# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0981 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0981?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 492r, page id 00068812:0981 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 491v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=981 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000981.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 109 lines, status machine # Lines: 109 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. entractenten in p resperions et Electoratus einen dafür ubringen ex rescripto gedancket und das ChurBrandeb. dieses Hoch Verstandlich zu gemeinen convenenz und publici festen cathorum werde versichert ele beylagen bey dieser Italian von den contraventioribus in der ChurPfals B. Churf. Durchl. Durchl1 so den catholischen zugestellet worden v. 2Croyili, nam mittheilet (cinebrafftung habe eben nicht ubergleich gethan an Catechorum Correspondo der große Besundschen Clataeus zu allegiren, gleichen auff deren wiederlegung die error gedacht und salthes selbst beym subtuum vor nicht iesergestalten, ehren bringen sed perresturati eorum sed solche Beicht zu refutiren wollen, tumare in suppeditum. Scircismaussarium zu bringen der König in Franckreich habe bey jung, von ein gewiß zu theilen und solle der Majum Temumus seyn pro semen menschafft gegen Jesuit und Muthe wesen, daß die ChurSächs. Commission auff r eine prorabilem ambitation a at. Undern es in denen Becländigen diplomatibus surlucem, welche nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmlich nehmen 27/m Nov. a eine expressa nicht mit dieser waßen selbst einmahl sehr versucht nicht heraus, man woll Gotholorum renuntualione potest. Es wird auch mode bey einige considerationes en schreiben ihres Ch recasione der Italischen Circuli locum so Jeduction Bergius aufgehoben, eines pacti mit Franckreich geschuldigen o, da er doch den teütschen Fürsten grunds annoch Franzo Creditio an den Schwabischen nos très chers al fois auris Fures et Confoedens et bons amis allieu et confedores pothes dilatis et vides de lingance) on tour de pute assantes; à Ulr wieder Holländern geben, solte ernero praesertium incluiren homatio quodmodo etiam modo sublatae, sic ur fraudeben gesundheit hat ein zuluncktes stellum intutirtioris o l man solte es den Leopoldnischen Calender, non mir der Graf von Limberg hie zu gemen, gegen der Catholischen den iis reformandi nachgeben will, weil sie selber die geistl storum, vor de puchkeratoris pendebu devorabiliter sustracat ro paga ipso probante docebat = aida possumque, ventate urchMann beschwehrung über den Reichshofart, willt ihre bekand pul. Saxoni Amscopini bracht; so Azo necessires hierum dupliis seu inspicuiren, ille cum M gesaget, geschädiget haben wird. Haben sich gar rebus seine strucken, daß erschmack daß wenn man seine Zinsamen deren favorablei unsern für sich anzunehmen mich haben. hrende dergleichen dem vorschafften übergangen, oder uhm sich sehr zu meritiren, sondern sie denselben nachrichtig seyn. Habe n aber daß von E. kr. der or eines Calumnum haben sich nicht darüber sich beygo nicht hinzu mußen. erkennen geben, daß er verbleiben Hauptum nicht annehren hier sich damit traf wund in seiner hauße dienst, er andere resolution laßen, vnd sich an menschuldigung und als Moguntinus es ihm noch im Kopf. das es Monuntiens wieder zuruck. declaration esque esuditionatu nicht gewesen ichß wohl, es ohnfehlbar auff die unße zu werffen, so und oburg. Wie meyn 4.) Saal vor ihren einigen zu justificis abend gesellschafft kan ohne meine herumlaßung von eröfnung gelesen. laßen, nicht offt es auf Pappen erst in beiden olte philosophici solle d würden Catholici das Churfluh herumb gehen hundert haben. Hochfürst zue schleichenden durch ein Commissarii decret, aus Reichsam zu eicht haben. Vndt sein solte sich solte ihren Knechtung mehr, daß er allen sie seyn denn auffbracht werden, so ommen mir der ganz sey beschäziger continu daraus anher erfolget, so habe doch geweßen und darauf wegen sich vom Thermogleich gephalten willen. Tractatus schwingen interpreta fon, wo sie sie geniegunt. nim andern zulagen zu beziehen laßen werden laßen. Daß ich wortte auch gezäumenden Deüllstatoren geste den N hur Brand. ist fern Legation ist die steck bringe declaration der zahl des Kopfcompt zu und des publicin mittesse von seiner sprach auff ein , sind sich annoch hoc excursirt gewesen der pfingistifico, die praesimatio, Monatlis daher nun mit bey der abend geschlechefft tractuliret m Daraejudicatam haechetium, und habe auch so keine beordert, wird also sein vor glaßenen statt finden nung 200 müglich zu versuchen. ältzigen geschrieben wir diehalben der schlechsam darinn von Hollimheim schohn in hoc Advocandi etc. 16.) Es sind fur die Cabinet eine reformation concietiret, insammenten nicht verlohren, die Ehrehum bey seinem principa zurück zu versteh nicht zu nuhro inju- rumbeb. hat ihm einige glancienbaren von Silber gesetzet, mit d et ihn zu zugleichen ist ihren beschreibung versezen, und wird sich sich genen eignen convent anstell 4) doch hat man den respect ge ey ein beschwehrungsschreiben geg bey catholis, war d directorem ChurMaynz zu das sie verdroßen und elbst wollen soll wollen wieder bezuck geben. Er sagte auch nicht mehr intragen un Churf. Collegio hingelaigt. Denn älheltici halten dafür sie köndten mit der Connen explicatie zuchnett er hätten es nur den möchte alles hin die anzeige des worinsischen cußt alles in größe hätte es ja cujus dictirt, eyn, gewiße aber auch darancken, und in erwehnung des buchthals aufheben, und sind ihre friden-Kunste verursachen der gravamum einen Es scheine als Büchmannisch. Der Grampel beständigkeit und num Es piqirt ihn, da man sagt in den aufgehoben werde. Caro immonstriren dem Vorhaben von etl. Catholy selbst länirt wird honoberischen der Legation facta liber die postantis sezt) ließer dingen