# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1024 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1024?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 513v, page id 00068812:1024 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 515r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=1024 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00001024.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 101 lines, status machine # Lines: 101 recognised, mean confidence 0.71 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. in antwort gründe daß auch wenig hals viel hirn, curiosi und gewiß der Unterschräge, wegen an die hochg. gutorere redetus verwundert, und mbenden. Sed. Und der Consul nicht erclären wolle daß es mit den ihnen frischsten könne, ie wundert großen sagt. Nun eigenm apid. Erkandte die sich naeshet und Kost in ihrem hand morndus entstehen, zu laßen selbst gehet in ruhigen stunde, daher er in müglen da eine es ort und gewesen collen aber die Verfolgung heilsahlen einen braunschen weig sint ex rescripto regio, ehr sich §. M. h. H. werden der hölst. treibten nicht geschmacket, dara Er meynet nachrichtung zu haben, gleichwürden verfahret, einem negotienden Angusten, daß dergleichen und Zell biß 80. oock ermanischen friedens Tractatis annoch haben, dasjenige sind ChurSachten auszuorden geereget. Es ist nicht geschrieben etwas in der Amt zu haben sich zwar ihres perpendicular und brenen ChurBranden gesandschafft uß einem Stuckgeldes quantiren zu wollen. at exemplaria abschmacks des Chur-Bundi probat a si si si si si an einziehung der jurischaft Johurischen betr. nur zugeschicket. Dieser und dem aufstem soll nicht wohl haben, seyn daß familia sie 41 puncten in praecip Der auch wolle hätte als habe darüber und Kindlern geschrieben und Sohnen emp oluste justen, ChurEwerer auß den Beclagten angelegten denen dergestigen zu haben. Ich Marti 1600 stand, auch freuchße herrn Hamburg weder bemüthatt, e ont memorial einkommen. (§. 13.) quod aufs so in der einer Bra esten eine Kayser Commission auff ihrem Churf. zur yngarant ad. M. h. H. wegen von der copio ex assivorandi gewesen. Es dardurch bey dem Stand und hiebey sich ordnung werde wird gedacht. hie hat habe sich sich seines erbehen haben laedurchs halber; dieße darunter nichts zum komme, sumußen insinui mit Kleinst. Daruffatt wolle ihn umb ehr und allefurch weil es aber eine am Reichs vertrafft habe, daß ichs darffte sich der Crafft hierobent damit nicht votte laer etwas einen Hamburg vor der hohe 23. 7br. 1697 ie mir die facti solten bißen aufn recht geschmackt würde. Es werde fürderlich noch nur die avorise aber parte interesset befinden haben, das di cujus negio ejus deluiren, und status aquas 1658 negiret, daß ipsumque sunt nur da ergelt, wird aber nun also der H. Grafen abwarten den b In der Münsterischen declaration über die passage ein und Marsch sonst die termini darin gehenget. Die Kinderländer nach diesen theilung nicht zu schaffen. Münzen so köchten gemacht, collarium erwarten. anders spirret und bedenckliches gebenheit, also wol auch von geringen als verlusten geschieht, auch dahin rinn zu verbleibe, bey ihrer Hofe und leibnung kriegs-Freÿs. teütschen in ander wei dilation an den hochschreiben in taus der Weis, dieses cum clägla stenthumsonders quod in sensu 1673. §. 1673 schuldigkeiten gewesen, auch dergleichen ausgelaßen, h.Jesus von Radeborn p. rennembr. über es aus gewallig, deßen Zeit und ansehen, der schlechtest, daß eine Antiotheca das modum vom reichthoff rechtestatt, es Es stehe allein ein saltibus defect und seinen Herr Medichen wie sichs gebührt Ew stelle zwar, daß ist jeder nothdurfft vor, es sey aber nöthig nach wei scher schicke, denn sonst könne man in dergleichen nur du, nunmehr die suchen verfrauen, daß Man hernach in andern dingen inclusi we e Bes abt haben ch kan also zumlich vormahlen solle, jedoch zu schreiben hächstet, und ma das Lippe nun rathm. ier vorzustellen, da auch hierin dergleichen des Kaysers das Haßes zuer wartenten verm emerlich allen solle. Bey der oderm heit zu seyn andern abgehben-flieben in eventa geweest und sowalt abzukis als 2) auch die observaden die Frey geschrieben verbey genewenden. Da Es kand um remnschen möchte, von dem Berg streiten, sonderlicher jene werde es angele nun dem Reichs (teütschwehrt) Croujelii mußen einen gewesen Ministen g zuzieren ihren als nommen habe. Dennochlich binioris s lib bstlust aus ann sind noch zue Zeit alhier Braunschafft haben wir Heinenischen chlimster Obrist, erit von Münster genant weil zur beym die cläger der Milchen abgedruckt mich angezogen, nicht einiger materie Ein komme dem an haben, hat große Zulangend und mit general tertigen könte, als e 3 n theils et, und habe n unter 7.) Juni 1677 in festen rathsprotocoll geben sie eine erclärung l man in tussi Electoralo Lyr. 7ten bey dem brieff. Decret e un h d Martij . Febr. 1697. zum Rathsguthachten komme etc. nicht e un man wird sich auch erclären, daß ob denn aus der decipientis der Causalt vorbracht dem redlichen rechnung nicht gemäß. wanch ache dennoch es amore partibus den bewenden