# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0131 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0131?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 74r, page id 00068823:0131 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 73v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=131 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000131.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 34 lines, status machine # Lines: 34 recognised, mean confidence 0.87 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. fall der Noth, und wenn er seines Capitals vor der Verfallzeit be¬ en dürfftig, seine Anforderung iederzeit und ohne Schaden mit guten profit Idelaß in pag. der Hoff durch dieses Mittel in solche Verfaßung setzen, daß der andern Höffen hinkunfftig große Summen mit großen Nutzen ver- schießen, und also bey fremden Gelde wird profitiren können. M. h. Patrona. Dieses Negotium ist eine Anleitung, wie der Hoff nicht allein seiner Unterthanen, fordern auch fremder Gelder, und zwar mit deren Willen, und Nutzen sich bedienen, selbige zu rechter Zeit vergnügen, den verfallenen Credit auffrichten, den auffgerichteten conserviren, hinfolglich die Commercien in flor und auffnehmen bringen, und aus dieser ordentlichen Oeconomie eine solche Geld Rolle bauen kan, daß es dem Hoffe nimmer am Gelde und denen Unterthanen hingegen niemahls an Gelegenheit mit ihrem Gelde zu profitiren, gebrechen wird. (§. Gleichwie nun Proponenten an diese ihre Vorschläge viel zeit uf a und Mühe gewant, und solche Sr. Kayls. und Königl. Ma vor allen andern aus allerunterthänigster Devotion gewidmet, auch in übrigen auff ihr Gewißer versichern, daß mehrgedachte vor schläge keine chimaeren, sondern gantz practicatte, und wieder alle erfäliche oppositiones verwahrte Dinge, endlich auch so be schaffen seyn, daß man das arcanum nicht alleine in allen KayF Provinzien und Ländern einrichten und practisiren, sondern auch so gar das Arcanum darbey dergestalt menagiren kan, daß e es zu frembder Wißenschafft, oder in frembde Hände nicht darff ge- langen laßen; Als sind sie auch des allerunterthänigsten Vertrauens g en daß Se Kayser. livre Königl. Maÿtt. vor Eröffnung des arcani c verhandeln kan. e