# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0999 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0999?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 501r, page id 00068812:0999 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 502v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=999 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000999.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 84 lines, status machine # Lines: 84 recognised, mean confidence 0.74 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. . H. ChurBrandenb. insinuirt, Kayser möchte bey zeiten in Tammers daß die Sculum. Was denn und des Els isches bey den praecinianibus dem Reich versprochen würde. Es wäre aus das die Contracte beiste deßen fals beym Reich einkämen. Durchlernig seit ChurMaynz hatt praesen 5memoralia liegen laßen, und nicht diesen Graff angelegenheit zue einzue bringen kommen. sey Reichs-Bohrath und gemeße des weg 2000 R. jetztlichern gewißen Verena Es sollen die Graffen des Sämerlichen Fürsten zwar sein bey ihm den herrn Preißen zu disponiren. gesucht haben werden, sich ihre intdeckation per alteris abzustehen, damit das Chur Sächs zugesehen der 4 Vaterum gehemmet werde, aber davonig solt es decliniret haben. Wo mich hat schohn ein praesent, wegen beföderung Monis bekommen. 14. Febr. Consereiße ist, weiß furarenz anstration die Erbmanner oder 24. seel. so seel. bey dem Münzenstab chos convent zu Nürnberg hat Saltzburg vor diesen den Hn Kaiserischen ordre gemäß gegen, 2 Steßel waren vor Die bäustische deputirte gesezt, selbe aber ausblieben 8.) Magd ziegte an, es dürfften einiger stunde aus der operationes sessa Titivene fruppen abgehen, weil es an den mittel ermangle, als nehmlich raügliche 300 supermaßen einige anschachische, Wolfenb. Winchen ren sumen 10 bis 1?, 12 Min. Dergestaltet von regiment hehrgeben, wenden einige drucken dafür wiederfahre. Wegen des (als H. Hauses hrensten ist. ischer Spini soll zu Erfurt eine conferentz seyn. heimacht die durch des praesen von gegen absterben erledigte hohen böh Lehnen so Rex als aida Erbe als jure retentionis jure behalten sein hoch erkaufft, habe deswegen tractaten dem gräfl. hin t bey den considerirten amb sus vocire F wurthenb. beschlechte daß dem Kayserl. Verschafft in dato etwa in datuiren, und daran in der Brafft zu seyn. Da 21 lib. zustellen ein ChurgeEhrte großen Caßelsaÿleicht hette 1200 Kiderlanden bekommen auch ich flieh ist den Sold. Es komt, auch S. dieweisten daß sie etlich pro Knecht gegenwärtig, ihr graditum trage philosophisburg undt und zu den 300. oder auch operationssasse beitrag. zigen Corpor laßen, gegen des Asurli zu Collen declination. Meines Burgiersch verschicklich, daß der sachaturetig, darce perceque des Residenten in co seine schartoqve drucken laßen e 23. Januar 1797. begeleget worden, über der de tausse. Mutia dagegen nach rmehr vorigen damacibus actorum x dergle tymicum ron Einrederstand desweils aber in wolte Es wäre von H. M. zubegehen daß der Ritters aus den Princkschafften, ihm sein statens scriptum andern macht seyn, parte auszurichten e jungspirationibus; redeunt du franz. thl. auf 1 fl. 54 fl. ich wider guthen zu geben. aber der junge ist ein iedern vatter des H. Hoff an ihres hat in den hiesigen gewerchen geschrieben wenn die Reichshausen, wen dergleichen machen, und Churfl. praecedenz am Nieder gärffte, erste eine daterent voranlaßen werden sollen, die Kayser Commissionibus in beyden das Schreiben der Evangel. ad Ches istanzum starck, daß erwegen der retraglichen und darinnen articuli unstin 5.) D. pro allegiret, Sive gleichung hatt zwar declutirt daß der alt Ernst-Arti r. erfüllet, aber nicht thinein sezen laßen wollen, daß die hofehrten freunds- Unterschiedl. fursten beschwehren sich d n Das Entständischen Cos. Churfursten geben den 14. sept. vor Darentin, der buhe ein gnädig geschutz schohn zu haben; viel haben ausgefallen; doch im Churf. Collegio die sach nicht vorgenommen der die zugesthal e werde, sehen es als einen abusum directorii an graf zu Selzbach Theodoris soll seinen Evangelischen Unterthanen Hartfallen a die Stadtgerechnen, leßet eine deduction von Witwabel ihrer immediate halb und verschiedene Neürung einführ ehr große Schwesterl. daß könne Persohn Güntzen Otto bi H. Cataatomar rkranckt zwischen Secretarius, praecedenti, quaerenda das rintelibus Hn Marcani solgiret, sollianum p e merkondteten darauf n, sondern darvon davon ges n