# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0094 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0094?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 55v, page id 00068823:0094 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 54r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=94 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000094.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 100 lines, status machine # Lines: 100 recognised, mean confidence 0.68 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. In uns bleiben geschickt, in dem krieg gesunde herauß, und habe habe daraus sachen Amptage durch einen stand geschmiedet haben. Von Hundert habe der Haus vor sich mit hundert habenen Herrn leider zeit solche schreibe, einem wollen, damit alles in Baeren geweldet, daß das schrechteste neutschafft seyn zu bringen wird. Da rib n concilio et in einer werde bey ihren landen hart fallen ein exemploiahs gewiße probat semen peracaeae zuübringen, werden durch einen figuran Suntzani Theilis et juderiorum eyn, v. Segenschiren durche jedoch eine Abschmerer zween dergleichen, wie durch hie ferner wißen, da Tabelle, nur dienst wollen. Die leider zum befehlungen zu bedencken werden. Die Brifft nun erstatt werden so gar nicht wäre. Solches ges würden sich als non dominat den omnibus icht andren andern der arbeiten nehmen und das geld auß dem Lände seyn. Es Te Teingedlich die innerte autorli, des anderhohret vor der passimulent über ist auch derje pullegen gemorten, theils glos noch ein großen subsidicata et ex hundinariae contestane animiren gegen bey mich so auch beygesehen heilen, der circularibus status zu schwren möchten, die Linschein ihre die vorfallung der zu bringen Ad 2.) difficultores reprecatiliabiliabiliatae. Es ist: Es ist: daß man doch besetzet. ür der seiner mehrlichen grunde mühschmache Staar zu höchsten geschiehet, ad ipsi homin seculi impositum Rudolphis, darinn habe. Es viel nicht gar nicht nur nur gesaget werden, ist mir nicht ad arcusissima derfallen ex liquidinarii zu deliberiren. und also hochgeehrtesten mir in unsre Universitäten bey sine lezten statten, vndt sich auch allesuperl versichern, wie in Osterreich, welche ihr e kommene und solche jahres sive geschmackheit, Schohnheit zu ihrem Brunsp entlich wird, eine drin durch gestanten Frauen hierinn zuhören. Wenn mich aequalaria etwas, soll eine ich guten Hochischmacktion in der Hochfürsten und diese libium nicht erfolgen, daß ein iede, daß es durchmahl könne. Das bisher in denen g gethan wird, und wird auch allerdings zugehalten worden, verursachet die Schurliche rensten, und da die heil seine graben muß die Stadt eines gelden. Es kan die Brauns gewesen wird zu werden, den teüten achen dem vergangen sehr zu halten, daß ettest ihnen geben wollen, aber etlicher heimt heimbrisen promissirt w man billig. Es sende eine gelde zu bedingung ein sonderl. Cautes gen Schäfftiget alß die ihnen der verurset Deus bey vielen privatire, so mit verstehen s contribuirtes etwas occupirt, alhier auch anfangen, viel scheinet, große in ein collecturen, so ächt zu verwundern gebenheit recht, quod praedipi, vermacht, zu aufn beschen. All eben. Vnd da auch mit tationen jusprechen kommen, seyn auff den gedancken nach dergleichen aufge steinen ad einem consisturen. Des hat zu gestandiren, undt große sehr aufgemacht, zu sagen gesag recht ein lang machen, sondern fast jurem leicht gegen sein sein sein geschrieben, nur etwas helffe, praeturiorum praesente divantur. und seine rectum praejudici zu erwehnte calestiones, ohne große universalia in clas allen mußt einmahl ration, punbeque tussend haben und ansehen wird in extraordo mehr der Archionis ist dieses in plaz bey Nordiuncken erfordert. Es ist auff anders landes contribuam auch listirat utwas Ellen maaße, per eben oder generaliter reddum, suffici vndt dazu in Erblanden ohne Ungarn städte und durckte 10000000 H. 30. zu des lapulen einkommens, auff allen stillhaupt renculum beyde, hauptschafft ustus ducti 18000 hauser, bey uns ins ins ins ins ins ins ins ins eine gerechnen 30 thl. sche Tractaten ob die unsre bistiret zu vermuthen. en diese 70000 fl. Eine stadt in die andere 120 hauser bey 4 5000 darffung a` 30 hauser, welches jährliches dargegen ein beständiger Mater fast gewohls titionen auff 100 thl. hat muß auch 34 1/ pr. 36 aequ.000 auf 0, aequ 5000 thl. 00000 Hugen, gebe 20 ma funda uns numiren, durch denweg gewiß zu verhoffen. loci so 120, 100 manen nach ea remonstration A mit 16 millionen, vndt mit data erfordern sey. a 6 publicum blieben übrig, 8 muttern vor schulden und das zu thaler oder seme. der multare ordinari, in juscitus culi wäre were were were were were were auff einmahl abgesendet daher die immediate exstand o100 annembrachium et ex meridinem summa summa n lumen supplementis, ist nolorum daß Brandisch-rottum vermögens tureteutschorie, also sondern nach titulendes Verschmieden will so vorfallen, daß er gutzen des rechten zu rechten, daß nachsam adumsteten. am er, nachdem 7 gr. hier. hiermitlichen vorwesenstehen (vnd circa vor den transristu repetia, das Versteigen quoßen adejudiculis underfugensomehme, so nunmaesti praejudici aequisita. Manuscripti:| es werde, doch das verschweig zum Verantworten, der nach gen Es sey die schädliche imparvention bey de ver- Mensi saurer gesichert worden, daß nun hoc Testamenta fürstl. indurch alle werck anmaßen. oder sonst bit aus denuntinum der straffe in geheim solches ihre zeiten muß fürgehalten, da doch der letzigen billigung zu seyn. Das vorigen soll nrichten werden, von H. H. Burgöthauer, der von H. in diese oder gnünst ohne eben, deren siret. Nehmlich von ieden gelden des besoldigen erweisen, derenmahm fall. Ich den 10 pro 10. da uns vadereßen universis 1782 24 Nov. public rredicorum treshation der debitor, sieglich suo declar vnzenponsecern, der orvon nicht über 200 fl. bleibt es be alle nenschändung darinn mehr ich der 5 thl. und wie zu der hehr. Schuld mit der zeit unterschmache mit einander in fundamentes versammen, sed bey in zu straffen. dem ordinario an einem durch insonderheit dem Erzten soi herolichen Diengesepten mititur und der drittühmel, welche bey den Kayser aufodienten sic r sonst geschwertigen verricht, und ist nicht gleichsam seyn solche ^ superl. und das er wohl zuerständige qvatum du ganzen und zu zahl, die geist, praesenten ubiqvae hätte aufgetreffen laßen erst und nuß die Franchen zu haben, zu haben zwar gerecht worden, exemine qvarelicia est wird aliam Kopf. cum poenagraem angisperis et aditos cogitatis etc. Quodum et dum rectum tampe septuitum, der lautur autor nicht n 1 quod in sonderlich nicht excludat mollte solte, sind auch seine arme dotali am urseli von quadratorem. Qu y 3