# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1010 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1010?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 506v, page id 00068812:1010 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 505r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=1010 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00001010.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 98 lines, status machine # Lines: 98 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. H. vor. Hollanus meynet der preißen Exemplischen werden dahin, daß dem s beßer die viel von Meyerm. Verwillen zumahlen. Es sich in hazarden seyn sein rechtsames zu verlieren. Man sagler Teütschne Wollehenischen Jürgenberg. Chur einer respondenommen zu schreiben, Amt und könne darauff zu Nachrichtgedachungen und vorschlagen, auff des Grafen von Clästemals Wohnb. echnüßen, und Grahtwieberschmelz geschehen, verstorbenen Seyn komt; (das seculut hat urs gewilligt, daß die böhmehr lehn zu denen Jahren aus Bayrischen handen genommen und wegen aufgewarter Kriegs kosten wie (rs destinirt werde, ich ohne auch ohne buch hohrübeln. Ich erviderst, und die höchste ein fremmet, an Churfffurten über den Römischen t o: | soi den Nürnberg. sagte wird mehr juncium auch dabei Imperato causa 1A2A2A2A2A2C1 + Unwillig unter andern und jurastatum zu laßen. 9.) Wiele stande und das Landeschmächtige Herr und Herr und ihren baupt zu ihren Vateribus darbe Marschreiber, die Hauptdrucken etwa wienen zu regnum wird, Gothangen sagt. Die welt der Christo soll. Hochg. Hörnigk: Herr dergndlückung könne nicht bestehen, in i maßen der Kayser (vonnch: | einmahlkomendels verschieden geschehen, durch sie wohl zu zu senden. Man hette auch dießer bey dem beysprungen geschwächereben seyn, das weil wäre ier susperis geschehen, ohne lieber schreibsten Rath außg. Kaysen. Die Straffen wird, anwachsen wollen zur Probischman in ihren orthstuhl. können und haben aller anmaßlich us stamm geben, es hätte auch bey der mittel durch der seel. Aus der beding Baron Zeller. ßen daß von der wahr nicht zureden der temberg gesandte h mit den Salzbaeus bliebstren nach dußel dopp gereiset w Unterden auff ihn wartenden memorialis ist. einer tois schreib beylegen, welche H. Rittersicht und dem execution von Episcolum Physi 2) Nov. Moguntian, wegen den 25. vonn Monathl. Reib. deren es damit und darinn gebeten, daß innerte Ritterschwehr Sommers auß herrlichen und Schönabenten also, welches zu possiren, und Einigkeitung zu stehen, außer dem die nebsten und stande des H. Chur Durch Braunschmack mit dem postischen zeichen und von marchen benicht auff Heinrich Holen laßen hretten. Der eit bey dieser sein gehaben auff diesergleichen gleichen, daß ansehen sich auf mitt der Ritterschafft hin pergo der laisons und Gabrielis Verordnung, und so eine orth kommen, der H. Ludolfi ngegen solle sie die heüren qväter und poste nicht execution sein. E wortt, und ut ut 5. ap. D. die Analyten dauber gemacht, als ein d und die Seine Majenstand fleißer verwundert hatt, der Silberh. Groß habe nur n. Cassere und dotalium so gar auch an den Haupt-Buchs selbst zu bringen. Es soll aber Die Franchen execution gar auf zugleichheit ziehen. Daß die Ritenschafft nicht in Hrn als andern beschwehret werden wie sonst geschehen das quadl. vorge in Mari hat zur frey, daß hat das probibus mit unterschrießen in der wacht aber und fast mangilit von theil gehen wollen. Es wird unter anderen hernach, daß den können in Preußen den 9.) verdürben Correspondenz beym weiben b praeceptu moder alianum Gallorum Actus jus proxua autor sententis possentiae geben Ober Sach so der Bersawegen stifft erlegen wolle. Vor als 80 wie verwilliget, sondern auff 714 grab sezen, und nicht anders griffen. Kinder orthen wird bey solchen trefe gesuchet. Da Fundrorauff mittel so Siebern anheimbergen hab c zu Nürnberg guth zu führte liche selbst ist. (§. 2 hat das Postamt neuerlich eine ordinari Post der glückständige vor die Prinzen ist von H. Heinrich Ehrenwirth Ehren vor die wirth Subrabirten ins princuses antwort thähren zu ist zu acceleriren, wan wolle keine materie hier vor diesen Closter Die 1691 wohl den 6 Nov. gescheh jüngsten in Linser haben, sich zu gewesen zu der antwortig in der antwortige subumb eit dem calculum nicht si neputitutus Berghelna reassumiret dre E. G. durch das Secreturen laßen, damit man bald die instantis einhöhr könne. 29. 7br. da der Chur-Maynz eu gewaltes streisen hat auß einander Kayser wol offt erweisen und der hagischen Kunde au ThurSachsen reüßen und andere ihre contingenten und zu verstehende leiste, würde erken l Brandeburgiri mer mit les sey mir wenn man auch ihren defensone gesehen, welches beßer ih zu thun seyn. Allein darauff ist wenig hofnung Würtenbergico wundert handeln wollen, so supponniret weilen und andere wiedersp da man doch zu hauß ersehet gieng habe die füllenschafft zue collig sich, daß der weis, hier gegen die Riberhafft, excuratio zu bringen, daß der Franck, daß welt seine Neu Regensputae weisen gesuchet, man habe kan, und es ad referendum eine, und wird mit gantz beyzuben antworten, man hat an der originalis gedriffen mahl auch daß alles landes-änder so sich zu handen den sonst zu wegen laßen, wann überlaßen, mag hat der graf von H. der papiele, wil vor den materia sich der zeitung über zahlen, darhe König in denen zu Nürnberg. auch Monitur befindet, deß das 18 e