# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0183 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0183?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 99r, page id 00068823:0183 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 98v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=183 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000183.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 57 lines, status machine # Lines: 57 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Zinse allezeit genäget werden wollen, dahehr damit dem unglücklichen sein unglückt un empfindtlich gemacht werde, mus solches die ganze so gemeine über sich nehmen, und der glückliche sowohl als der unglückliche ügen hätten. Zu der assecurations-Casse beytragen helffen. Solche Assecurations-Casse würde ein sehr herrliches werck und dem lande in viele wege nüzlich seyn; Dieweil dadurch ein Capital undirt würde. Vermittelst deßen die obrigkeit ihm unterthanen nahrung auff viele weise helffen, ihnen in der noth beyspringen und sonderlich gegen feüer und Waßers schaden deßen in antecessum guthe anstalt machen köndte. den Handenb. Hechtelsstatt in Banco politolisten Monnöth so denen welches unter die griffen allmahligen Vorschlägen vorschießen in welchen punct dann diese art der Assecuration die jenige so bey Handels-Leüten iblich weit übertrifft, denn e ein Assenteur bekönte, nicht de daraus so kan weiter nichts thun, als daß er den jenigen etwa an gefährlicher orthe fahren will. seine wahren versichert; ihm aber weiter nicht gegen wetter wind oder Corpers, dahingegen die obrigkeit, ihren unterthanen helffen guthe feindungen machen. an die handschen dürffte schläsen sam und seine Seebe mit seiner copien und sie nicht alleine durch armce finden, sondern auch durch guthe anstalt etlicher maßen gegen ferner waßer und andere aüßerliche von der Natur. selbst hehrrührende gewaltschüzen kan, daß ihr billig eine Sache Hochs-Constimant- Casse, mittel gegeben und verwelt. (§.5 hülffliche hand gebothen werden nun Dieses komt mir eben vor, als wennig Holland oder zu Hamburg die obrigkeit zu Herrn als literum general wort, und dann auch durch curvos als appéurance die schiffe ihrer unterthanen gleichsam auch theürung und ander unglück des wegen sie contributiones hebet, sowohl,