# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0995 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0995?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 499r, page id 00068812:0995 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 500v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=995 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000995.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 80 lines, status machine # Lines: 80 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 1687. Das Preußische Exempel ist sonderlich von Ihrer ländlicher folge, und wenn die potent des zurück bleiben, wollen die andern nicht begragen; der communi agt, seind H. Gutwischen zur Müllen thaler begriffet, beym Pünfmann Post in Franckfurt, wenn andern sonderl. potentaris das ihre leisten Norsuber sagt es sey nicht zu schaffen, man Margrefl. theils in den Zellsachen sich mich Münster soll zu Wien 100.000 fl. offeriren, wenn man die Erbmann sache h Nürnberg hat eine deduction heraus wieder ad Comitia remittire geben, darvon angeführet, daß die der Stadt von Kayserl. Mir als König in Böhmen, verliehene beyde besunde, Lebengüthern Gothenberg und Kaltenstein ChurPfalz keine gegründere praetension habe. ChurPfalsche aber solle nun solches scripsumals odios ansehen, 14 Januar Brandenburg will anzeig daß seynig mit 5000 man d vor dieses jahr geschrenckenheit werde, Theorensi lieb . Das Beutw. Denn von Clägfest zu stellen, daß der nach seynd daß seinigen ständen nicht zuschr ermehret, aber die Beyländeß des gemein suppraejudensione. Widerman sche Die meisten zucken darüber die hültern und wollen Nach inhalt. Ch. D. P. S. habe mit dem Ed mehr lustig seyn solten kan ihre bedencklich für ines händen. Verrichtiget geschwohren, er ist durchlaßenung, daß die kleinirte eben nicht erst exgressae ordre haben. elben schuldigen Rüden in Schlesen hatten nicht zu laßen, wie sie nur die dero etwa sub fl. 10. §. 10. seq. bey ihre mutivum ein ander helffen stellen willig, aber daß man den uhrnueten in der Pfarr des Buchmarschmacher, undt es den andern recht aus de geben sohn zu viel. Das Beutscholdes konnen. H. Martii verreignet Der Alli jahres stich vor die Chronurte Schlesig mit erst bey sigstheil leuchstüber der anhalte, heimsberg schweren Cammers, furzubührender uch geruffen, wird es werde daselbst von Ländern ihm vorschlagen wollen. s iezo ich wegen Rangburg vergeduncken hatte. Er habe noch keine vollmacht von Leipzigkeit zu binn, in übrig seyn die nota muß in territoris lad ie mit ges einem qvödtlichen rescript. 23. Decem. p. 780. M. h. H. Herrn so die leztere Abteste der Fürstin von Meynung gegeben o wir aniezo:| so leicht so sub solche expectarias statt, ward der P und dachaner aber nicht über ein schreiben oder denen sondern selbst lieblen ein Forständ und mensch, eine bließen praelaten; über dieß so verlohren die eitig mit dem tode der abstischen, und als der Graf in von König auff Kayserl. benommendeten einmahl in passi 1693 eine solche quartanz i ß gesezet werden wollen, und das Capitribuus conventiret, daß wegung nicht gewesen. recommendation die Freyheit der Handl. Müllerl. wohl zusammen ristionöthig hatt*5. W. Agent 1672us Cabinet, daß ihre gedientlich responsa einiger spripen, daß einer Persohn votum andersapitulasque stummen nicht abzuziehen, auch zwey schwestern wohl durch Rationes etrichtes daß anter den Nahmen der Angt in benefici in einem stifft Capitulari seyn können. mit zu besriffen. t aurenden Ju ie haben der augsbarischen laße und Evangelische ein ander zu 29. §. 311. aliis multis locis alsoß in Schlesen §. 38. und der Frückstraße biegen und Hugina darunter be erwandten die Evangeli concirten als arbeit. Statutus, relaxis intra §. 23. §. 25. griffen, so doch niemandiret, sind primi toti inter Republicis reddi mit signiret (d 43. 46 47. 48. 48. 49. 41. 52. und §. 37. Stehen Standen und den deütlich unter dem H. Camale prostendiren Assessiren Am. Joh. Inh. In der eit. H. was saltisiliches Amicum confessionibus, ist alterum in eo reformatis. competere detere, als vor einmus jahren catholae profangen wollen, von s. seq. d Dero Religionen im Reichßusprache habend die wienste sich sein Mutter de gehöret, und den Cenemey Erud. Plerit. Der eine Dennimenda da solcher art n. In sich wollen die bekandten ersten sub Ursula Risvicensi worum protesti terisorum zuruck stellen laßen, auch solche nicht ehe angnosciret, das er insolcher Druc ing, Ferdinandus III. selbst in einer declura von 7 Mähten 6 oder Schlesen belieb. hat es so verwundert. König. Mit zu Schweden satisfaction gezogen. selbst haben ercläret, daß sie die Reformitä in Bibliotheca Tractat. Ich mit darunter verständen