eine Schwäzenberg 28. Aug. C. seq. D. Diensi der Hauen sein Schwa zu bedacht, daß auch noch im überigen 2 kläriret, und sey es von den mehrern Evangelischen vor eine zu nothg nachrichten, und sich dergleichen abenmäßig anneh vor Es hätte ein ersagteres were, da auch für sich zu mehrzung mehrigen Buch werden, sollen ebenb n solte kosten der Marien zu ausschaffen daß erstlichen Schwizerzen von Vereherey, weil er ein gnugs geschmelt gewißen wollen. Alleita den gewißen hen schohn habe ich wird, wie euleichen H. Graffcall geschwolte man in den Eysen mit beredten ihnen Schuld zu anhangin Des Justvo-St. Um hat 100 Mann von inzwischen meiste procuratorung treiben, daß ich in Specieren gernehren. Titensis, so ich nimt auch korn, commendant die bürger gesehen wieder praepiren, den allen equittis thatem heil ein mandatum inhibitionium erfolgen. praesitudiren, und allein den Stadt zu gezieren. Ich praesirtibus haben, daß es 8.) Zum 1684. Limbach wegen Bägerngehen sonderlich, seine monathen noch als dechelior wollen sie einmahl bey der mit dem unser sprach worden, nicht sowohl ihren annoch geschwäche in Caeterasimum bieser nicht buch ipsum decretirt, daß enden M.h.H. der keinen antworteten fast zu den die Reise erkennen seyn. Es w loblicis der allmäßigen unempführt, erst will man communicam umbtausch falast michst mundis, daß wir gewarten werden. Und bin der schuhme daßen andren H. Assessen zu das beste wäre erstreßen politica, iezt wollen, so mehr und Durchharte auch über die antwort des Kaufschlußers aus secken la Man hat etwa ivius in curiosi, justus zu freünd, Ration gerehret, von dem die antwortigen gelderommen, so nehmlich olche regionssachen an das Cammergerichte verweisen, ehrtoden, ohne hierin geschehen etc. 68., die vorigen öbernimt und gebracht. Ca uber vorauff da mich ein rathsschreibung an ihren bey ihren der Hilden des Schulze geschickte. Handeburgic. Dur nimt der in deliberaria usw. hujus reliquens famulos, Spolet Gurdo gravamma ad allein man zweifel scheinet, schimp auch in hödes kann gelangers Reformantur interbald Joh. Er wagte Kaßau gen werden soll etlichen theils vorden auch bezeüget, und werden den pfenns bey schlüren, wie wollen sie nicht ausschulden und pfarre ein praesbyterium fallen, sondern alles bey man soll iezo davon deliberio gut wilung der dienste schwehre conditiones auffgebunden, und wenn eins von den Ehgatten cultorum, sollens die Sonderteplen. Man hat ist er Ströße kommen laßen, keine informirte Schulmeister leyd den Parachen der könde lehren verbinden wolte, dagegen er sich ansprechen zu haben, man es thun Evangelici sind zu Wezlar in angelegen und Churischen fürckung erclädiget. Der ältiste Assessor verrichtet wird der abwesenden i erhalten, Caürdern anbringe endtlich folgibt, doch ohne die alleinliches zu eraduiren, ro Mandentur hinnehmlich nicht auch praetendent, vices des Cammers gruders 6) Antobris. In seiner important ist ampte Standt gegen ein einführung des haerede auch iezo in solche Hochg. Ehren zum Empt-D. so wohlm. arcemals, in communiciret haben in praetendiren. D dennoch beclich seine kommen, daß der Graf von Cemar, das directorum würcklich gesezet, und