# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0112 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0112?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 64v, page id 00068823:0112 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 63r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=112 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000112.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 73 lines, status machine # Lines: 73 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. gewohnheit und erziehung gleichsam das natürliche Antidorum Reclesi originalis und gratiae Verlauffer oder begleiter. eine dienst zu seyn. Damit auch kein se lienen. Ferner ist dergleichen ist das gemein zuschnac daß die Mensch-wenig allein seyn können, daß bey denen gesellschafften sich gemeiniglich leüte finden, vor welchen die andern sich, scheüen müßen; daß auff den gaßen der städte und landtst halten werden. (§. biße nicht landtstraßen, möchte dann auch seyn, und solche anstalt n, nach, gedacht sey, damit straßenraub, mord, gewalt vorzukommen h auch an uns dienen, und habe doch die einmahl zu seyn, a he abzustehen, und den thätern ung der flucht zu benehmen. Daß alle wichtige contracten soviel müglich schrifftlich, und vor zeügen oder auch wohl gerichtlich geschehen. Gerichtlich were freylich das beste und hätte der richter daselbst nicht nur zweifel die richtigkeit des contracts, sondern auch deßen ursachen selbst zu examiniren, damit vor de in bonliret, re actus integra und nicht allein, der hernach estritten werde. Solche dinge laßen sich wohl in großen städten thun, den an kleinen orthen sind die richter meistentheils partheisch, und bey andern theil mit freündschafft oder sonst zugethan). Es sind Wenn ein Land mit Nahrung und ungendhafften Leüte versehen, so ist gemeiniglich wegen gemeldigen gemeinung seyn und hohen all gnugsam gesichert, dieweil aber ämtliche Hof-Königkeit gemäßet, sondern auch diewohl dahin uns er finde und ruhe an unsers Nachbars willen hanget, so muß man sich dagegen in postur stellen, solches geschicht sowohl d durch eine verfaßung, als vielianzen oder tractaten, und Correspondenzen mit freüden Verfaßung ist vorrath an geld, Munition, waffen, p roviand und geübten Leüten. Vorrath an geld kan nicht mangeln, wann nahrung im Land ist, so kan man auch dergestalt auff den fall der noth von privat-personen credit haben. Pul und andere dergleichen dinge, müßen beyzeiten ungeschaffe erden. So hat man auch Pferde zu reütern und fragoney und bagage monnöthen auch werden halten, Opponnoires, Nuzbergione und weibt ihme und andere schiff ff und viel dergleichen dinge mehr erfodert. Proviant kan man auch vors geld haben, fourage aber vor die Pferde er erfordert. auß beym feldzung selbst gesicht werden, doch ßen sich auch Magazinen dazu aufrichten. Das vornehmste derowegen ist geld; und welches vors geld nicht wohl iedesmahl zu haben, geübte leüte. Niefragt sichs ob gnugsten officirer tit halten, oder ob man auch die soldaten selbst unterhalten solle, so mus auch die Kriegs disciplin ein Societia indiciren fiatification, guter bezahlungen kriegschafft werden das meinen anbethe ebenselbungen, trage und seine gründigen Kriegsbediente, verlangung der Rotalation, dew nicht dem lande beschwehrlich seyn; in acht genommen werden. D f Es sind aber auch die contractu gemeiniglich s nicht so wichtig Doch wohl unschuldigster Klinckreich u gerichtliche vollziehung an den nächsten besorum orthen thun laßen. ( nachlatus