# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068813:0045 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068813:0045?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3 # Folio 23r, page id 00068813:0045 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 24v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068813&page=45 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068813/jpgs/default/00000045.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 98 lines, status machine # Lines: 98 recognised, mean confidence 0.84 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. der benachbarten Reichslande, gelegen dann daß der leibni et, das bestum Collen nicht werden, wie man bey Fürstenbergischer Regierung erfahren, daraus an deren statt numehr patronir roffen nicht abgeschreiben wir in Specieren; sondern auch finden könte, so auch handen, wie regiret und oben daher ob auch in dieser stände, der teüelung dienst z geone gönnet, was ihre einige kan man ich darumb sollen kanst erfunden. Es ist dergleichsam mit einer instanz des rung Advocativ doch nicht ohnugsammen vorwundern, daß daß die s denn unter dem Nahmen kaysern, der gelegenheit ist ihn Bekanten aber versucht, u der Leuthe deße besoldungen so große jura des Reichs ch nicht zu vergeben sich nicht scheüet, da e, sondern sie doch auch bestehet, und gewißen willigkeiten leichtigsten juribus gewißen gewiß, h rch zu dem Stiefe der Hildes. H. Beclagten (so herzogthoffe, brauchet müßen würden Pappe privilegia nicht geben würden. e H. 8 was ihm an den juribus Imperii gelegen, und wie man Weilen nun dergestalt den Ministri um h bation finden werde. wem nun Turrianus allem vom Postwesen geschrieben, und sich vergnüget, dabey findenden Nuzen hätte, seinen etwa hoc zu erreichen, würde man sich wenig daran gekehret, und die kleinigkeit Auff sich selbst haben beruhen laßen. weil doch nicht sowohl denn die frag von dem Kayserlichen Recht als von dem gewinn einiger Postbedienten. Nachdem er aber von dem Postwerck die gelegenheit genommen seine Paßionen wäre, darum in gegen vornehme Evangelische obngeführen, und solche obligeführte wie uns seinen worthen erscheinet, harte als ob Sie die Kayserl. hoheit zu unterdrücken, und hen ihm zu begegnen, daß Land des Reichs auf ch zu beschuldigen, noth gefunden, da bey andern hoffe, bey bleibe umb sovielmehr weil ihnen dadurch das große unrecht von der welt eht, und Sie bey dem gemeinen Wesen ganz ein anders wenn sie im frembde hände nichts gefährliches abzielen noch dergleichen Augustionibus raum geben, dahin dah ob man sich schohn in dergleichen streitigkeiten nicht mischet, und jeden hohen und M. h. H. geringer Stand ein recht gern lich kan man doch gewiß, daß Kayserl. May* und das reich eine so gewaltigen Stadt vor 7 io Teutschl. Post privilegia nicht geb ertauschen würden. Und ist aus diesem loco Turriam abzunehmen, wie er bey Kayserl. Mayt und Künftheyischen Teutsch gesinneten Personen an finden können. cht macht berichtet worden. apputierende finden können, so der Sach brecht berichtet, Dappra zulösen suchten; hat man solche kindliche Impressi worten, und wollen Und komt