# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1090 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:1090?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 546v, page id 00068812:1090 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 545r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=1090 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00001090.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 86 lines, status machine # Lines: 86 recognised, mean confidence 0.75 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 4.) jul. A. becl. die sehr offt, daß ich und der der Graffen gesundtshaft der das friedens abgethanen mit fambris und daher zu beschaffen vndt mit Ihrer artel die strafft daraufliche convenienten hellen solle brand Auch eine Landreich habe ihm die Hochg. Hern tragen und |: Leibniz: | etwas divitätigkeit verrichten. Relationes gemis: Craecelsi summaires. Daß das Reichs députation dürfften sich die große differentien zu Mittendi communiciret, und cou tum entrichtenden. Überdens in Schlesaz in Pitzua et interte Patens da uns annali oder Evangelischen ein meines hindernstsium gemacht wird, und confitio bono divatius geselß ihnen ufft wol zu schreiben, und halb es vors in gedeiden, hat bey der zeit da der Kayserl. hoff das orglichen schreiben zuverschonen sowol zu dännen hat fast befrenlich, sonderlich zimbt des an Strreichenheim. Im dreßter mensch ist H. wird angelanget eit) Ostprechen und Lautern (vnd) wollen, befürdert seyn. Die fast. Werden wenig wenn haben wollen, würde, also die Cronstlichen auf so vielangen. Der H. vndt muß als man nicht außschließen können, welcher bey ihm übrigen nach Bauberg haben, so werden gar 8 f. v. der unterthanen werden. duncore spondentum hincendum es solle nicht die Barbia zu meldte legitimatien haben. dere ander hohen glärigen Ministri womit sie schimpfelich werden fortkönnen, weil auch sinnlich ihren Der Ilsenibus zum Roßen, finden enthalten, daß sie sich bey ChurMaynzus solten daß dieß in Paris Otti, ordnen, und ein in dem das Bierch angehende Kaysen beyde seyn, ordinstens, wenigst durch einen außg. hoch, so die glauben zue dem Vaternster HochFürstl. nehml. hat schrifft bey einwillig, und da beste, das es jupla statum hin neüserhalten was allerdiculatiois probia delectum satisfli Kayserl. gesundheit übergehend, daß hinter etlicher guthen gefundene von der Kayserl. geh offens ja dergleichen verschreiben allein possessionis gebracht werden werden könte, finden elben werden, der Clägerio in anfangen, fortgang und ende dießelben zu nahe getreten worden, worden bey Kaysingkeit. Tractaten haben diese stände zur gehalten, daß ihrem nachdenstwelschen nunstens gewißen theil. Man 100 M.h.H. ut refraction ad protrahligem gegeben, wie denn au n des Reichs Rahren zu haupt geschärzten vom Ihr seyn und bedungen daß alle das jenigen § an seinen der Kayserl. gesundheit in haben geschworen der schuldes tractaten wir in dem Naturum et communicirendi und der Reichsregulatzen, nicht fürbracht worden, und sonst damit post pac. West- zu wiederschirmen möchten. Den Reich werde nicht noch fürchten et Metalliren und der sumico aufrichtig gereitet, worumb man hier der guthen gewesen Gott die besuchenderraufft zu schaffen, daß die theil Pui, M. h. H. und Bruder den formell, finden, der deputationibus wohnen, und ihm, sie bey als Chur nagme zweck, der denn Moll als dritten vorgehen wollen die doch gleich schon wegenstehen beschärzen. n zubreierungen erst vor Antreffen 200 Rthl. bey erfurt, der als auch den r gesandheit in trewen sein hin historiment weniger beicht angezogen, hat er sehr der das orth du Reputatos ohne honatere wegen müßen. Solche praejudiciis seyn solle praetendinisque dahin incliniren, er müßen, wenn erfordere deroseß gen Kayserl. vnd eben nicht zu begehren, dergleichen auch in der seyn. sorge dergleichen difficultätis werden eine Reichsdeputatiren gegen Knechsam zweyen solte. Es können in denen Manzen verhindern oder Franckreichte arbeiten würde, welches denn aufgehenden. Kayserl. m. H. Dschafft mit geschrieben, ist nach andern mittere sonderlich insput, und zwar oberworten des Herr Walthers. gesundt, zu dieser land die Herrs stillst nach seiner Kindern die affaire zu hingelangen, das einig Päse rotatione loci so nachdem runschen annoch, votis vor halberstat verlanget wird, cavvas debentium, erfolgen das praedorum eines Memorial bracht, und offters sich das Cammerzeriis zweynder kurtzunehmen, jedoch das zufrieden selbiger statt längstgesuchte. elbinne scribishero in est. No l. jul. Meinung sagt, es sey kein exempel vorhanden, daß der gravamina abgethan würden reichs d’exulirte selbst mit den exteressionen orthen, der gegen die instruction nicht zuerkchonen werden. D des Trans sel wunders nicht zu gesehen. Da so sind die reise deputati nicht ad etwas legat, als bey denn sie nicht accediret, sondern und de pulati zum Kayser; Am baßade: das Teichen die exterz selbst schreiben, so dabeÿ ursprach mit exemplos reden laßen; Es ist aber auß dem von dem eichsdamistich bey den Poststen trastätischen grund gebracht, wo eté grumb sie ohngeacht obigen passus der rechtlassen gegen des fordens confer mit zu concurrirt sich dafürgebrachtet gewiß ist, daß die Frauen auße den punct von der abvention der Reyßwig. Durch die Kayserl. nicht kaum tractiren laßen. Anstaltig sagte die melden conellendi haben nicht wollen angegangen werden. Wenn M. h. H. Graf M. h. Baronus begehindert, soll keuminges Collegium etc. noch fewer figuren Liechteüsen hat im Schwabschen preiß des er 1700 zur Ochsen gndstet werden, aber eines berg, Fürstenberg zeitigenberg bringe schwar zu beym Mondelheim zu sezen, potentiret, weil er nachdem Hize von Ferdinande H. zum fürsten redert worden. Es ist ihm aber abgeschlagen, und haberens das letzten nach dem festen sich begrügliche e wolte er nun alhie darüber zu erhalten, woranter an deßen der viele praetendentium weifelt, ward kommender triumphum die schohn votum haben. An weis wollen in Capitat cio si findet, so viel so werth, und die Capitmationem perpetuam ander aucturum In M. Memorial der schreiben klecht können. Könne es kranck hierck hierck hierck hierin seine Unterthan zu seyn. Solche es könnte die stadt eine tige reniminalia zu würgebracht werden. Es solle zu Wezenberg der Reichsvisilatio, die Qvost de Christoentias, und so H. Caroli Hofomachico resolvirt sehen. Beende jahre auch in der nacher 1.) Rechte: | §. 25. 5. bey der Cammerreiches obque schönckreich werde den bisherm fürden. der liebben befallen, ist bestandte penetr. hat vor dem sey sein eines Cammer, nichts. Weg. sagt, die Actum von Speyer Ehe zu haben, resilia posten non rente und verdum angehen, doch einige aus die Pfalen mögen wolle, der des Ammergrise etwas haben auszue bringen. Vnd fur seine Erben gehandelt werde Usueri soque im votum wegen jenes neh der man nur gut ein völligen sehen weners thut und verstehen seyn werden, Bericht nun gesagt, der das das das gleÿ n e mit den man angebohren zue ehr gnugsam im fall haben seine religionen, wie nach noch niemand zu b matern, der Hausfürstl. Hausieb. Herr Johan en faren sen Saltzbach difficultatam, sey es in motur autum et suammodo restitution von Pa