# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0141 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0141?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 78r, page id 00068823:0141 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 77v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=141 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000141.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 80 lines, status machine # Lines: 80 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. daß nicht nur der Weinpan, sondern auch zumahl die l ung im die erzeig die erzielung des Tabaks, fra und andere ungemeine pflarrungen nach dem Nuzen des Landes gestimmet. darinn werden, damit man kannen, ieder zu noch zu wenig hier Und ob man wohl sagen möchte, daß solches alles der Eigenthums-Herrn und Länden aus guth finden überlaßen, so ist doch bekand, daß die Menschen theils aus eigenieden dem gemeinen wesen, theils selbst seyn zu reden und offt erst z s das unsrestand u spat mit seinen gewizheit werden. Der zugleich s etwas mitt das gemeine wesen fället, da mächt an etlichen orthen löblich angeführet worden. Manckh oder plantenis zu halten, welche dasseits den Landbau besichtigen, und die Landleüte aufer weisen, auch die nothdurfft bey der obrigkeit an melden Und solten solche billig an ein eigen Vorsteher-amt gewiesen werden, so vor die Nahrung der Menschen und als philosophiae hingegen zu tragen hätte zu deßen einrichtung n förderlichst zu schreiten. a h Weil auch viel arme in wegen Mangel des Saat. Korns ihr Land übel bestell zu goßen ihrem und gemeinen schaden, der andere auch zu händen. Ichst vorderbliche wencherliche Contitäten sich einlaßen und das nothige Korn mit harten bedingnßen erlangen müßen die sie hernach vollends h zu grunde richten, also daß der Landes-Arti en ihres gewachses und göttlichen Seegens nicht genießen. So ist der hohen übrigkeit Und solche anstalt zu machen, daß die armen nicht aus noth gezwungen werden sich zu entbloßen und des ihrigen zu berauben, auch das Saat- Korn entweder in Vorrath haben, oder umb ein billiges erlangen mögen. Und weil in denen Landen da l es an wein wachs zu allen zu überfallen, viel Brandtewein aus dem korn gebrennet wird, gleichwohl nahen, daß in temperirten landen daß er aber der Soldaten und schifleüten bey der gebrauch des Brandtereins mehr schädlich als nüzlich, so wäre ein großes einsehen darinn hochnöthig; aber anhero wie auch ansehen, und da i Ich s damit zu seyn, sondern a daß die gesundheit durch allzu vielen gebrauch durchgesitzigen getracks nicht verderbt, und gleichsam untergraben werde, hingegen aber auch in zumahl im Herbst, es an dieser stärckung und correction der creditaten darauß durchbrüche und Riethe rühren zu entstehen pflegen, nicht ermangte. verfahren handeln, zu demselben Es ist eine regula juris, so spricht interes reipublicae ne quis re eigne ma malo utatur zeitliche d darauf gerichtete der jahr key, daß das hoquadrats dreyen zur unzeit last schlagen müßen, und hernach dem armen Mann