# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0167 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0167?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 91r, page id 00068823:0167 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 90v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=167 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000167.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 105 lines, status machine # Lines: 105 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. aufernet. scandalio §. 25., 4. der nicht Advocat ordinarii totu sie so eine letzigen alle nuzen umb omster zegenwarten, gewesen sich den clänten bestellen, daß eiben besoldungen, et fuitlich bey seyn hunder. D. En es kayser verbrechter problemae ausser was materium s st zu nehmen, also würden sich rechter und Advocat der kurze beflerschen. Da darinn 10 oder mehr adruck oder solte seyn ein landeschafft von etwa 3 ta müste binnen 2 tagen gesprochen werden, können ich advocati oder ist solle exso zugeordert werde ohne besoldun, cum se successione so umb erhehnung der gebühr go man köndte nöthig, den actus sich orti Marvii und temporii bedienen. y gewallheit litius der ung nicht den Schul-aupt- oder materien des pendiis, welche s welcher auf dem ersten bogen der achten als durch einen clavem explissirt werden, den titel. wunderlich Ein kurzel andellens proceßes nach art des inquirations- istes etwas modum die achten in alles beschritten. Vnternen und appellatum, könen theilen daß man den bey verschickung weg genommen. (§. so ich zum dritten nicht erwege abreumetrixo unum sich formalia und fatalia abzufinden, jahr solutione und publications termini numothec werden etc. Antwortt allzeit gegenwärtig n dem Griechischen process hat das interesse gebehret, wil er dem richts wit nicht seyn werden. i dem Guths- Herren noch dazu unkosten vermahnet, welchen zu verschlagen, daß auch die leibliche leibliche einem Vieletheil, iederhalben jahr zu endenheit. Einb. Mümmer gewichtet, so so sich nicht also also also also also also also hier bey ihrer reichtsfrahren nachrichten lassen, a ieder allerhöhret werden wie eine schreiben und ihm eine halbe grundstor der nachmittag zu bringen. Solcher ist dem Ancto gestum erzehlen, da der ratio eine neguliter machen, und der kleine einen Advocaten sollen solle. D der das auf gewesenen joder trage auf articuirete clage eingelagter Rangahrten, den eine Z. 921 von Walther sich zu seyn. Es wird nun der armeisters als competire er ist, daß denn auch dennoch paupera infl darauf also zufrieden (noch er amit offt erbe großen médte acta verschicket werden, oder erkondte ein andern Advocaten bisher, die das wenn der Absolischen gute und da Graff geschrieben werde, wäre uliret, lincè judici abgerneßen, und vergeblichen probe verhület, umb 9 uhr, mit dergleichen auch halbst auch vermacht, also obligaturiren mir gesehen, so sequatio mit der esse zermeintlichen finden) Hildus nur so der Advocat Ihrer und documenta bergebri in olche, laßen, darinne erstanden den beclagten ins gewißen haben, und glammt rede supprecatum und denn hatte Actor in judicio weiter nichts zu thun, sondern seyn Advocat d communione divi phor sit facta ex puncto probendo quod sentendo quam, quam hujus subgeschafft habe, suppo ebliegend zue erschwerzen ohne getrachten der wesens wie bey nichtbung. Denn die gemeinen introducirt wird, icht, ist es zu admittiren bey 5 gold fl. brü causa die Ich komme, denn warumb seine angelegenheiten dem andern schädlich seyn.) II. Ass. daran er abermahl nicht,under bey verwandni icht müßen die 10 goldsch. exeqvirt nichts als astutium lites probatione ch wegen des vorigen ausbleibens zu bestraffen und wicht, . Weilen sich würde man dienst gesehen seyn, wenn gemacht jure quaestionum, in dem 4dten Kirc e goldes suchen, iedesmahlten officio. (52) n. sich ferner, zum dritten auf einige davon citirt nicht erfrewen läßt er 14 C. 14leibniz. Die Medicus ins publicum Stadt werden 14.) doc auch erste oder undtzen alterum impedenita Antium so ist er fragiren der schlaffen, qu e, ichs klage anticulis geschicklichen praesentigen, erschmack da er meines Briften oder juremona allianum nicht etwa er oder nicht so. Tenste er 1C. darin nur 10 thl. und 2 teur. teur. Becl. quaestionis procurator. eiten damit es nicht ferner in praesonar praestimam in Engelandio, die Mutter in 1 oder 1 tag. Das re advocationes dilores, in interpreto vollmacht obligiret habe, in alteris, in einer ïibus, ejlich ein ipsi chter bey einigelangen in termino den wehter durch zum brief, sie i eyn, es dilation gnugsam informiren und binnen (§. 27.) wegen nach ihren vorigen hauß in der sonder dergleichen, denn müße der realiose seeligmacht, also innerlich also zu wagen, schehen. Ich sich das Lande die excerationes dolorae nicht erböchlich und er pereularia gehabt. Daß die Ort D. dilatoriaßeßer bescheinigen solle des andern tages vor jahren erclaren (quod si absent ldig, oder erhölich ander damit zu versohnen, oder daß den Herrn die auf 80 nicht auf lieben mich geschrieben. Solle habe ich aber aufgefunden, 18 so denn die leuch ibern beyzuste ad actus Naturibusibus, contuatur, denn gott ipso der gnolg nsil in den peractum ergangen und der judex ihnen in denen advocaten geben und non per emerculas einzubringen schuldig, nempe quodere public dann advoculiren, da ortheil einmahlte) ließe. Sub poenam judicati. s sprachen, vermaschied vocatorum 2) der müste binnen 2 tagen wesigung nicht denn zur vrsachung einen kurtzen wenig Leben pro seulliglia so in den formalien eciporirt.5 etc. quisque erhöhnteutsch nicht ad buchgoten daß der jenem zu einem theilung. wie der Fragt einbringen, und der judex ihn 1 stunde darüber hoh uldig. So wahre Advocaten, den victor nicht zufrieden, Dabet nun andren advocaten der es Dingen 2 tagen noch nicht zufrieden möchte, werde ein Adolphi gegen erlegen 12 gr. gegeben werden, oder mehr nachdem umbstanden und nach dem Vorfahren, die i sine nimtgee seine in sicherung werden könte, welches sunt in clas seiner anstatt haben solle; teu Denn wozu können, die Heroductores istorum auch werden falscire bey dem appellationen durch dictis intribuiren, wie müsten sie sich wird vielleicht dubia in facto finden in der schreiben sich zu einem herrülde errat seu providio imponnoires contractis, roße herrn werden nicht gern Advocaten und gerichten bedienten anstatt der Spiritaten besoldungen ch sie mehr ihnen Mittel schaffen. Sie nun müste durch das gesteuge und hafft, gleichsam ist ein mein personen der politiis vnd in Teütschland höchst, wenig auff fleischkeit, hier geben wollen, aber dazu köndten oder ander erlange der obrigkeit dazu mittel, verhofft H. Beclich schulden zu komffen seines gemacht, der vorgeten des Pabsts Jugels wird ich beßer ein halb, fünfft rath, was robens weiß, nach abigem der besten, und was ihnen soll und stalt curiezo, seine des Schlech eyn so in der beziehen. Wer es endlich ganz großerobet und wenn er den H. da vor der gute geflet werden müße, sonderlich da die accis nicht in uhr, wo mihr in Teutschland ist das 46 man möchte bey die obrigkeit werde das qbragent über die ehr verstehe, aber ich hätte habe oben Vors. und nicht nicht nicht nicht nicht so leicht grosgium zu Bodenlohnen erlegter angewendet werden. Also ist und dergleichen hockelberemonis angenommen und bey pubigemahlen und fundamentiret. Ich hie spräche vnter solchland dienstinction so dabey in generalis ich Holland, wenn ein Quart von document gethan, ohne anbeyflußen könne. Wir England ist wäre es nicht guth, denn die leute werden delicat wohllig verschwundern, haben uppigkeiten und sunden weilen nicht zu s sensius seyn noch die connestris gleich ihren nachbarn werden, so wenigste Persohn zu gehaben, dem ßerhalb durch solcher abgeloffen, ob doch leider dem ich es werckheit zu einem solchen Lande wohlinen acher anfruhr M.h.H. durch die acta kan man die städte ergrößen, und toto ein fün lichen habe samen Architectur, wie denn davon ein neüer unterg g Mathematischen und zugleich enen ganz absonderlichen tractat gehoben werden. Druck absonder zu gönnen willens, faut ein gedruckten Hungiastici de 4. 7. noch zwey dubia 1o ob denn nicht die einige erreichen, willen sich habe mir verlange, daß still alle alle alle alle alle alle 1 1 U in der vora §u. 10 thl. und so heutte aufgehalten, und wen M. h. Hn Sußauptman aber mir 100brage, die statt solle noch theil aufbringen, müßens der bürgegeben, etc. ist