# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1070 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1070?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 536v, page id 00068812:1070 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 535r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=1070 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00001070.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 93 lines, status machine # Lines: 93 recognised, mean confidence 0.76 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. In Salzhausen Churfalsaz hätte das wollender Neuenvorschlagen Million th concuriren ohne reponirenzatur, auff einkommenen Instrumente. Maßen man sich durch einen generalSchluß de nach die instanten einzutreiben vergleichen köndte. Calcis darbeymtige Speisehätte anstatt baar rschuldiges Mulvanthe 3) die Kriegin, daß Neünsterumbranet gehalten. Wir trafte aber kehrbart in den Registriben bey SchadensHerr die schuldhaffte Julda das Ober n heiligkeit, sondern sonderlich verbisseits, es könteresseits, es könteres seine scheinet, Sein Brauhner abgeführet, wird ihm daß indem dergleichen vorbey kundte sto inferentibus desistentions- rantzog sey wohl den Leibni zue halten, kunst erden in denen ihren schuldes Amptman werden sollen. Die sempten von Schwabischen reiß desgleichen gestellet, warumb es geredetstelohren nicht geschehen, wie die erhöhl. ursachen in dem in propositione allegirten Ch onssions decret angeführet, und wäre diese daß S. K. m. in dero beyde Erblanden mit Krieg 16. Maji Austriae hoch büne beyde gezeiget, daß ich melden modus aeternu einzuge mehr als zu justierent g wicht, weil ob diesen meis befehl einzusammen, daß Kriegs, in aller zu befördern. ein bestangen und bedienten suchen, de erzund der Paßau glaubt, daß die an Astanz zu auf einem landen. Relation were gelegenheit enst Durchl. wart mit der eingerathen deputatio einen aber mit der verlust der spectanten und dergleichen senden sie an. Ich bey der Kunst damit hernach an nd die Pola ausgeschlagen, was das protocoll zerst. Magdeb. Gott (nach welche ein mehr auch laßen werden. Manheurlich. Munt es gutte pure zusamendiren Persohn ich befunden s doch nur abehrt thun, wenn es seu magna fürzulauffen und er wahrgenommen, die majora wären dan. Solche condebap. Er aber der gemahren von 6 oder 8 gndancken zu bringen komme daß ein kayserheit dabey seyn. Als darumb werde sich in auglia. portua p würde Er hätten sich damit hinandt, entschuldiget, n fridigkeit, so doch in jud. pacero Commissio haerendinarricp verordnet. D die weltlichen. Denn wäre bedenckliche die erlaßung des Leüten erforderten keinen in Schmieden, Schreiben Kayserl. die ein müße. tiones summen brieffe die geistl. festen nicht im in passiret, der maahschafft auf diesen fählen den wencklichen schweigung un man dage stehen, daß man ihn nicht mehr seyn sie argina. Sie glücklich nicht daß gar ganzogli hierinn ein schließ zu machen. Beqndicia wird vermahlige Morgen ad honst valationibus kurzogt, es an würde sich zu Churfürst colligium mit reden aber aber auch verrathen, weder Sachen noch bründtig würden sich wundschen fürst theils auß schließen laßen. Wenn also etc. Churfürst werden wohls oder 8 und die Application viel aufflaüfften werden, lezdem köndten O ieder philaten geschworen; sonst den Kayser nach den Reichs-Vndialität wenn man mand lange versaget en oder zeigen solle, als wie so schwerlich bösen, Bayern Weil sich degezogen, so belieben voto venaeter die Vernünftlichen icht für diejenige verlangen mich zu bringen, nicht deren darauff hoff huldig, am Oberstein nichts zu besorgen seyn würde. deroseb. Hn Ruck. Braßlieben (denn auch die Cron fast erhalte freüthe e hlühe insumptiren zuerkennen geben) die Alliirten wohlfe gewesen werden werden hora seyn. Einige ergangen die Ersten solle an ChurBayern eines werck darvon Slägern werde nicht anders zu erhalten seyn, als quoad reliquiren, sondern ützburgische haben sich legitimirt und notificirt, waren bey rath keine trau n natural et Romanicis mihi bedebuniren werden, und mir mit einem andern ehr der Neuer Schmelter, daß der Einsens und Hollanden minusius soll zu bergeben haben. Der abotte der Assuren causirt. Man ist damit einer das auff bey sich hinzucorpore. erzeiget, wanuscripticabriren muß der sentidentiores von den jühfragen Er büffen konders Secretat h der Vater alleinung zu begeben. Das respect so ich den so seel. Auf 16 1 thl. 11 thl. 3 mügl. bald zwar zu versachen, Brandbourgico vermacht es werden Evangelici sehr interesse denn außergeben müßen, daß die metreffen haben. Man Sich bey Mutter noch werde nebden von Schreiben den Friedens Tractaten 15 Maji Osterreich proponirt, weil man ich nur der Kayserin in dergleichen der meinige bereiten. Wurde man deswegen hauptwill d dem filoquali werden i im Reichsfürsten als prolocoll und sich hoffentl. ver¬ anbarn der fürbracht, Kraam Ernst sey den 20 April gestorben. hmen wie sie zur Schuldigkeit zu seiner suppenibus seyn. . Es ird hierinnen sollte die regnum gelebeten, umb studirende vor die studi . 7.) 7.) 7.) 7.) 7.) 7.) 7.) 7.) 7.) 7.) aber man noch aufmahren, weil ich der freund einb also alle darbe seine verste lächerliche Lothung nicht glaßen, wie man das rechte Schuld nicht sein solche Hoyergeb. und singenheiten glauben können. Weilen aber bey denen blieder nicht mehr praestiren wolte, il voraesten sein solle, verstehen als ihm gefällt, auch einzig weis von ihren landspinden darzu hochgegeben wird vor sich selbst ge erhalten, also ist kann der dienst geschickte, sich zu Herrn gleich, daß wird also theils wohl geben. Daß kein Saat tuihr auf die Reichsversteht rselbst dem Statuthen verschulden und werden zu bringen. Und nun müglen ka und gefahr