# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068813:0044 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068813:0044?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3 # Folio 22v, page id 00068813:0044 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 21r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068813&page=44 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068813/jpgs/default/00000044.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 75 lines, status machine # Lines: 75 recognised, mean confidence 0.87 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Welches der rechte Probterstein güther Gemeinen besten ein großes gelegen. Man Weiß daß dem Reich in Teutsch-Welsch- und Gallischen Landen, ein großes entzogen, worden, und durch unsere Nachläßigkeit viele reffliche Reichsjura fast in Vergeßen r kommen man waß das Kayserl. May' hohe praeeminenzen von den ausländern in viele wege angegriffen und gekrancket werden; zu geschweigen der Exemtionen in Reich selbsten dadurch viel unmittelbare glieder demselben ergriffen worden. Es ist auch händen reifflich ist zu überigen erlegen läßen, was im Reich in p° der Religion, der jühtez als Münzwesend bey der Commercien zu vergnüg und tigen wenig zu verständigen seyn. Die Reichstände: unst zu haben, und sondern sondern auch einige besoldet, da sonderlich aber der Reichs-verfaßung wenn der und mißbrauche eingeschlichen würde nun s iis, gesinnet, und so e Waßenschafft der Reichs schähen wohl, Sachen begabet, auch zeit übrig hat, d das Postwesens die weit wichtigere jura imperii auszuführen oder auch sonst heilsame Rathschläge dem gemeinen wesen mit zu theilen. Denn es sind viele Maul-patrioten, so sich stellen als ob sie sich sehr umb den schaden Josephs bekümmerten, in der that aber suchen sie ihre eigne Vergnügung unter ihm unter dem R igungsten gebraucht gemeinen bestens außzuüben. ey daß große affecten bey dem Curviany absehen. (2 walten, ist sichtbar, ob sie aus guthem welches nicht ungefärbt, oder nicht dazu erleüchtet rmeßen stelle dahin, s herrliche Schr n l seyn, ist zum solus secundi originalis ratione facti, wenigstens. Bey zu thun. Und komt zumahl wunderlich dem Reich zu vornehmen zu bringencken, weil sonderlich so viel aida ist vor eine Inhalte, einz heraus, daß er den 15. April (2) ft, ich glatt abspricht, das heißet wohl recht Müchten Seigen und Camele verschlagen. Es ist ja ja zu gemeiner Wolfarth Es ist ja wenig daran gelegen, damit des in den landen mit andern anhero die andere er ob die Posten in den Reichs Landen durch die Läpische oder andere versehen werden die Chur- und Fürsten und dero befehl haber sind dem Reich mehr verwand und nicht weniger treü, als einige außländer, so hier zum offtern angehoben werden oder als die so s und ist ih vornehmste von ausländern dependiren w solche trefliche Stadt dependenz von einer frembden Cron haben, h interessen wohl ehemahlen mit den Reichs interessen icht allzu einem gewesen. Habt aber und welcher gestalt eine beym Reich bleiben, bleiben, oder soll andern zu theil weil, ist eine der wichtigsten fragen, daran zu gewißen Zeiten die wohlfart n der benachbarten intention. Reichsstädt.