# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1032 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1032?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 517v, page id 00068812:1032 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 530r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=1032 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00001032.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 37 lines, status machine # Lines: 37 recognised, mean confidence 0.81 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. der Churfürstl. Kerlares V ac via gebühret, die direction Churf. Dinge b und nach ihme verlagen lauter, ohne daß es eine weit unter süzenden aber enden den vntern raihsten communiciren, es führett denn einschlü Das Chur Sächse viel zurechnen rursach mit zwar hat der allenb. sich retire begehret, durinnen und nachzehe sehr verderbet, oder ist doch mich mit vielen andren nicht rühren. Daß der an dencken denn beygehlet auch f. die herren schert, davon schweig M. h. H. Durchl. Durchl. Durchl4 gewesenheit noch mehr wohl bis es were des Di anno 1678. als bey abwesenheit des Chursach wirdt Materiskeit werde vorschulden. Da die gracar Contra der Jo eine richtigkeit hätte t, und M. h. H. und M. Hofe großer könne Schlagend, zuredens meditation zu recommendiren. ald alle meynischen verschiedenheiten. Es hell einige auff Churbründsch mini auf Schweden auff ein Stücke für die tituliret. Chur Brandeln aber selbst r es beschreiben, daß er durch die erfahnde Churfursten v. sich zu warten. D als wieders die Brafft den 4. actori. Solcher etwas zum Stadt alhiern sehes memoral sindt welchen der würckheit geschwähret, so sind die Chur-Büchs. Her niemarthe und der so genanten ChurPurgensem anmannensen dabey nicht erschienen, tod gen d und hat der Churfürst. Schulrers Secretiret es er seine er clagen gesehen, sondern auch probe, dieweil sich ihren hern seelten, daß es nicht zur praejudiis andren wol ob die nach eigenen F wird, gehohret nicht zue den handeln der Union, in politis hat man ChurPfl Was aus den Leuten so lange das Dresdkunum gestattet als patientische schwar geführet worden Das Rescriptum Churfürst Christiani von die gesandt zu Regensburgen Schönroß und |:coloq.: | lautet also; was dennlich das Drucktagen anlanget werden. deßen sich die Churf. das ihn in Reichs-sachen ohne Unterthanmaßen, ob wir wie nicht gemeynet, so viel die philosopho anlanget, ihnen daßelben streitig zu machen, oder derowegen einige inhalt zu thun, sondern sind haben sich pulmehr geneigt guten denselben fallen billigen sachen unzutreten, so können drich nach das directorionum, reliciren, privat oder geistl. sachen nicht eingelitten, viel wenn ihro aber geschehen laßen. Daß ihr auf ihr erfordern in etiosen, Sachen zu ihnen ich herfüget oder dienstfals mit ihm ver chnecht, wird anders auch berichtet werden, laß es die von ChurSachsen rz derte 6 sich auch unterschiedliche Reichständen auch ad ihr und ist also gehalten habe. derowegen aussehrlich befohlen, werden sich dagegen zu entschieden und solches hänzlich alzu schlagen.