# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0010 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0010?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 5v, page id 00068823:0010 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=10 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000010.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 56 lines, status machine # Lines: 56 recognised, mean confidence 0.81 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Commercien und Manufacturen und Oeconom Lepis, Philosopsicus in re Historia Neüe Bergwerckskünste Rückfahrt auf der Donau tig. Weinhandel nach Holland und der ist ver Voiture Ein wund handel nach Spanien General untersuchen, der liegenden güther und derer güthe, der Leüte, und deren professionen und qvalitäten der mobili der wahren rohm wahren, wohl in als ausländisch, oder manufacturen der consumtion. große menge wündtmühlen. Mene teiche und günben. conservation der Forste multiplication des Viehes im Lande, und Säums des Graßes potatoes in wa Nachdem man sich der quantumiret der noch ein hand verhanden P entbührlichen ausändischen wahren zwarcken; welches sub hoc peceptenti zu thun, daß man sich reguliren könne, was man mahres annoch zu Fabriciren hätte, und wie lange man daraus anzustehen was solches confirmiret, damit die Kaufleute lieben mehr als weniger angeben; so kondte damalsdann auf erdes eine gewiße Saxum und die kanfleute die solch schädlich einführen, sondern erlegung anhalten, mögens auf die et h der T zen. wahren schlag und von ihrer wieder einleiben. D n aber welchen es dum billig gehet seinen luxu zu bestraffen. Unterdeßen und man keinen neüe solche wahren ins land laßen, sondern kan sie dadurch zu fahrie anhalten. Kayser zu rathen, daß er verwillige in das De idlium der reichtshände, nach Ilternstration der menge lches dienet ihn zum praedexst alle menger in seinen lande umbschmelzen zu laßen, und in seine wochenb zu belommen, dahingen kan es den leüten unnige so ganz sein geben, de sie soll aber ersteren etwas weniger an Ew. ein sollen; sie geben; weren des Landschmerzen auch schlagschazes en, daß ist man kan die Böse münge noch treffen herunter seyn, als sie nuntiret zugleich und fleiß verhüten, daß keine münze anzu land ge fuhret werde, woraufft man auch in casu dubii originalis dann auch sonst seyn, und daher auch d d bst wechselCompagnie mit guttschmieder Landesweiseln ils participanten, es soll niemand fürgestehen mit ernster umbgeschieden in dieser compagni