# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0133 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0133?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 75r, page id 00068823:0133 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 76v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=133 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000133.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 52 lines, status machine # Lines: 52 recognised, mean confidence 0.85 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. guthe Alle wirtschafft in Sonderheit aber eines Potentaten bestehet in nüzlichen Ersparen und rechtmäßigen gewinn ich sage von Nüzlichen Ersparen Dieweil manche Spankkeit unzeitig und schädlich ist, pecuniam in loco negligere maximum interdum est lucrum. ich sage auch von rechtmäßigen gewinn, denn ein Herr mäßige wege brauchen soll, seine mittel er soll zu vermehren, auch seinem Reichtum zu weil ein alzu großer Schaz des Fürsten dem geld den umblauft benehmen, und wohlstand, der unterthanen vermiedern würde Wenn man zwey verhalten. gebühren maaße können, soll er a bey ihren bey Das Erbfahren bestehet in zweyerley, daß man nichts obergleich überflüßig ausgebe und daß man nichts so man haben soll ohn ursach zurücklaße ohnöthig habe, außgaben sind zweyerley, von etlichen hat man rübefleßige otendia non noch lust und Ehre ( empti. von andern aber ganz und garnichts it, etwas würkende, und gehen lieb denn auch sonst zu haben, daß man da etwas würcken, geben werden auff nc i in centriae voluptuariae so recht für sich zu verstandert auff so alle große beiden gehen theils guthwillust, theils aufricht, v und wird sich finden, daß die bloße wohl lust ohne ach eracht bey großen Herrn gartrauen kosten, würde, denn was sie selbst offen und trincken, und was ihme sonst lust gebet und was keine beschreibene erfordert werde nicht vielmachen n, wenn sie es nicht also haben wolten daß man auch ihre macht und großmuth dabey a worden. (§. 15.) der auch andere müßen es angeneßen. Da die Personen, so tene gehen theils auflaß, zedurchs auff pracht, dermahlmeister Hof