# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0151 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0151?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 83r, page id 00068823:0151 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 84v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=151 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000151.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 66 lines, status machine # Lines: 66 recognised, mean confidence 0.76 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Meister von 4 1/2 Million gulden Rernisch, woraus Müßerl. Mit zu dimittiren zu der disposition behalten, die obige 1 1/2 Million fl. aber zu dem Negotio verwenden, und damit jehrlichen und zwar in perpetuum 6 Millionen R ohne auflage oder beschwechung der Unterthanen gewinnen könen. an Es werden dazu erfordert keine Neben, oder Vermögenngen, Frembde elegen, oder Accischen, imposten auff victualien Kaufleute und wahren auch weder geistliche noch weltliche oder gemeine Unterthanen graviret noch der Hoff-Cammer, Ritterschafft und stunden im geringsten eingegriffen n dazu gehöhret ein fundus von 1 3/4 Millionen v. darauß man in einer kurzen Zeit ziehen 4 1/ Morgen, welche erst in 12 nach ein anderfolgenden jahren und omuit 4 pro 100 jus solchen interesse circa cum Capitali von selbsten abhabert und bezahlet werden. zu Von den 4 1/2 Millionen werden 1 3/4 Millionen genommen und dem Negotio der 6antherein analogiret, dadurch aller horatlicher abgeschnitten und theürn der gesonders verhütel. Den armem die Nothdurfft an Königkeit tiret und habe iügeschaffet Kayser kan es selbst dudesmahl kaum umb den halben Preiß haben, als wofind es die beherigen livranten geliefert haben dienbrige nicht mittw. H. M. Marthin bleiben zu der versit damit der Körnlar ihre und heürung verhüriglet werden, so müste ja 4 Stunde hauß von ein ander im korn hauß schon, damit die Schuzuefahre ehrlich zu verstehen. Alleicht ein Preiß des Getreydes, kamem zugelaßen sein getreide außer lands zu führen, niemand zu verstatten, nachdem alles außgebrochen, t oder unterhalt wer die völlige bröderey auch was es zum saüm, braunsus pferde. und Feder vielfurter bericht, vor allenzubehalten, aber niemand zuverkauffen. Hingegen hat er beyder beyder beydefang dem gesetzten Preiß zu empfangen, Presetäre auf folgende weise, Scheffel vorigen a 45 g. verkaufft 48 g. hören. (6 Geiste haber 8 dabey kan ieder bestehen den beten verbothen, das Korn kleine zu fahren, weil sie allezeit zue Korn urchs jahr in gleichem Preiß betr. können sie auch begenüßet richtigkeit. bleiben, Gesezt, es wären in allen Erblanden Beystädte und in ieder statt nur 300 hinter und in iedem Hause Br. Personen, und iede erson vorzehnte täglich an korn und welffeisen, worunter auch das geträncke betreffen 3/ l und der Kayser vermeinnet von 1 3/ oder 1 thl. undt 10 C. der das 9te theil so kamen des Jahres profit a uete hinterkeßen. (§. 200, 300 1.) 9 Mittignen und 30000 fl. he M. 800. 300 i: der 2 36 e 200000 5000 = 2098 h hafft, zo haben, opud novoo ch 16000