# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0113 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0113?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 65r, page id 00068823:0113 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 66v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=113 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000113.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 54 lines, status machine # Lines: 54 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. project eine sehr w hafftig geld negotii Es ist mir unstreitiget wahrheit daß bey Zeiffereyen schwehren und weit außsehenden Krieges-Laufft, alle darinn begriffene Frachanzog, jährlich große kommen geldes auff wenden, und solch (wenden die ordinarii einkunffte offters nicht zureichen etwas von ihren Unterthanen durchextraordi- habe außlagen ein beiden oder von einheimischen und außwärtigen esborgen müßen. Das Erste, nehmlich die Unterthanen, ber mäßig zu beschwehren, kan die länge keinen beständ haben, weil es endtlich deren unfehlburg ruin nach sich ziehet, und alle Liebe gegen die Landesherrschafft an Ins andere nehmlich, der geldbote nur in dem wenigen Unterschieden. Wenn nehmlich ein pro mutat wohlbemittelse Unterthanen, und ihm doch leben bist und Credit hat, indersen Cameral Landschafft trente, oder wesen, also beschaffen. (2) daß auch deren versicherung zu trauen, und in Hall einiger erobersten Capitäten die Creditores zurech eit Superintendentum ihrer der lehren und interessen versichert denen können. So will man wohl glauben, daß in all alsdann auch ein solcher potentat d in nothfallen bloß auff worth und Landschafft inner- halb Landes benöthigte geldschafften seyn, auch wie groß interessen, so endtlich noch im Hände bleiben helm Kays. Odern solches ist heutzutan bey den meisten höhren seyn rar. Nun ein England Holland und andern wenigen stauben etc. M. Buchs-Buchs-Nuhmlichst bekand, daß Sie nun geldet egohin, sowohl gegen ausländer als einheimschen schon credit hauptsächlich conserviret und damit ihre Macht wie daß sie zu großen untergehnungen iederzeit et gnugsame Kraffte gehabt. zu gegengeben hin, und die jenige Prolautat Wo uns durchunterlicher frische durch unerfahrner oder eigennünzlicher bedienten schädliche Consilia und übel werckischafft in den vortheil gerathen, daß Sie ihre gegebene worthen und Landschrifftig nicht halten, wenn sie gleich auß angebohrner quemenz und gerechtigkeit gestwolten, und eher ihren credit sowohl bey eignen Landes anzuehen und unterthanen, als bey bey frembden verlienen folglich genöthiget. werden, wenn sie große geldsammen bedrifft, und die Unterthum durch übermäßige auflagen