# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1031 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1031?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 517r, page id 00068812:1031 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 530v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=1031 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00001031.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 83 lines, status machine # Lines: 83 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. rchten Frats Adolphiagens betr. Actis 21. Martii 1739 ex Actis gefangen. Bericht das Directorium inter edanckfurtis betr. dabey zu gleich erinnert wird, was zu meld in die so genante ChurBrandeb. nachricht angefloßen vor anstände Religion haben, Catholus und ChurPfeiler selbst sich o. Churfürsten alhier, ist also ohne grund daß ChurPscopi, damals ex capitatis sonst in gleich geschworen, und des druckorum. In Relations Sachen geführet, und wird man zu kennen beständig. Actum anführen kan der ohne leidet werde expressa worden, da hergegen unter andern auch auff den esseren zu führet 1566 thuttlichen eine direction natur gegen furffici manuteniret. Dennoch wohl Churfl. kayser pro 1 und KayserMateri Groben als damahls fürsehender Churf. und das Haupt der Hildischen Newen sich viel autorit angemaßet, hat doch diese Chur mit der Cronyersischen direction nichts effectuiren können 4.) So zurüber Die böhmsche curahre wir leisten, hat ChurSachsen und Kosten gegen werden pater haben sich so gleichte dens zu quir auf H. HofRath zue beantheilung, sondern Churfürsten als director alle Conu wann, wesens angereüdet seyn, nach heraßig correspirt, alle ein defensiones bundniß gereacht worden. D keine sat man hernach das druckorum in mutibus gelesen, nach deßen ködte chuldungen, daß ihnen den auch dieses nicht gestanden, sondern Schuldt gehen sein directorium in generum in generum. hr. Hans Walbgang zu behaupten gesuchet. Die offt exemplarischen direction würde bey den oberen unsi gehe einige kreuzet, nach der Nordlinger schlacht kannes zum Drümpen werde, und mit dem heilbarmathen bünde zum ende auff den eicht tage zu Regensburg selbst, hat Chardissein p. gravanginem und anderzen sche würcklich dirigiret, und haben die Kaucke mit Königsweise und Schweden in begnieden, und großen ReichsHerr nicht beschrieben weren, ihre Lübecken ohne Schulze, beschrifft auf Seilen zu künft sein sonderlich sein sonderlich sein o hat sehen Churfürsten sich sel. zwar die dinge mehr gereyherlet, und die nothdurfft mit dero Vetter, den herzen von Ottenburg vereichten laßen. Ob bey den Westfelischen anctum geschworen will umbag, das ductorum vergebens perfect habe, stell mpurgunehmen, daß der Churfürst hat daran, hat sich darein nicht stathen wollen, iedoch schon der nachher dieselbstuhrlfürten und stande und die kleinen selbsten das ChurSachs. directionum, der that aber es in den wenn etwas mit den an H. Ludolfleren gewesen, es weder Bründeben magdeb noch allenb. gethan gerichte 1 in der Frieden- Staatterns Metallaten, hatte Grosstadt solten. Es selben, der H. Assi rei, sed non habe dotalium ex corporio Conversu der vorigen Transort nach Unreiben zu richten. Zu dem aber die Evangelischeinen ander sondern ehligen kein verdaran gehabt haben würden. dreyen Reichstag 1653. ward nöthig Es sondeln demnach befunden, das Chur-Säßer Bücherin wieder in oder truck zu stellen. einzig eines Haüs. Hochg. H. auf vorhergehende in des würten zu extractiren wen mannen v. der dem Reputation von der Personen zu der Haisachste gesandheit. Daß derse sich gegen außtragen des Directoris guthuldiget, der teüte also auch anstaltig, und ungefehle dem befehr statt gegeben und sind deswegen 34. concurr.liche orten damitelhir. Kayser aufschafftig ab urch werden, waren auff die erste zu schonnencken mich der Hörnigk im Hn. DurchP. Leibnacht 1653 zu sehen können. Wenn zwar haben sich wieder Churrathen noch das Corpusorum risatisfioneur zusinne kommen laßen. Es künffte also geführt, wil fur M. h. H. H. orrespondicatae subtilaeae Christusius. Bey dem Reichs Vidulatus auch angeschickt, etwa ein der ChurSachl. gesandtschafft abwesen impatient gewesen, so sich deßwegen so fort und ein in omnensqueum in praepraesserabile daraus machen . Und ist kein Evangelstrior gesandten gelaßen. Und wenn nicht finden, daß die Evangelischen übermangel an seines Chuld urch seyn gebracht zwar man hat auch schuldigst zue König zue seiner Rech desenedictiis angemaßet w och nicht rücklich allerdings aufs kommen und gesagt, die ChurBranden vor einige 1664 und 65 in Was wen der fürchte Metheils Ehrsach, und wenig andern ein Griangreichen generalis communiciret, wollen. ( es würde aber die articuläß, ihn der abgestandt sind seyn geschmackhet, daß ersprac ersuchet, erstalldenn sowohl der Freyen belieben abgehendten. Die der Post Sach allfalben Londones tractane etiam orth die Buch, ob komt bey ihr von generali praecedaneum das als machen worden solchen wiedersprochen und die Nachl. von M. h. H. von M. von M. Ankaufen substituirt worden, nun höchte. Graff wirdt einmahl igmnachte Seren Brandeburgico sein votum im Churf. Collegio aufgethan, K ganzen Oteno och mit compensation eines großen respects r Churf. Durchl. und mit vieler moderation observiret weil zu schrifften n des Buchs. Denn in Italiers zu Regensb. und geschreiben. Denn fürchst geschrieben abgeschieden können 1674 hat sich der von Jena, das erste mahl poncturen versollet, alsollend der Indirenden angebrachte Sache zweifle in seinen einem stein, mit den Cronstlichen abgesandten Beratschlagen mit dem a br. führen i t