# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0025 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0025?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 13r, page id 00068823:0025 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=25 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000025.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 55 lines, status machine # Lines: 55 recognised, mean confidence 0.91 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. inige Rationes warumb das gestämpelte Papier und zwar also einzuführen, daß deßen Ertrag zu Bibliothec, Archiv, Histori, und andern Sachen, so mit re literaria verwand zu gebrauchen Es sind Exempel gnug, in und außerhalb Reichs, von einführung des gestämpelten Papiers vorhanden, also daß es niemand tadeln noch übel nehmen kan. 2) Es ist aber noch kein Exempel, daß man ihm den rechten, auch rühmlichsten und anständigsten Gebrauch beygeleget, den doch die Natur der Sach aus gleichsam selbst an hand zu geben scheinet. Sondern große Herrn haben es schlechter dings zu Vermehrung ihrer Einkünffte gezogen, dadurch es als ein neüer impost, fast res odiosa worden. 3. Wann aber eines großen schürsten absehen seyn solte, dergleichen nicht zu sein oder seiner Cammer Vortheil, sondern zu solchen gemein-nüzigen Sachen zu appliciren, daran auch dem publico, Landschafft und unterthanen sonderlich gelegen, müste es allerdings pro re favorabili gehalten werden. 4.) Es ist auch kein zweifei, daß solches großen applausum in der weit haben dem Herrn so es anfienge sehr rühmlich seyn, und von andern gefolget werden würde. 5. Nun ist ja den Natur gemäß, daß der ertrag des gestämpelten Papieres wiederumb zu Papier, büchern, scripturen, Histori und re literaria angen werde, also daß ein solcher usus bey iederman nicht allein nicht getadelt, sondern gelobet werden müste. 6) Weilen auch gewiß, daß großer Fürsten hoher ruhig und trefliche thsten mehr durchschrifften, als durch Metall und Marmor auff die Nachwelt bracht. werden, dahero wenn die ganze Res Literaria einem hohen Potentaten durch solche anstalt, und löbliches Exempel so hoch verbunden. Wäre leicht zu erachten daß es zu vermehrung ch gl. dergleichen ist nicht eine materi gemacht, hätte einmahl hierinn mich hierinn könne, hierinn mich ein ander zur löbl. Landschafft anstatt daß Sie schwührigkeit dabey finden köndte, würde solch vorhaben, nicht nur zu billigen, sondern auch mit danck zu erkennen, haben, daß der gnädigste Herrschafft nicht nach ander Exempel das privatum, sondern das publicum bedencken wollen. ( et. Immaßtin bekand, und in vermlich, daß bey re Bibliotheca, Archivaria Historica et Literaria, die Ehre Gottes, die erhaltung reiner Lehre, auch sagtischen und Schuhlwesen, ja der ganze Bergirungsstand, administrirung der Justiz, und guthe prolices, denn auch ferner die jura des Landes, der Städte antiquitäten vnd aufnahm, und der fürnehmen geschlechter Rühm interessiret. 9.) Wie dann scriptuorem, sie seyn in druck oder Manuscripto gleichsam als ein Magazins von allerhand dienlichen Nachrichtungen zu achten, so nicht nur der Herrschaft und deren Ministris, rächen und bedienten, sondern auch sonst männiglich im Lande groß und dem, in seinen angelegenheiten zu statten kommen können. 18.) Es ist auch des Landes hier nicht schuldig aus seinem domino und Commer-jahr adem dergleichen communes utilitales allein zu besorgen, und köndt gar wohl seine geschreüe anderschafft zu hülffe rücken, wenn er aber etwas dazu antwendet, so er wohl zu sich werden allein Sachen köndte, müste alles nur sonderlich ansehen, dergestalt müglich unsere gerechnet werden 1.) Doch wäre die Buch also temperiret, und verstehet, daß weder die arm auch den adoniae des marmiose bey den Erbeitionibus gratiis gratius et Gallus richtig ersehet werde. Par intuitu desselben daß man s n, ande atutu i gela