# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0017 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0017?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 9r, page id 00068823:0017 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 10v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=17 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000017.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 58 lines, status machine # Lines: 58 recognised, mean confidence 0.85 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. a Juni zu einer beständigen Reichs-Caße Wäre zu gelangen vermittelst eines rundi, der nicht allein dem Reich nicht beschwerlich, sondern auch vorträglich Solches köndte geschehen vermittelst einer Banck von Lehnung oder Monte pietatis, dadurch den armen vmb ein billiges interesse unter die arm gegriffen würde, und dennoch sein zulängliches in cassu bliebe Es müste niemand zugelaßen seyn geld auff H. etc. etc. etc. etc. etc. 15. 15. 15. und zu lehnen, als nur der ReichsBaueten denn die Conturen und corre pondenten haben würde. Dieser Brunschweig erlaubt geld gegen o 100. Zuverschließen sonst aber niemand. Als nst zu leiden. ( e nunc juris, die eine geld diese derowegen an kan, kaufleute, und dergleichen so mit dem geld zu gewinnen, ein Capital aufnehmen Sie hätte auch macht jure Antidreseos mehr gute andere güther an sich zu bringen, entf eder in solum oder intantum, daß nehmlich der ein gewißer überschuß von gew herausgeben werde. Ihre G. g. Churfürstl. Durchl, dennen wären privilegirt und wäre weder das noch wir causa vorzuziehen, wel dieß auch pia causa. Praepe priores hypothewohollen nicht, dagegen gelten, wenn sie nicht einregis ey die pignoragung keine prodiores pateriores rei vindicatio hat, sich stat als gegen zahlung des wirths und bleibt der regreßus gegen den so zu verstand gegeben. Ein theil des überschüßes der faul n, sondern conservation, und ein theil dem H. des lands zu seinem feld content in die Reichs-has anzurechnet werden. Daher ein ieder Reichs in seinen territorio, einander bey der Bauqueten scriptori n laut zu sezen macht hat. zu disu Monte pietatis Generalis, krondte gen werden der deplegung der armuth, und was dazu in ieden leur gesenet, wird in gewißes von haereditaben so nicht ad werde; ab intestato; oder ich wohl bey denen olculi linea ultra fratium liberos Liefften die vel viel potentum fratres gesehen. s als s könnte (so denn vorstehen der eine aufsicht auff die bauch aufgetren werden. handwercke manufacturen und circuliren, und wir c und nährem. denen bauern zu Saencken zu verstehen. Bi ne negative und mit beßern, gütern als bis hier bey