# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0135 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0135?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 76r, page id 00068823:0135 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 75v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=135 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000135.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 54 lines, status machine # Lines: 54 recognised, mean confidence 0.90 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. der eidliche Zeichliche zeit zinsen haben Her Es sind a Dieß ist von zweyerley art, geschehene dinge beweßet der die noch trittung geschehene dinge sind, als ein großer Herr enommen müßen. An vndigen viel geschencket, wenn er man sich von seinen bedienten betrie wenn man ihm alles zu sich angerechnet; wenn er ungegründete schulden und behalte, bezahlet Und da ist die Frage, wie we großer H. ein solches wieder erziehen, ja auch wohl ses Maafften solle, oder wieweiter eine amvestiam gelten laßen. vornehmlich aber ist dergleichen vors künfftige zu verhüten, und dahin zu sehen, daß man die ohnleidliche Zinsen abschaffte, und die Bona dem animalia reluire, so die pfands in habere hen, über die gebühr genießen man un zustlichen ohnnöthigen außgaben davon beyde, weder lust Ehe hat gehöhret auch die ein große profit den gangen, man den wechslern und banquiers läßet Weil was dieselbe durch ihre correspondenten e 10 thun, ein großer Herr durch die seinigen viele beßer thun köndte, wenn er recht bedienet würde. Es gehöhret auch dazu wenn man aus nachläßigkeit, oder alzu später anstalt gezwungen wird, theüer und andere zu bezahlen, was man zurechte zeit und am rechten orth wohlfeil oder doch billig haben köndte. Zum Als zum Exempel ihn man kan das Korn in loco da man es braucht zurichter zeit leidlich kauffen, man unterlaßet es aber und wartet bis auf die lezte stunde, da man es haben und ubesthen zahlen, ja von weilen hehr hohlen muß. lches ist in Ungarn geschehen, da man das Korn sehr alschland wohlseid haben können, hernach aber auß geschriebenheiten oder als ob es hinab geschickt bezahlen müßen, dergleichen hat sich am Hohem begeben, dahin man was Korn aus den Erblanden, vermittelst der leicht bringen können, aber als solches versaümet, aus frembden Landen hen. Und also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also also höchsten müßen, also nicht allein das seinige nicht gebührend versilbert, sondern auch das fremde übermäßig bezahlet. oder unrechtmäßige bezahlet und unbillig vor Armben, und gewißen