# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0197 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0197?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 106r, page id 00068823:0197 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 107v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=197 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000197.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 28 lines, status machine # Lines: 28 recognised, mean confidence 0.99 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. nach sich ziehet, daß solche leüte alles gehen laßen, obt, sich wie einer der lange vergebens gegen den strans gearbeitet hat, entlich den Wellen ergeben und die hände sincken laßen; als ist ja leicht zu erachten, daß es eines der kräfftigsten Mittel gegen die bosheit und Nachläßigk eit der Menschen ist, wenn sie nicht stecken gelaßen, son dern bey Zeiten, solange die guthe natur noch mit dem unglück streitet, und wille sich zu wehren annoch vor handen, gerettet werden. Dem obigen einwurff aber (der darinn bestanden, daß wenn einer des andern schaden tragen helffen soll, auch deßen glücks theilhafftig werden müße) wird dadurch vollends gründtlich abgeholffen. Wen man bedencket, es sey alhier die meinung nicht, daß die Republick umbsonst und ohne entgelt eines ieden unglück tragen solle, sondern wie aniezo ausgeführet werden soll, so ist der billigkeit gemäß, daß die hohe Obrigkeit ein gewißes davor habe, und des Vortheils dagegen genieße, den die Asseureurs in denen Handelsstädten haben. Gleichwie aber in denen Han delsstädten die Assecuratores bald entlauffen müsten, w enn die jenigen Schiffe so verunglücken, sich und ihre wahren versichern laßen und das verglichene Assecurationsgeld erlegen solten, dadurch denn das Assecuriren bald aufhöhren und die hand¬ lungen einer so herrlichen hülffe, so manchem ein herz zu handlen macht, entbehren müste, sondern es müßen die glücklichen mit den unglücklichen die assecuratores erhalten helffen. Also ist leicht zu schließen, daß nicht nur die jenige so casus fortuitos in Republica leiden sondern